Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Pipeline Fitter" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Pipeline Fitter" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten serbischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Schweißer" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten bosnischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten kroatischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.09.2018 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) auf Bestätigung der EU-Überlassung für den im
Spruch: genannten kroatischen Arbeitnehmer für die berufliche Tätigkeit als "Monteur" gemäß § 18 Abs. 12 AuslbG abgelehnt und die Entsendung untersagt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet), meldete am 14.03.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, Staatsangehörigkeit: Republik Kosovo, des XXXX, Staatsangehörigkeit: 1. Die römisch 40 , mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet),... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet), meldete am 14.03.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, Staatsangehörigkeit: Republik Kosovo, des XXXX, Staatsangehörigkeit: 1. Die römisch 40 , mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet),... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet), meldete am 14.03.2018 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX, Staatsangehörigkeit: Republik Kosovo, des XXXX, Staatsangehörigkeit: 1. Die römisch 40 , mit Firmensitz in Italien (im Folgenden als Entsendebetrieb bezeichnet),... mehr lesen...