Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 12.07.22019 gemäß § 3 Abs. 8 AuslBG an das AMS den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 3 Abs. 8 iVm. § 1 Abs. 2 lit.l AuslBG. 2. Das AMS hat den Antrag mit der
Begründung: abgelehnt, dass die Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beim Beschwerdeführer nicht mehr vorlägen, da der Beschwerdeführer mittlerweile geschieden sei und die Ehe weniger als drei Jahre angedauert habe. 3. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 30.07.2019 die Ausstellung einer Ausnahmebestätigung nach § 3 Abs. 8 AuslBG beim AMS. Mit dem bekämpften Bescheid vom 17.09.2019 wies das AMS den Antrag ab. Der Beschwerdeführer sei Asylwerber und verfüge über keine gültige Niederlassungsbewilligung nach dem NAG. Somit seine die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG nicht erfüllt und die Ausstellung einer Bestätigung gemäß § 3 Abs. 8 AuslBG nicht mögl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 15.12.2016 beim Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße 110, 1200 Wien (in Folge: AMS) einen auf § 3 Abs. 8 AuslBG gestützten Antrag auf Freizügigkeitsbestätigung für kroatische Staatsangehörige. Dem Antrag beigelegt war: - ein Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes vom 10.11.2014, - eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger/-innen und Schwei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin beantragte am 03.09.2018 persönlich beim BFA die Erteilung einer "Aufenthaltsberechtigung plus". Am 24.10.2018 zog sie diesen Antrag während ihrer niederschriftlichen Einvernahme dazu zurück. Eine Eingabe des rechtsfreundlichen Vertreters der Beschwerdeführerin vom 22.02.2019 enthält einen "Antrag auf Bescheiderlassung". Mit dem bekämpften Bescheid wies das BFA den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX , kroatischer Staatsangehöriger (im Folgenden Beschwerdeführer oder BF), stellte am 06.07.2018 beim Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (in Folge: AMS) einen Antrag auf Ausnahmebestätigung nach § 3 Abs. 8 AuslBG. Dem Antrag beigelegt war: - die Kopie eines Reisepasses und einer Legitimationskarte des BF, - Bescheinigung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äusseres vom 18.04.2018 über die Zugehörigkeit des BF zu eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am XXXX langte der Antrag der Beschwerdeführerin nach § 3 Absatz 8 AuslBG (Ausnahmebestätigung) bei der belangten Behörde ein. In diesem Antrag wurde die Staatsangehörigkeit des Ehemanns der Beschwerdeführerin mit "Österreich" angegeben. Den Unterlagen ist auch eine Staatbürgerschaftsbescheinigung eines weiteren EU-Mitgliedsstaates für den Ehemann beigelegt. 2. Mit Bescheid vom XXXX lehnte die belangte Behörde den Antrag ab, da bisher k... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 29.12.2017 - Antrag des XXXX Staatsangehörigkeit Türkei (in der Folge: beschwerdeführende Partei bzw. bP), auf Ausstellung einer Ausnahmebestätigung nach § 3 Abs. 8 AuslBG beim AMS XXXX (in der Folge: belangte Behörde bzw. bB) 29.12.2017 - Antrag des römisch 40 Staatsangehörigkeit Türkei (in der Folge: beschwerdeführende Partei bzw. bP), auf Ausstellung einer Ausnahmebestätigung nach Paragraph 3, Absatz 8, AuslBG bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX, kroatischer Staatsangehöriger (im Folgenden Beschwerdeführer oder BF), stellte am 15.12.2016 beim Arbeitsmarktservice Wien Dresdner Straße 110, 1200 Wien (in Folge: AMS) einen Antrag auf Freizügigkeitsbestätigung für kroatische Staatsangehörige. Dem Antrag beigelegt war: 1. römisch 40 , kroatischer Staatsangehöriger (im Folgenden Beschwerdeführer oder BF), stellte am 15.12.2016 beim Arbeitsmarktservi... mehr lesen...