Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Pipeline Fitter" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Pipeline Fitter" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten bosnischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten kroatischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten kroatischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet), meldete am 14.03.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, Staatsangehörigkeit: Republik Kosovo, des XXXX, Staatsangehörigkeit: 1. Die römisch 40 , mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet),... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet), meldete am 14.03.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, Staatsangehörigkeit: Republik Kosovo, des XXXX, Staatsangehörigkeit: 1. Die römisch 40 , mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet),... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet), meldete am 14.03.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, Staatsangehörigkeit: Republik Kosovo, des XXXX, Staatsangehörigkeit: 1. Die römisch 40 , mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet),... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet), meldete am 27.03.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, Staatsangehörigkeit: Serbien, für die berufliche Tätigkeit als "manovale edile" (im Folgenden als Arbeitnehmer bezeichnet), gemäß § 19 Abs. 3 Lohn- und Sozialdum... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Firma XXXX., mit Firmensitz in Slowenien (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), meldete am 15.02.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, alle Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina, jeweils für die berufliche Tätigkeit als "qualifizierter Arbeiter" bzw. als "Arbeiter mit Zweckausbildung" (im ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Firma XXXX., mit Firmensitz in Slowenien (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), meldete am 15.02.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, alle Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina, jeweils für die berufliche Tätigkeit als "qualifizierter Arbeiter" bzw. als "Arbeiter mit Zweckausbildung" (im ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Firma XXXX., mit Firmensitz in Slowenien (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), meldete am 15.02.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, alle Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina, jeweils für die berufliche Tätigkeit als "qualifizierter Arbeiter" bzw. als "Arbeiter mit Zweckausbildung" (im ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Firma XXXX., mit Firmensitz in Slowenien (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), meldete am 15.02.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, alle Staatsangehörigkeit: Bosnien-Herzegowina, jeweils für die berufliche Tätigkeit als "qualifizierter Arbeiter" bzw. als "Arbeiter mit Zweckausbildung" (im ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Beschwerdevorlage vom 24.10.2017 legte das Arbeitsmarktservice XXXX hinsichtlich des Beschwerdeführers XXXX folgende Bescheide des Arbeitsmarktservice XXXX vor: Mit Beschwerdevorlage vom 24.10.2017 legte das Arbeitsmarktservice römisch 40 hinsichtlich des Beschwerdeführers römisch 40 folgende Bescheide des Arbeitsmarktservice römisch 40 vor: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Beschwerdevorlage vom 24.10.2017 legte das Arbeitsmarktservice XXXX hinsichtlich des Beschwerdeführers XXXX folgende Bescheide des Arbeitsmarktservice XXXX vor: Mit Beschwerdevorlage vom 24.10.2017 legte das Arbeitsmarktservice römisch 40 hinsichtlich des Beschwerdeführers römisch 40 folgende Bescheide des Arbeitsmarktservice römisch 40 vor: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservi... mehr lesen...