I. Zurückweisung der Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers: Gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG kann gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde erheben, wer durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet, nach Erschöpfung des Instanzenzuges. Gemäß § 34 Abs. 1 VwGG sind Beschwerden, die sich wegen Versäumung der Einbringungsfrist oder wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes nicht zur Verhandlung eignen, ode... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §8 Abs1;AuslBG §8 Abs3;AuslBG §9 Abs2 litc;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §66 Abs4;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Auch Ermessensentscheidungen sind zu begründen. § 9 Abs 2 lit c AuslBG , der im Beschwerdefall von den Verwaltungsbehörden zur rechtlichen
Begründung: des Widerrufs herangezo... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 22. November 1996 wurde der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, gemäß § 17 Abs. 1 Fremdengesetz - FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ausgewiesen. Der Beschwerdeführer, erstmals im April 1992 polizeilich in Wien angemeldet, habe vom 21. Mai 1992 bis 31. Jänner 1994 Sichtvermerke und in der Folge eine Aufenthaltsbewilligung bis 26. Juli 1995 erhalt... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AuslBG §9 Abs2 litb;FrG 1993 §17 Abs1;
Rechtssatz: Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung vermag die in zeitlicher Hinsicht darüber hinausreichende Beschäftigungsbewilligung die fehlende Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992 nicht zu ersetzen. Vielmehr kann bei Fehlen der Aufenthal... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in E eine Gärtnerei betreibt, beantragte mit Schreiben vom 13. April 1988 als Arbeitgeber beim Arbeitsamt Feldkirch für die türkische Staatsangehörige G für die berufliche Tätigkeit als Hilfskraft ohne spezielles Bildungserfordernis die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG). Als Entlohnung für die beantragte Saisonbeschäftigung wurden S 45,-- pro Stunde brutto angegeben. Mit ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231;AuslBG §8 Abs1;AuslBG §9 Abs2 litc;
Rechtssatz: Das in § 8 Abs 1 AuslBG normierte Gleichbehandlungsgebot stellt auf die Betriebsverhältnisse des (antragstellenden) Arbeitgebers, nicht aber auf die Verhältnisse am Arbeitsmarkt schlechthin ab. Daraus läßt sich nicht ableiten, § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG erfasse ... mehr lesen...