Norm:        ArbVG §62ArbVG §62a                               
Rechtssatz:          Der Betriebsrat, der sich während des Anfechtungsverfahrens durch Rücktritt selbst auflöst, verliert die Parteifähigkeit. Entscheidung und Verfahren sind als nichtig aufzuheben, die Klage ist zurückzuweisen.                     Entscheidungstexte                                  9 ObA   77/08a       Entscheidungstext  OGH  25.11.2008  9 ObA   77/08a    Beisatz: Der Wegfall der Parteifähigkeit des Betriebsra...                    mehr lesen...                
Entscheidungsgründe: Am 28. und am 29. 6. 2007 wurde im Betrieb der M***** GmbH (erstmals) ein Arbeiterbetriebsrat gewählt. Mit seiner am 27. 7. 2007 beim Erstgericht eingelangten Klage focht der Kläger, ein Arbeiter dieses Betriebs, die Wahl gemäß § 59 ArbVG als ungültig an. Hilfsweise begehrte er die Nichtigerklärung der Wahl gemäß § 60 ArbVG. Mit seiner am 27. 7. 2007 beim Erstgericht eingelangten Klage focht der Kläger, ein Arbeiter dieses Betriebs, die Wahl gemäß § 59 ArbVG a... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger wurden als Arbeitnehmer der späteren Badeanstalt GmbH, die das Kurbad und Kurzentrum betrieb, am 26. 11. 1997 zu Mitgliedern des Betriebsrates gewählt. Mit 1. 1. 1999 pachtete die Kurzentrum GesmbH & Co KG den Teilbetrieb Kurbad und Kurzentrum von der Arbeitgeberin der Kläger und gliederte ihn in den von ihr seit 1998 geführten Kurhotelbetrieb ein. Dadurch trat die Kurzentrum GesmbH & Co KG nach den Bestimmungen des AVRAG in die Dienstverhältnisse ... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ArbVG §62a                               
Rechtssatz:          Auch bei Anfechtung der Wahl wegen Nichtigkeit ist der Betriebsrat, dessen Wahl angefochten wird, ungeachtet der Wahl eines anderen Betriebsrates, passiv legitimiert.                     Entscheidungstexte                                  8 ObA  163/00d       Entscheidungstext  OGH  29.03.2001  8 ObA  163/00d                                                 European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:20...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ArbVG §62a                               
Rechtssatz:           § 62a ArbVG regelt die Partei - und Prozeßfähigkeit während eines Verfahrens in der Weise, daß das damit andernfalls verbundene Prozeßhindernis der fehlenden Partei - oder Prozeßfähigkeit keinesfalls den Verfahrensausgang beeinträchtigen soll, soferne die Partei - und Prozeßfähigkeit am Anfang des Verfahrens bestand. Damit wird in Abkehr von § 406 erster Satz ZPO nicht auf den Schluß der Verhandlung in erster Insta...                    mehr lesen...                
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 20. Dezember 1985 Mitglied des Arbeiterbetriebsrats der Beklagten. Diese brachte am 5. Juni 1987 eine Klage auf Zustimmung zur Entlassung, in eventu auf Kündigung des Klägers ein. Mit Urteil vom 9. Dezember 1987 wies das Erstgericht das Klagebegehren auf Zustimmung zur Entlassung ab, erteilte aber die Zustimmung zur Kündigung. Der Kläger erhob vorerst Berufung und in der Folge gegen das bestätigende Urteil der zweiten Instanz Revision. Zum ... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ArbVG §61 Abs1ArbVG §62a                               
Rechtssatz:          Die Bestimmung des § 62 a ArbVG steht mit der Annahme eines auch Rechtsgestaltungsurteile und Feststellungsurteile umfassenden Begriffsverständnisses der sofortigen Vollstreckbarkeit in einem unlösbaren Widerspruch.                     Entscheidungstexte                                  9 ObA   253/89       Entscheidungstext  OGH  08.11.1989  9 ObA   253/89    Veröff: SZ 62/171 = RdW 1990,52 = WBl 1990...                    mehr lesen...