Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7;AuslBG §3 Abs1;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: Der Aufenthalt von jungen, nur mit Slip und BH im Wesentlichen mittellosen Ausländerinnen, die in einem Hinterzimmer der Bar ihre Privatkleidung in einem Spind aufbewahrten, erfüllt den Tatbestand des § 28 Abs 7 AuslBG. Denn es widerspricht de... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 21. Bezirk vom 14. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG - wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, darf ein Arbeitgeber, so weit im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999090034.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführer der Begehung zweier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend für schuldig befunden, er habe die jugoslawische Staatsangehörige H im Zeitraum vom 1. Mai 1997 bis 14. Mai 1997 und die bosnische Staatsangehörige P am 14. Mai 1997 als Arbeitgeber in der Pizzeria M, in der der Beschwerdeführer d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7;
Rechtssatz: Der Umstand der stundenweisen Aushilfe eines Ausländers, der bei einem Arbeitgeber freies Quartier und freie Kost hat, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme einer Beschäftigung im Sinne des AuslBG. Die Mithilfe eines Dauergastes ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7;
Rechtssatz: Als Gefälligkeitsdienste, die nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG fallen, können nur die vom Leistenden aufgrund bestehender spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbrachten kurzfris... mehr lesen...