Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte gemäß § 32a Abs. 4 AuslBG an das AMS den Antrag auf Freizügigkeitsbestätigung für kroatische Staatsangehörige. Dem Antrag beigelegt war: - die Kopie eines Reisepasses des Beschwerdeführers, - Aufenthaltskarte - Beschluss über die Scheidung im Einvernehmen 2. Das AMS hat den Antrag mit der
Begründung: abgelehnt, dass kein Nachweis erbracht worden sei, dass die aktuelle Aufenthaltskarte für Angehörige ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 15.12.2016 beim Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße 110, 1200 Wien (in Folge: AMS) einen auf § 3 Abs. 8 AuslBG gestützten Antrag auf Freizügigkeitsbestätigung für kroatische Staatsangehörige. Dem Antrag beigelegt war: - ein Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes vom 10.11.2014, - eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger/-innen und Schwei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. XXXX , serbischer Staatsangehöriger (im Folgenden Beschwerdeführer oder BF) teilte dem MA 35 am 11.02.2019 mit, dass er seit 19.09.2018 rechtskräftig geschieden ist. 1.2. Mit Schreiben vom 10.04.2019 teilte das Amt der Wiener Landesregierung, Magistrat 35 (MA 35) mit, dass dem BF aufgrund der am 10.09.2011 vor dem Standesamt XXXX geschlossenen Ehe mit der kroatischen Staatsbürgerin Fr. XXXX , zuletzt eine Aufenthaltskarte zur Zahl XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (Bf) hat einen Antrag vom 01.02.2019 auf Freizügigkeitsbestätigung als kroatischer Staatsangehörige beim AMS eingebracht. 2. Mit Bescheid des AMS Wien Esteplatz hat mit Bescheid vom 07.03.2019 den Antrag auf EU-Freizügigkeitsbestätigung abgelehnt, mit der
Begründung: , dass nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt seiner Tätigkeit als Verspachtler diese nach § 2 Abs 2 AuslBG als unselbstständige, weil arbeitnehmerähnli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine kroatische Staatsangehörige, stellte am 03.07.2018 bei der belangten Behörde (im Folgenden: AMS) einen Antrag auf Ausstellung einer Freizügigkeitsbestätigung für kroatische Staatsangehörige gemäß § 32a Abs. 4 AuslBG. Dem Antrag angeschlossen waren die Kopien ihres Reisepasses, ein ZMR-Auszug, wonach die Beschwerdeführerin seit 13.03.2018 in gemeinsamem Haushalt mit ihrem Ehegatten in Wien hauptgemeldet ist, ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine kroatische Staatsangehörige, stellte am 07.12.2018 bei der belangten Behörde (im Folgenden: AMS) einen Antrag auf Ausstellung einer Freizügigkeitsbestätigung für kroatische Staatsangehörige gemäß § 32a Abs. 2 und 3 AuslBG. Dem Antrag angeschlossen war eine Kopie ihres Reisepasses. 2. Mit Parteiengehör vom 07.01.2019 teilte das AMS der Beschwerdeführerin mit, dass die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Aufgrund des Antrages des Herrn D XXXX J XXXX , R XXXX gasse XXXX , vom 14.02.2018 auf Ausstellung einer EU-Freizügigkeitsbestätigung gemäß § 32a Abs. 2 und 3 AuslBG erließ das Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz einen Bescheid, mit dem der Antrag abgewiesen wurde. 2. Mit Mail vom 15.5.2018 erhob Herr D XXXX J XXXX Beschwerde gegen den angeführten Bescheid und beantragte in einem die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. 3. Mit Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein kroatischer Staatsangehöriger, stellte am 29.06.2018 bei der belangten Behörde (im Folgenden: AMS) einen Antrag auf Ausstellung einer Freizügigkeitsbestätigung für kroatische Staatsangehörige gemäß § 32a Abs. 2 und 3 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG). Dem Antrag beigelegt waren eine Kopie seines Personalausweises, eine auf den Beschwerdeführer lautende Anmeldebescheinigung fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX kroatischer Staatsangehöriger (im Folgenden Beschwerdeführer oder BF), stellte am 06.03.2017 beim Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (in Folge: AMS) einen Antrag auf Freizügigkeitsbestätigung für kroatische Staatsangehörige. Dem Antrag beigelegt war: 1. römisch 40 kroatischer Staatsangehöriger (im Folgenden Beschwerdeführer oder BF), stellte am 06.03.2017 beim Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (in F... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 18.04.2017, Zl. XXXXwurde der Antrag auf Ausstellung einer EU-Freizügigkeitsbestätigung nach §32a Abs. 4 Ausländerbeschäftigungsgesetz abgewiesen. 1. Mit Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 18.04.2017, Zl. XXXXwurde der Antrag auf Ausstellung einer EU-Freizügigkeitsbestätigung nach §32a Absatz 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX, kroatischer Staatsangehöriger (im Folgenden Beschwerdeführer oder BF), stellte am 15.12.2016 beim Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße 110, 1200 Wien (in Folge: AMS) einen Antrag auf Freizügigkeitsbestätigung für kroatische Staatsangehörige. Dem Antrag beigelegt war: 1. römisch 40 , kroatischer Staatsangehöriger (im Folgenden Beschwerdeführer oder BF), stellte am 15.12.2016 beim Arbeitsmarktservi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine kroatische Staatsangehörige, stellte am 27.02.2018 beim Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (im Folgenden die belangte Behörde) einen Antrag auf Freizügigkeitsbestätigung für kroatische Staatsangehörige. Dem Antrag beigelegt waren die Kopie ihres Passes, ein Zeugnis über die Integrationsprüfung vom ÖIF vom 20.01.2018, ein ZMR-Auszug, wonach die Beschwerdeführerin seit 05.03.2018... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 07.06.2016 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden BF) beim Arbeitsmarktservice Esteplatz die Ausstellung einer Freizügigkeitsbestätigung nach § 32a AuslBG. Am 07.06.2016 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden BF) beim Arbeitsmarktservice Esteplatz die Ausstellung einer Freizügigkeitsbestätigung nach Paragraph 32 a, AuslBG. Der BF legte diesem Antrag folgende Dokumente... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die EXXXX XXXX Schule (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) stellte am 30.05.2016 beim AMS Mödling einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung mit Beginn ab 05.09.2016 für Herrn Mag. DXXXX VXXXX, MA, kroatischer Staatsangehöriger (in weiterer Folge: Arbeitnehmer). 1. Die EXXXX römisch 40 Schule (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) stellte am 30.05.2016 beim AMS Mödling einen Antrag auf Beschäftigungsb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 05.02.2015, GZ: SAB/08115/ABA 1650284/2015, wies das Arbeitsmarktservice Wien, Esteplatz, (in der Folge belangte Behörde) den Antrag des XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) vom 19.01.2015 betreffend die Ausstellung einer Freizügigkeitsbestätigung für kroatische Staatsangehörige gemäß § 32a AuslBG ab. 1. Mit Bescheid vom 05.02.2015, GZ: SAB/08115/ABA 1650284 aus 2015,, wies das Arbeitsmark... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 30.03.2016 beantragte XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) die Ausstellung einer EU-Freizügigkeitsbestätigung nach § 32a Abs. 2 und 3 AuslBG beim Arbeitsmarktservice Dornbirn (in der Folge: belangte Behörde). 1. Am 30.03.2016 beantragte römisch 40 (in der Folge: Beschwerdeführerin) die Ausstellung einer EU-Freizügigkeitsbestätigung nach Paragraph 32 a, Absatz 2 und 3 AuslBG beim Arbeitsmarktservice Do... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 19.11.2015 beim Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (im Folgenden die belangte Behörde) einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung für Herrn XXXX , geboren am XXXX 1980, Staatsangehöriger der Republik Kroatien, für die berufliche Tätigkeit "Einkauf von kroatischen Produkten (Delikatessen) und Import nach Österreich" im Ausmaß von 40 Wochenstunden an einem Arbeitsplatz im ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang, Bescheid, Beschwerde und Beschwerdevorentscheidung römisch eins. Verfahrensgang, Bescheid, Beschwerde und Beschwerdevorentscheidung 1. Die Beschwerdeführerin mit Betriebssitz in 5303 Thalgau beantragte mit beim Arbeitsmarktservice Schwechat am 06.07.2015 eingelangten Antrag vom 29.06.2015 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung (BB) für den kroatischen Staatsangehörigen XXXX , geb. XXXX (Mitbeteiligter) für die berufliche Tätigkeit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX (im Folgenden: der Beschwerdeführer) stellte am 04.03.2015 beim Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (im Folgenden: AMS) einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz betreffend Herrn XXXX , geb. XXXX , Staatsangehörigkeit Kroatien. 1. Herr römisch 40 (im Folgenden: der Beschwerdeführer) stellte am 04.03.2015 beim Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (im Folgenden: AMS) ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX (BF) hat am 05.03.2015 die Ausstellung einer EU-Freizügigkeitsbestätigung nach § 32a Abs 4 AuslBG beim AMS Wien Esteplatz beantragt. 1. Herr römisch 40 (BF) hat am 05.03.2015 die Ausstellung einer EU-Freizügigkeitsbestätigung nach Paragraph 32 a, Absatz 4, AuslBG beim AMS Wien Esteplatz beantragt. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid des AMS Wien Esteplatz vom 03.04.2015 wurde der Antrag auf Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die beschwerdeführende Partei stellte am 29.09.2014 beim Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung (Verlängerung) nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für Herrn XXXX, geb.XXXX, Staatsangehörigkeit Kroatien. 1. Die beschwerdeführende Partei stellte am 29.09.2014 beim Arbeitsmarktservice römisch 40 (im Folgenden: AMS) einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die beschwerdeführende Partei stellte am 02.09.2014 beim Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für Herrn XXXX, geb. XXXX, Staatsangehörigkeit Kroatien. 1. Die beschwerdeführende Partei stellte am 02.09.2014 beim Arbeitsmarktservice römisch 40 (im Folgenden: AMS) einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Auslän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 16.06.2014 beim Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (im Folgenden: belangte Behörde) einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung für Frau XXXX, Staatsangehörige der Republik Kroatien, für die berufliche Tätigkeit als "Administrationsmitarbeiterin". 1. Der Beschwerdeführer stellte am 16.06.2014 beim Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (im Folgenden: belangte Behörde) einen Antra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 21.07.2014 langte der Antrag der XXXX (im Folgenden: Arbeitgeberin) auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die Frau XXXX, Staatsangehörige der Republik Kroatien, (im Folgenden: Ausländerin) als Küchenhilfe für 40 Stunden pro Woche zu einem näher angeführten Monatslohn beim Arbeitsmarktservice ein. In der Rubrik "Vermittlung von Ersatzkräften erwünscht" kreuzte die Arbeitgeberin "nein" an und beg... mehr lesen...
Begründung: Festgestellter Sachverhalt und Verfahrensgang: Herr XXXX (im Folgenden: der Beschwerdeführer) stellte am 27.01.2014 beim Arbeitsmarktservice Wien einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für Frau XXXX, geb. XXXX, Staatsangehörigkeit Kroatien. Herr römisch 40 (im Folgenden: der Beschwerdeführer) stellte am 27.01.2014 beim Arbeitsmarktservice Wien einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX(im Folgenden: die BF) stellte am 14.05.2014 beim Arbeitsmarktservice Wien (in der Folge: AMS) einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für Herrn XXXX, geb. XXXX, Staatsangehörigkeit Kroatien, XXXX Wien. 1. Die XXXX(im Folgenden: die BF) stellte am 14.05.2014 beim Arbeitsmarktservice Wien (in der Folge: AMS) einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 08.01.2014 stellte der nunmehrige Beschwerdeführer beim Arbeitsmarktservice einen Antrag auf "Zugang zum Arbeitsmarkt für neue EU-Bürger (Freizügigkeitsbestätigung)". Der Beschwerdeführer legte ein mit 02.01.2014 datiertes Schreiben vor, in welchem er im Wesentlichen Folgendes ausführt: Er habe seit seiner Geburt und bis zum Jahr 2009 durchgehend in Österreich gelebt. Seine Mutter und seine beiden Brüder würden i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Mit Bescheid vom 20.11.2011, RGS Rederg./08117/1628315, wurde der Antrag der Frau XXXX StA Kroatien, auf Ausstellung einer EU-Freizügigkeitsbestätigung gemäß §32a AuslBG vom Arbeitsmarktservice Wien Redergasse, abgewiesen. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Ausführungen im angefochtenen Bescheid verwiesen. Im Wesentlichen wurde festgestellt, dass XXXX am Tag des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union nicht bewilligt beschäftigt ge... mehr lesen...