Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 14.10.2014 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung gemäß § 3 Abs.8 AuslBG, mit welcher festgestellt werden sollte, dass der Beschwerdeführer als Familienangehöriger eines österreichischen Staatsbürgers, der sein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in der Dauer von 3 Monaten in Anspruch genommen hat und dauerhaft wieder nach Österreich zurückgekehrt ist, nicht dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX XXXX (in der Folge BF) stellte am 17.6.2014 einen Antrag, ihm eine Bestätigung gemäß § 3 Abs. 8 iVm. § 1 Abs. 2 lit.l AuslBG zur Feststellung auszustellen, nicht als Familienangehöriger einer/s EWR-BürgerIn bzw. ÖsterreicherIn dem Geltungsbereich des AuslBG zu unterliegen. Der BF sei als kosovarischer Staatsangehöriger seit dem XXXX mit der österreichischen Staatsbürgerin, Fr. XXXX XXXX (geb. XXX... mehr lesen...