Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/29 93/18/0301 2 Stammrechtssatz Die Eingehung einer Ehe durch einen Fremden zwecks Beschaffung einer Aufenthaltsberechtigung und eines Befreiungsscheines ste... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 11. Februar 1993 beim Arbeitsamt Feldkirch den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsangehörigen H.M. für Reinigungsarbeiten im Betrieb. In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wies der Beschwerdeführer darauf hin, daß H.M. in Lebensgemeinschaft mit einer österreichischen Staatsbürgerin lebe, mit einer Eheschließung aber noch zuwarten wolle. Diesen Antrag wies... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 11. Februar 1993 beim Arbeitsamt Feldkirch den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den bosnischen Staatsangehörigen H.M. für Reinigungsarbeiten im Betrieb. In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wies der Beschwerdeführer darauf hin, daß H.M. in Lebensgemeinschaft mit einer österreichischen Staatsbürgerin lebe, mit einer Eheschließung aber noch zuwarten wolle. Diesen Antrag wies... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2 idF 1990/450;AuslBG §16 Abs1 Z2 idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß ein Ausländer mit Befreiungsschein (hier: gem § 15 Abs 1 Z 2 AuslBG) im Inland legal beschäftigt werden darf, ohne daß der Arbeitgeber einer Beschäftigungsbewilligung hiefür bedarf, macht jedoch die Entscheidung über eine... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2 idF 1990/450;AuslBG §16 Abs1 Z2 idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß ein Ausländer mit Befreiungsschein (hier: gem § 15 Abs 1 Z 2 AuslBG) im Inland legal beschäftigt werden darf, ohne daß der Arbeitgeber einer Beschäftigungsbewilligung hiefür bedarf, macht jedoch die Entscheidung über eine... mehr lesen...
Die 1969 geborene Beschwerdeführerin stellte am 23. Dezember 1992 beim Arbeitsamt einen Antrag auf Ausstellung eines Befreiungsscheines nach § 15 Abs. 1 Z. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) (Ehe mit österreichischem Staatsbürger). Als Nachweis für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung legte sie den Staatsbürgerschaftsnachweis von WD sowie den Eheregisterauszug der serbischen Gemeinde J vom 11. Dezember 1992 vor, wonach die Beschwerdeführerin an diesem Tag in L die Ehe ... mehr lesen...
Die 1969 geborene Beschwerdeführerin stellte am 23. Dezember 1992 beim Arbeitsamt einen Antrag auf Ausstellung eines Befreiungsscheines nach § 15 Abs. 1 Z. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) (Ehe mit österreichischem Staatsbürger). Als Nachweis für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung legte sie den Staatsbürgerschaftsnachweis von WD sowie den Eheregisterauszug der serbischen Gemeinde J vom 11. Dezember 1992 vor, wonach die Beschwerdeführerin an diesem Tag in L die Ehe ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z1;AVG §37;AVG §45 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Die Behörde kann sich nur dann auf die Verletzung der Verpflichtung der Antragstellerin, an der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes mitzuwirken, berufen, wenn über... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z1;AVG §37;AVG §45 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Die Behörde kann sich nur dann auf die Verletzung der Verpflichtung der Antragstellerin, an der Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes mitzuwirken, berufen, wenn über... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (der belangten Behörde) vom 11. Februar 1994 wurde der dem Beschwerdeführer, einem jugoslawischen Staatsangehörigen, am 2. September 1991 erteilte Sichtvermerk gemäß § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes (FrG) für ungültig erklärt. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei im November 1990 sichtvermerksfrei nach Österreich eingereist. Am 22.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;FrG 1993 §11 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/18/0266 1 Stammrechtssatz Die rechtsmißbräuchliche Eingehung einer Ehe durch den Fremden zwecks Beschaffung fremdenrechtlich bedeutsa... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (der belangten Behörde) vom 11. Februar 1994 wurde der dem Beschwerdeführer, einem jugoslawischen Staatsangehörigen, am 2. September 1991 erteilte Sichtvermerk gemäß § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes (FrG) für ungültig erklärt. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei im November 1990 sichtvermerksfrei nach Österreich eingereist. Am 22.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;FrG 1993 §11 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/18/0266 1 Stammrechtssatz Die rechtsmißbräuchliche Eingehung einer Ehe durch den Fremden zwecks Beschaffung fremdenrechtlich bedeutsa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 20. Oktober 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen nigerianischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 2 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Nach der Begründung: sei der Beschwerdeführer Ende 1989 nach Österreich gekommen, um hier zu studieren. Im Sommer 1990 sei er in Oberösterreich beim H... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 20. Oktober 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen nigerianischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Z. 2 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Nach der Begründung: sei der Beschwerdeführer Ende 1989 nach Österreich gekommen, um hier zu studieren. Im Sommer 1990 sei er in Oberösterreich beim H... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;FrG 1993 §20 Abs1;MRK Art8 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Fremde im Zeitpunkt seiner Eheschließung keine Berechtigung zum Aufenthalt in Österreich, so darf er auch nicht damit rechnen, allein aufgrund der Eheschließung und des daraufhin nach dem AuslBG erteilten Befreiungsscheines in Öst... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;FrG 1993 §20 Abs1;MRK Art8 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Fremde im Zeitpunkt seiner Eheschließung keine Berechtigung zum Aufenthalt in Österreich, so darf er auch nicht damit rechnen, allein aufgrund der Eheschließung und des daraufhin nach dem AuslBG erteilten Befreiungsscheines in Öst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 17. Mai 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Z. 6 FrG ein mit 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer am 10. September 1990 zu Fuß neben einem "ordentlichen" Grenzübergang in das Bundesgebiet eingere... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 17. Mai 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und 2 Z. 6 FrG ein mit 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer am 10. September 1990 zu Fuß neben einem "ordentlichen" Grenzübergang in das Bundesgebiet eingere... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/29 93/18/0301 2 Stammrechtssatz Die Eingehung einer Ehe durch einen Fremden zwecks Beschaffung einer Aufenthaltsberechtigung und eines Befreiungsscheines ste... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/29 93/18/0301 2 Stammrechtssatz Die Eingehung einer Ehe durch einen Fremden zwecks Beschaffung einer Aufenthaltsberechtigung und eines Befreiungsscheines ste... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juni 1993 wies die (gemäß § 73 Abs. 2 AVG zuständig gewordene) Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, vom 17. August 1992 auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß § 10 Abs. 1 Z. 4 Fremdengesetz (FrG) ab. In der Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei auf Grund eines Sichtvermerkes vom 3. Februar 1992, der bis 3. März 19... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz vom 26. Jänner 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 und 2 FrG ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde "einer eventuell eingebrachten Berufung gegen diesen Bescheid die aufschiebende Wirkung aberkannt." Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der vom Beschwerdeführer gegen den angeführten Bescheid erhobenen Berufung gemäß § 66... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juni 1993 wies die (gemäß § 73 Abs. 2 AVG zuständig gewordene) Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich (die belangte Behörde) den Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, vom 17. August 1992 auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß § 10 Abs. 1 Z. 4 Fremdengesetz (FrG) ab. In der Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei auf Grund eines Sichtvermerkes vom 3. Februar 1992, der bis 3. März 19... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz vom 26. Jänner 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 und 2 FrG ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde "einer eventuell eingebrachten Berufung gegen diesen Bescheid die aufschiebende Wirkung aberkannt." Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der vom Beschwerdeführer gegen den angeführten Bescheid erhobenen Berufung gemäß § 66... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;FrG 1993 §11 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/18/0266 1 Stammrechtssatz Die rechtsmißbräuchliche Eingehung einer Ehe durch den Fremden zwecks Beschaffung fremdenrechtlich bedeutsa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht41/04 Sprengmittel Waffen Munition60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §19;MRK Art8 Abs2;VwRallg;WaffG 1986 §36 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das unbefugte Führen einer Faustfeuerwaffe (Vergehen nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG) durch den Fr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;FrG 1993 §11 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/18/0266 1 Stammrechtssatz Die rechtsmißbräuchliche Eingehung einer Ehe durch den Fremden zwecks Beschaffung fremdenrechtlich bedeutsa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte20/02 Familienrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht41/04 Sprengmittel Waffen Munition60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §15 Abs1 Z2;EheG §23;EheG §27;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §19;MRK Art8 Abs2;VwRallg;WaffG 1986 §36 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das unbefugte Führen einer Faustfeuerwaffe (Vergehen nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG) durch den Fr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Beschluß wurde der dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, am 25. Februar 1993 ausgestellte, bis 25. Februar 1994 gültige Sichtvermerk gemäß § 11 Abs. 1 FrG für ungültig erklärt. Nach der Begründung: sei dem Beschwerdeführer von der belangten Behörde aufgrund der Eheschließung mit einer österreichischen Staatsangehörigen und eines Befreiungsscheines erstmals am 21. November 1991 ein bis zum 21. Mai 1992 gültiger Sichtvermerk ausgestellt worden. D... mehr lesen...