Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 19.03.2021 beantragte die XXXX , eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Betriebssitz in Slowenien (in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet), mittels ZKO4-Meldung die Bestätigung der Überlassung für den Arbeitnehmer XXXX , einen Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina (in der Folge als B M oder als Arbeitnehmer bezeichnet), für die berufliche Tätigkeit als Betonierer/Schalungsarbeiter für eine bestimmte Dauer der Überlassung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurde jeweils die von der Beschwerdeführerin gemeldete Entsendung der im
Spruch: als weitere Parteien genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG untersagt. 2. Beschwerdehalber wird dagegen vorgebracht, die inländische Auftraggeberin habe mit einem Umsatz von mehr als 3 Millionen Euro jedenfalls eine operative Tätigkeit in Österreich nachgewiesen. Der Umfang der Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiterzahl und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurde jeweils die von der Beschwerdeführerin gemeldete Entsendung der im
Spruch: als weitere Parteien genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG untersagt. 2. Beschwerdehalber wird dagegen vorgebracht, die inländische Auftraggeberin habe mit einem Umsatz von mehr als 3 Millionen Euro jedenfalls eine operative Tätigkeit in Österreich nachgewiesen. Der Umfang der Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiterzahl und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurde jeweils die von der Beschwerdeführerin gemeldete Entsendung der im
Spruch: als weitere Parteien genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG untersagt. 2. Beschwerdehalber wird dagegen vorgebracht, die inländische Auftraggeberin habe mit einem Umsatz von mehr als 3 Millionen Euro jedenfalls eine operative Tätigkeit in Österreich nachgewiesen. Der Umfang der Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiterzahl und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurde jeweils die von der Beschwerdeführerin gemeldete Entsendung der im
Spruch: als weitere Parteien genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG untersagt. 2. Beschwerdehalber wird dagegen vorgebracht, die inländische Auftraggeberin habe mit einem Umsatz von mehr als 3 Millionen Euro jedenfalls eine operative Tätigkeit in Österreich nachgewiesen. Der Umfang der Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiterzahl und... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin XXXX mit Firmensitz in der Tschechischen Republik meldete am 05.11.2020 der Zentralen Koordinationsstelle des Amts für Betrugsbekämpfung (ZKO) die Entsendung des XXXX , XXXX , StA. Russische Föderation. Zur Art der Tätigkeit und Verwendung des genannten Arbeitnehmers wurde angegeben: "Test Engineer-Automatic data processing and information technology Standard ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Firma XXXX mit Firmensitz in der Schweiz (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), meldete am 06.07.2020 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX , geb. XXXX , StA. Australien (im Folgenden als Arbeitnehmer bezeichnet), für die berufliche Tätigkeit „ XXXX “ gemäß ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Firma XXXX mit Firmensitz in der Schweiz (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), meldete am 06.07.2020 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) die Entsendung des XXXX , geb. XXXX , StA. Australien (im Folgenden als Arbeitnehmer bezeichnet), für die berufliche Tätigkeit „ XXXX “ gemäß ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgewiesen. 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
Spruch: genannten Arbeitnehmer ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgewiesen. 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgewiesen. 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgewiesen. 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgewiesen. 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
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Begründung: Zu Spruchpunkt A. (Einstellung des Verfahrens wegen Zurückziehung der Beschwerde): Gemäß § 6 des Bundesgesetzes über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz – BVwGG) entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß Paragraph 6, des Bundesgesetzes über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichts... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A. (Einstellung des Verfahrens wegen Zurückziehung der Beschwerde): Gemäß § 6 des Bundesgesetzes über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichtsgesetz – BVwGG) entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß Paragraph 6, des Bundesgesetzes über die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes (Bundesverwaltungsgerichts... mehr lesen...
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Begründung: 1. I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt Die XXXX , vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Georg Bruckmüller, meldete am 28.03.2019 die Überlassung des nordmazedonischen Arbeitnehmers XXXX als „Bauarbeiter“ nach Österreich für den Zeitraum 28.03.2019 bis 29.11.2019. Die römisch 40 , vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Georg Bruckmüller, meldete am 28.03.2019 die Überlassung des nordmazedonischen Arbeitnehmers... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Firma XXXX , mit Firmensitz in Deutschland (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), meldete am 31.01.2020 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) unter anderem die Entsendung des 1. Die Firma römisch 40 , mit Firmensitz in Deutschland (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), m... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Firma XXXX , mit Firmensitz in Deutschland (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), meldete am 31.01.2020 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) unter anderem die Entsendung des 1. Die Firma römisch 40 , mit Firmensitz in Deutschland (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), m... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Firma XXXX , mit Firmensitz in Deutschland (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), meldete am 31.01.2020 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) unter anderem die Entsendung des 1. Die Firma römisch 40 , mit Firmensitz in Deutschland (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), m... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Firma XXXX , mit Firmensitz in Deutschland (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), meldete am 31.01.2020 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) unter anderem die Entsendung des 1. Die Firma römisch 40 , mit Firmensitz in Deutschland (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), m... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Firma XXXX , mit Firmensitz in Deutschland (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), meldete am 31.01.2020 der Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) unter anderem die Entsendung des 1. Die Firma römisch 40 , mit Firmensitz in Deutschland (im Folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet), m... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 16.03.2020 wies das Arbeitsmarktservice Bregenz (in der Folge als Arbeitsmarktservice bezeichnet) den Antrag der XXXX (das die Kurzbezeichnung für die Unternehmensform Gesellschaft mit beschränkterer Haftung ist und in der Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) als Überlasserin von Arbeitskräften mit Sitz in Slowenien auf Bestätigung der EU-Überlassung für den Arbeitnehmer XXXX , ein Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, vom... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgewiesen. 2. Beschwerdehalber wird vorgebracht, es komme bei der Beurteilung, ob der Arbeitgeber gewöhnlich im Entsendestaat tätig sei, zwar auf eine nennenswerte Geschäftstätigkeit an, dabei aber nicht nur auf den dort erzielten Umsatzanteil d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgewiesen. 2. Beschwerdehalber wird vorgebracht, es komme bei der Beurteilung, ob der Arbeitgeber gewöhnlich im Entsendestaat tätig sei, zwar auf eine nennenswerte Geschäftstätigkeit an, dabei aber nicht nur auf den dort erzielten Umsatzanteil d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit den bekämpften Bescheiden wurden die Anträge der Beschwerdeführerin, einer GmbH mit Sitz in Slowenien, auf Bestätigung der EU-Entsendung für die im
Spruch: genannten Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 12 AuslBG abgewiesen. 2. Beschwerdehalber wird vorgebracht, es komme bei der Beurteilung, ob der Arbeitgeber gewöhnlich im Entsendestaat tätig sei, zwar auf eine nennenswerte Geschäftstätigkeit an, dabei aber nicht nur auf den dort erzielten Umsatzanteil d... mehr lesen...