Entscheidungsgründe: I. Das Verfahren betrifft die Regelung der Zuständigkeit zur Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), BGBl. 218/1975, in der Fassung der Novelle BGBl. 450/1990. Es schließt an das Verfahren G310-314/91 zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Rechtslage vor dieser Novelle an, das durch Erkenntnis vom heutigen Tag mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit jener Wortfolge in §20 Abs1 AuslBG i... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs1 B-VG Art83 Abs2 AuslBG §20 Abs1 idF BGBl 450/1990 B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 18 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2012 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Verfahren betrifft die Regelung der Zuständigkeit zur Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), BGBl. 28/1975, in der Fassung vor der Novelle BGBl. 450/1990. römisch eins. Das Verfahren betrifft die Regelung der Zuständigkeit zur Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), Bundesgesetzblatt 28 aus 1975,, in der Fassung vor der N... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs1 B-VG Art83 Abs2 AuslBG §20 Abs1 B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 18 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2012 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die beschwerdeführende GesmbH und Co KG beschäftigt sich mit der Planung, Montage und Wartung von Elektroanlagen und beantragte im Februar 1989 beim Landesarbeitsamt Niederösterreich gemäß §11 AusländerbeschäftigungsG, BGBl. 218/1975 (AuslBG), die Ausstellung von Sicherungsbescheinigungen für sieben polnische Staatsangehörige. Dieser Antrag wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales unter Hinweis auf die ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art83 Abs2 AuslBG §20 Abs1 AuslBG §4 Abs6
Rechtssatz:
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter. Anlaßfallwirkung der Aufhebung des §12 Abs1 und von Teilen des §12 Abs2 AuslBG sowie von Teilen der auf die aufgehobenen Gesetzesbestimmungen gestützten Kontingentierungsverordnung mit E v 1... mehr lesen...