RS OGH 2001/3/29 8ObA163/00d

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Veröffentlicht am 29.03.2001
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Norm

ArbVG §62a

Rechtssatz

Auch bei Anfechtung der Wahl wegen Nichtigkeit ist der Betriebsrat, dessen Wahl angefochten wird, ungeachtet der Wahl eines anderen Betriebsrates, passiv legitimiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114812

Dokumentnummer

JJR_20010329_OGH0002_008OBA00163_00D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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