Entscheidungsgründe: Die Beklagte war von 27. 3. 1999 bis 31. 3. 2004 Pächterin einer Tankstelle. Seit 1. 4. 2004 ist der Kläger aufgrund eines neuen mit der Verpächterin abgeschlossenen Pachtvertrages Pächter dieser Tankstelle. Mit der Tankstelle übernahm der Kläger 27 bereits bei der Beklagten beschäftigt gewesene Arbeitnehmer, an die er - soweit er die Arbeitsverhältnisse beendete - Abfertigungszahlungen und aliquote Sonderzahlungen auch für jene Zeiträume leistete, in denen di... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1EG Amsterdam Art234EGV Maastricht Art177EGV Maastricht Art189EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 98/50/EG - 398L0050 Art1 Abs1 litcEWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 98/50/EG - 398L0050 Art3 Abs1
Rechtssatz: I. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Artikel 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist eine Gesellschaft mit beschr... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1AVRAG §3EGV Maastricht Art189 Abs3EG Amsterdam Art249EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 98/50/EG - 398L0050Tir MusikschulG §5Tir MusikschulG §12
Rechtssatz: Die Tiroler Musikschullehrer, die vordem bei Gemeindemusikschulen oder Vereinsmusikschulen beschäftigt waren, die auf Grund des Tiroler Musikschulgesetzes vom Land beziehungsweise einer Gemeinde übernommen worden sind, können sich mangels Umsetz... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1EWG-RL 77/187 - Betriebsübergangsrichtlinie 177L0187
Rechtssatz: Der EuGH und die neue RL 98/50/EG des Rates vom 29.6.1998 verneinen einen Betriebsübergang nur dann, wenn die Übertragung von Verwaltungsaufgaben im Zuge einer strukturellen Neuordnung der öffentlichen Verwaltung oder von einer Behörde auf eine andere erfolgt. Daher fallen Betriebsübergänge zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts in den Anwendungsbereich des... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187
Rechtssatz: Nach aktueller europarechtlicher Rechtsprechung (Danmols - EuGHSlg 1985, 2639; Bork - EuGHSlg 1988, 3057) ist der Arbeitnehmerbegriff im Rahmen der Betriebsübergangsrichtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteil... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1AVRAG §3 Abs1EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377LO187
Rechtssatz: § 3 Abs 1 AVRAG findet auch auf Lehrverhältnisse Anwendung. Entscheidungstexte 9 ObA 193/98t Entscheidungstext OGH 07.10.1998 9 ObA 193/98t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110830 Dokument... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 177LO187
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte im AVRAG arbeitsrechtliche Bestimmungen, die "für weitgehend alle Gruppen von Arbeitnehmern gelten sollen," zusammenfassen und den Geltungsbereich dieses EG-Anpassungsgesetzes möglichst weit fassen, weil die EG-Richtlinien auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden sind (Hier: Ausbildungsverhältnisse von Lehrlingen). ... mehr lesen...