Entscheidungsgründe: Auf das seit Mai 2004 bestehende Arbeitsverhältnis des Klägers zur Beklagten kommt der Kollektivvertrag für Tyrolean Airways zur Anwendung. Die Beklagte verwendet verschiedene Flugzeugtypen, und zwar einerseits Turboprop-Flugzeuge mit Propellerantrieb und andererseits Jets bzw Regionaljets. Der Kollektivvertrag unterscheidet nicht nach diesen verschiedenen Flugszeugtypen. Die zu besetzenden Pilotenstellen werden bei der Beklagten durch Ausschreibung im internen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 19 Jahren Angestellter der Beklagten. Seit 1. Juni 1984 leitet er die Arbeitsgruppe "Entgeltfortzahlungsgesetz" und erledigt die ihm übertragenen schwierigen Aufgaben zur vollen Zufriedenheit seiner Vorgesetzten. Er ist derzeit in die Gehaltsgruppe D, Dienstklasse II der DO.A eingereiht. Der Verwaltungsausschuß der Beklagten beschloß am 13.Oktober 1989, die Stelle des Leiters der Personalabteilung in der Gehaltsgruppe F, Dienstklasse III, a... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhArbVG §37 Abs1ArbVG §115 Abs1DO.A §36 Abs4
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer kann aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keinen durchzusetzenden Anspruch auf Einstellung oder Beförderung ableiten; es besteht kein Kontrahierungszwang. Für einen allfälligen Anspruch des übergangenen Arbeitnehmer auf Schadenersatz ist Voraussetzung, dass die Diskriminierung eine conditio sine qua non für den eingetretenen Schaden gewesen ist. ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §37 Abs1ArbVG §75ArbVG §120
Rechtssatz: Auch für Rechnungsprüfer gilt das Beschränkungsverbot und Benachteiligungsverbot des § 37 Abs 1 ArbVG; ihr auf die Kontrolle der Gebarung des Betriebsratsfonds beschränkter, mit den vielfältigen Aufgaben eines Betriebsratsmitgliedes in keiner Weise vergleichbarer Tätigkeitsbereich läßt aber eine analoge Anwendung auch des besonderen Kündigungsschutzes und Entlassungsschutzes nach §§ 120 ff Arb... mehr lesen...