Entscheidungen zu § 40 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

RS OGH 2006/7/13 8ObA52/06i

Norm: ArbVG §40ArbVG §113 Abs4NBG §22 Abs5
Rechtssatz: Die mangelnde Regelung des Entsendungsvorganges der gemäß § 22 Abs 5 NBG in den Generalrat zu entsendenden Belegschaftsvertreter durch das ArbVG ist als planwidrige Lücke anzusehen, die entsprechend den Wertungen des ArbVG zu schließen ist. Demzufolge ist für die Entsendung der Belegschaftsvertreter in den Generalrat der Österreichischen Nationalbank der Zentralbetriebsrat das zuständige Or... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.2006

TE OGH 2002/9/4 9ObA171/02s

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Entscheidung | OGH | 04.09.2002

TE OGH 2000/9/7 8ObA80/00y

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Entscheidung | OGH | 07.09.2000

TE OGH 1991/9/10 4Ob81/91

Begründung: Im März 1990 wurde die Ausgabe Nr 1 der "KRANKENHAUSNACHRICHTEN" auf dem Postweg "An einen Haushalt" kostenlos versendet; nach dem Impressum dieser Zeitschrift war ihr Medieninhaber, Herausgeber und Finanzierer der "Betriebsrat des A.ö.Krankenhauses Z*****". Mit der Behauptung, daß der beklagte Betriebsrat in der Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, in der genannten Zeitschrift drei namentlich genannte behandelnde Ärzte sowie bestimmte Heilbehelfe reklamehaft hervor... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.09.1991

TE OGH 1991/7/10 9ObA76/91

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit längerem bei der beklagten Partei beschäftigt. Mit Dienstanweisung Nr. 40 vom 1. März 1989 ordnete die beklagte Partei für den 29. und 30. November 1989 eine Wahl der Personalvertretung im Sinne der Wahlordnung zu § 9 der Personalvertretungsvorschrift an. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß die Personalvertretungsvorschrift und die Wahlordnung zur Personalvertretungsvorschrift der beklagten Partei in der derz... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.07.1991

TE OGH 1989/9/27 9ObA262/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Mitglied des beklagten Angestelltenbetriebsrates der S*** Gebietskrankenkasse, der aus vier Mitgliedern der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter, drei Mitgliedern der Namensliste E*** und einem Mitglied der Fraktion Überparteilicher Gewerkschafter besteht. Gegen den Chefarzt der Salzburger Gebietskrankenkasse Univ.Dozent Dr.Walter K*** wurde von der Salzburger Gebietskrankenkasse ein Disziplinarverfahren eingeleitet und eine Strafanzeige bei ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.09.1989

RS OGH 1989/9/27 9ObA262/89, 9ObA76/91, 4Ob81/91, 8ObA80/00y, 9ObA171/02s

Norm: ArbVG §38ArbVG §39ArbVG §40ArbVG §50ASGG §53 Abs1
Rechtssatz: Materieller Träger der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse sind nicht die Belegschaftsorgane oder die einzelnen Arbeitnehmer, sondern nach herrschender Auffassung die Belegschaft als Ganzes. Die Belegschaft wird durch die Organisationsnormen des Betriebsverfassungsrechtes in die Lage versetzt, Organe zu bestellen, durch die sie handlungsfähig wird. Der gesetzlich vorgesch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1989

RS OGH 1989/9/27 9ObA262/89

Norm: ArbVG §38ArbVG §39ArbVG §40ArbVG §50
Rechtssatz: Die meisten Normen des Betriebsverfassungsrechts sind privatrechtlicher Natur; das gilt insbesondere für die Normen über die Belegschaftsorgane, deren Stellung eine privatrechtliche ist. Die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Rechtsverhältnisse beruhen in der Hauptsache unmittelbar auf dem Gesetz; sie können sich aber auch auf behördliche Entscheidungen oder betriebsverfassungsrechtl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1989

TE OGH 1986/2/18 4Ob179/85

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Juli 1977 bei der Beklagten als Schaffner, Wagenführer und zuletzt als Busfahrer beschäftigt. Mit Schreiben der Beklagten vom 27. Dezember 1983 wurde sein Dienstverhältnis im Sinn des § 58 Abs 3 lit a, c und d der Dienst- und Besoldungsordnung für die Angestellten Österreichischer Privatbahnunternehmungen (DBO) unter Wahrung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum 31. März 1984 aufgekündigt. Der Kläger begehrt die Feststellung, sein Dienst... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.02.1986

RS OGH 1986/2/18 4Ob179/85

Norm: ArbVG §40ArbVG §105ArbVG §107
Rechtssatz: Die Pflicht, Belegschaftsorgane zu bilden, trifft nicht den Betriebsinhaber, sondern die Arbeiterschaft des Unternehmens. Die Rechte der Arbeitnehmer sind, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, durch § 107 ArbVG geschützt. Ein betriebsverfassungsrechtliches Vorverfahren im Sinne des § 105 ArbVG findet in derartigen Fällen nicht statt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1986

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