Entscheidungen zu § 62a ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

RS OGH 2008/11/25 9ObA77/08a

Norm: ArbVG §62ArbVG §62a
Rechtssatz: Der Betriebsrat, der sich während des Anfechtungsverfahrens durch Rücktritt selbst auflöst, verliert die Parteifähigkeit. Entscheidung und Verfahren sind als nichtig aufzuheben, die Klage ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 9 ObA 77/08a Entscheidungstext OGH 25.11.2008 9 ObA 77/08a Beisatz: Der Wegfall der Parteifähigkeit des Betriebsra... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.2008

TE OGH 2008/11/25 9ObA77/08a

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Entscheidung | OGH | 25.11.2008

RS OGH 2001/3/29 8ObA163/00d

Norm: ArbVG §62a
Rechtssatz: Auch bei Anfechtung der Wahl wegen Nichtigkeit ist der Betriebsrat, dessen Wahl angefochten wird, ungeachtet der Wahl eines anderen Betriebsrates, passiv legitimiert. Entscheidungstexte 8 ObA 163/00d Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 ObA 163/00d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:20... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.03.2001

TE OGH 2001/3/29 8ObA163/00d

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Entscheidung | OGH | 29.03.2001

RS OGH 1997/11/13 8ObA219/97g

Norm: ArbVG §62a
Rechtssatz: § 62a ArbVG regelt die Partei - und Prozeßfähigkeit während eines Verfahrens in der Weise, daß das damit andernfalls verbundene Prozeßhindernis der fehlenden Partei - oder Prozeßfähigkeit keinesfalls den Verfahrensausgang beeinträchtigen soll, soferne die Partei - und Prozeßfähigkeit am Anfang des Verfahrens bestand. Damit wird in Abkehr von § 406 erster Satz ZPO nicht auf den Schluß der Verhandlung in erster Insta... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1997

TE OGH 1989/11/8 9ObA253/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 20. Dezember 1985 Mitglied des Arbeiterbetriebsrats der Beklagten. Diese brachte am 5. Juni 1987 eine Klage auf Zustimmung zur Entlassung, in eventu auf Kündigung des Klägers ein. Mit Urteil vom 9. Dezember 1987 wies das Erstgericht das Klagebegehren auf Zustimmung zur Entlassung ab, erteilte aber die Zustimmung zur Kündigung. Der Kläger erhob vorerst Berufung und in der Folge gegen das bestätigende Urteil der zweiten Instanz Revision. Zum ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.11.1989

RS OGH 1989/11/8 9ObA253/89

Norm: ArbVG §61 Abs1ArbVG §62a
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 62 a ArbVG steht mit der Annahme eines auch Rechtsgestaltungsurteile und Feststellungsurteile umfassenden Begriffsverständnisses der sofortigen Vollstreckbarkeit in einem unlösbaren Widerspruch. Entscheidungstexte 9 ObA 253/89 Entscheidungstext OGH 08.11.1989 9 ObA 253/89 Veröff: SZ 62/171 = RdW 1990,52 = WBl 1990... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1989

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