Begründung: Zur Aktivlegitimation des antragstellenden Gemeinderverbandes und zur Passivlegitimation der Antragsgegner kann auf den den Parteien bekannten Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 4. Juni 2003, 9 ObA 260/02d-7, verwiesen werden. Zu I. Nach § 54 Abs 3 ASGG ist nur ein Auftrag zur Stellungnahme durch den Antragsgegner vorgesehen. Ergänzungen des Antrags, die weitere Aufträge an den Antragsgegner zur Stellungnahme im Sinn des § 54 Abs 3 ASGG erfordern würden, sind ni... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1 Abs2 Z1AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG -Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 2001/23/EG Art3
Rechtssatz: Gliedert ein Gemeindeverband Behinderteneinrichtungen aus, indem er sie an GesmbH's überträgt, deren Alleingesellschafter er ist, sind die Bestimmungen des AVRAG sowohl hinsichtlich des Veräußerers als auch des Übernehmers nicht anzuwenden. Vielmehr ist diesen als staatliche Einrichtungen zu wertenden Rechtsträgern ge... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1 Abs2 Z1AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG -Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 2001/23/EG Art3
Rechtssatz: Gliedert ein Gemeindeverband Behinderteneinrichtungen aus, indem er sie an GesmbH's überträgt, deren Alleingesellschafter er ist, sind die Bestimmungen des AVRAG sowohl hinsichtlich des Veräußerers als auch des Übernehmers nicht anzuwenden. Vielmehr ist diesen als staatliche Einrichtungen zu wertenden Rechtsträgern ge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist sei 9. 1. 1995 im aufrechten Dienstverhältnis als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Der Dienstvertrag wurde am 9. 1. 1995 zwischen dem Kläger und der Stadt Wien, vertreten durch die Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe, unbefristet geschlossen und der Kläger in das Schema III, Verwendungsgruppe 4, der Besoldungsordnung für Vertragsbedienstete der Stadt Wien eingereiht. Der Kläger ist sei 9. 1. 1995 im aufrechten Dienstverhältnis als Straßenbahnfahrer beschäf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 10. 9. 1990 bis zum 10. 9. 2000 bei der Marktgemeinde P***** als Kindergartenhelferin beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war das Steiermärkische Gemeindevertragsbedienstetengesetz (stmk GVBG) anzuwenden. Der von der Gemeinde betriebene Kindergarten bot ein nur beschränktes Betreuungsangebot, weshalb die Anmeldungen zurückgingen. Da sich die Gemeinde auf Grund ihrer beschränkten wirtschaftlichen Möglichkeiten außer Stande sah, den Kinder... mehr lesen...
Begründung: Beim Obersten Gerichtshof ist ein Verfahren nach § 54 Absatz 2 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) anhängig. Nach dieser Gesetzesstelle können kollektivvertragsfähige Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Rahmen ihres Wirkungsbereiches gegen eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer bzw der Arbeitgeber beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen anbr... mehr lesen...
Begründung: Die kollektivvertragsfähige Antragstellerin stellt für die beiden im
Spruch: genannten Gewerkschaften (Cerny in Cerny/Haas-Laßnigg/Schwarz ArbVG II 55) gegenüber den kollektivvertragsfähigen Antragsgegnern (§ 7 ArbVG) das im
Spruch: genannte Feststellungsbegehren, welches jeweils für mindestens drei in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zu den Antragsgegnern stehende Arbeitnehmer von Bedeutung ist. Die kollektivvertragsfähige Antragstellerin stellt für die beid... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1 Abs2 Z1EG-RL 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie 32001L0023 Art3
Rechtssatz: Das AVRAG ist auf Arbeitsverhältnisse zu Ländern, Gemeindeverbänden oder Gemeinden nicht anzuwenden, auch wenn die betreffenden Arbeitsverhältnisse auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen; dies gilt sowohl dann, wenn der Veräußerer, als auch dann, wenn der Erwerber ein Land, ein Gemeindeverband oder eine Gemeinde ist. Entsche... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1 Abs2 Z1EG-RL 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie 32001L0023 Art3
Rechtssatz: Das AVRAG ist auf Arbeitsverhältnisse zu Ländern, Gemeindeverbänden oder Gemeinden nicht anzuwenden, auch wenn die betreffenden Arbeitsverhältnisse auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen; dies gilt sowohl dann, wenn der Veräußerer, als auch dann, wenn der Erwerber ein Land, ein Gemeindeverband oder eine Gemeinde ist. Entsche... mehr lesen...