Entscheidungen zu § 4 AuslBG

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS UVS Kärnten 2002/12/20 KUVS-1407-1413/4/2002

Rechtssatz: Wer mehrere Ausländer als Hilfsarbeiter mit Stallbau- und Dacharbeiten  arbeitnehmerähnlich im Dienstleistungsbereich beschäftigt, obwohl ihm für diese Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung (§ 4) nicht erteilt, eine Anzeigebestätigung (§ 3 Abs 5) nicht ausgestellt worden ist und die Ausländer eine für diese Beschäftigung gültige Arbeitserlaubnis (§ 14a), einen Befreiungsschein (§ 15) oder eine Entsendebewilligung (§ 18 Abs 1) nicht besessen haben, ist verwaltungsstrafrechtli... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.12.2002

RS UVS Kärnten 1993/08/24 KUVS-1165/9/93

Rechtssatz: Die Tätigkeit von Volontären erfolgt gemäß § 3 Abs 5 AuslBG im Rahmen einer "Beschäftigung". Der durch ein Volontariat angestrebte Zweck des Erwerbes von Fähigkeiten für die Praxis, wird es häufig mit sich bringen, daß Volontäre Arbeiten zu verrichten haben, die sich kaum von jenen anderer Beschäftigter unterscheiden. Auch bereits ausgebildete Facharbeiter, die lediglich mit neuen Techniken vertraut gemacht werden sollen, können Volontäre sein. Für ausländische Unternehmungen i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/07/30 KUVS-1007/3/93

Rechtssatz: Wird für einen Arbeitnehmer eine Beschäftigungsbewilligung für einen bestimmten Betrieb an einem bestimmten Betriebsort, also für einen bestimmten örtlichen Geltungsbereich (vorliegend ein Restaurant am Ort X) und für eine bestimmte Frist ausgestellt und wird der Ausländer in einem örtlich zirka 30 km entfernten anderen Betrieb des Dienstgebers beschäftigt, so ist für diese Beschäftigung in einem anderen örtlichen Geltungsbereich nur dann um eine eigene Beschäftigungsbewilligun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.07.1993

RS UVS Kärnten 1993/01/13 KUVS-1312/2/92

Rechtssatz: Hat der Eigentümer einer Landwirtschaft diese zur Gänze verpachtet, kann nur der Pächter in die verwaltungsstrafrechtliche Haftung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gezogen werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.01.1993

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