Entscheidungen zu § 1 Abs. 2 AVRAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2005/6/29 9ObA92/05b

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Entscheidung | OGH | 29.06.2005

RS OGH 2005/6/29 9ObA92/05b

Norm: AVRAG §1 Abs2 Z1AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG -Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 2001/23/EG Art3
Rechtssatz: Gliedert ein Gemeindeverband Behinderteneinrichtungen aus, indem er sie an GesmbH's überträgt, deren Alleingesellschafter er ist, sind die Bestimmungen des AVRAG sowohl hinsichtlich des Veräußerers als auch des Übernehmers nicht anzuwenden. Vielmehr ist diesen als staatliche Einrichtungen zu wertenden Rechtsträgern ge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.2005

RS OGH 2005/6/29 9ObA92/05b

Norm: AVRAG §1 Abs2 Z1AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG -Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 2001/23/EG Art3
Rechtssatz: Gliedert ein Gemeindeverband Behinderteneinrichtungen aus, indem er sie an GesmbH's überträgt, deren Alleingesellschafter er ist, sind die Bestimmungen des AVRAG sowohl hinsichtlich des Veräußerers als auch des Übernehmers nicht anzuwenden. Vielmehr ist diesen als staatliche Einrichtungen zu wertenden Rechtsträgern ge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.2005

TE OGH 2004/8/26 8ObA3/04f

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Entscheidung | OGH | 26.08.2004

TE OGH 2003/9/24 9ObA17/03w

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Entscheidung | OGH | 24.09.2003

TE OGH 2003/6/4 9ObA260/02d

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Entscheidung | OGH | 04.06.2003

RS OGH 1999/4/15 8ObA221/98b, 9ObA260/02d, 8ObA41/03t, 9ObA17/03w, 8ObA3/04f, 9ObA92/05b

Norm: AVRAG §1 Abs2 Z1EG-RL 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie 32001L0023 Art3
Rechtssatz: Das AVRAG ist auf Arbeitsverhältnisse zu Ländern, Gemeindeverbänden oder Gemeinden nicht anzuwenden, auch wenn die betreffenden Arbeitsverhältnisse auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen; dies gilt sowohl dann, wenn der Veräußerer, als auch dann, wenn der Erwerber ein Land, ein Gemeindeverband oder eine Gemeinde ist. Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.1999

RS OGH 1999/4/15 8ObA221/98b, 9ObA260/02d, 8ObA41/03t, 9ObA17/03w, 8ObA3/04f, 9ObA92/05b

Norm: AVRAG §1 Abs2 Z1EG-RL 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie 32001L0023 Art3
Rechtssatz: Das AVRAG ist auf Arbeitsverhältnisse zu Ländern, Gemeindeverbänden oder Gemeinden nicht anzuwenden, auch wenn die betreffenden Arbeitsverhältnisse auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen; dies gilt sowohl dann, wenn der Veräußerer, als auch dann, wenn der Erwerber ein Land, ein Gemeindeverband oder eine Gemeinde ist. Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.04.1999

TE OGH 1999/4/15 8ObA221/98b

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Entscheidung | OGH | 15.04.1999

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