Norm: ArbVG §3 Abs2
Rechtssatz: Eine einzelvertragliche Aufsaugungsklausel ist nur zulässig, wenn sie einem Günstigkeitsvergleich standhält. Der nötige Zusammenhang ist unter Beachtung des Zweckes der Istlohnerhöhungen nur bei zeitlichem Zusammenhang gewahrt. Bei einer Überzahlung von fast 40 % ist im Hinblick darauf, dass ein Unterschreiten des betriebsüblichen Lohnniveaus durch die teilweise Aufsaugung während der Dauer des Arbeitsverhältniss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den Betrag von S 13.715,63 brutto sA als Differenz des Entgelts für in der Zeit von Juni 1990 bis Februar 1991 geleistete 52 Mehrarbeits- und 342 Überstunden. Nach seinem Grundvertrag stehe ihm ein Stundenlohn von S 85,20 brutto zu. Da ihn die Beklagte schon seit längerer Zeit an die Rudolf F. und E. KG in Wien überlassen habe, sei auf seine Entgeltansprüche der für den Beschäftigerbetrieb geltende Kollektivvertr... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1ArbVG §3 Abs2KollV für das eisen - und metallverarbeitende Gewerbe AbschnXIV Pkt12
Rechtssatz: Sieht der Grundvertrag einen höheren Basislohn vor, so daß der überlassenen Arbeitskraft im Ergebnis ein höheres Überstundenentgelt zusteht, als ihr bei Bedachtnahme auf den kollektivvertraglichen Lohn im Beschäftigerbetrieb unter Anwendung der kollektivvertraglichen Überstundenberechnungsformel zukommen würde, findet keine Kumulatio... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß § 7 ArbVG. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs 2 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinn des § 54 Abs 2 1. Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragsteller führt zur
Begründung: seiner aus dem
Spruch: ersichtlichen Feststellungsanträge aus, am 1. De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: § 3 des Mantelkollektivvertrages für das graphische Gewerbe Österreichs bestimmt unter anderem: "Aufnahme und Lösung des Dienstverhältnisses ....... 2. Die Kündigung hat spätestens am Freitag, wenn dies ein Feiertag sein sollte, am vorhergehenden Werktag schriftlich zu erfolgen. 3. Erfolgt die Kündigung mittels Einschreibebriefes, so muß das Datum des Aufgabescheines spätestens der Kündigungstag sein. In diesem Fall beginnt die Kündigungsfrist mit dem Tag der ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs2
Rechtssatz: Verzichten beide Parteien auf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses - hier für einen Zeitraum von vier Jahren - ist im Rahmen des Günstigkeitsvergleiches der Umstand zu berücksichtigen, daß der Arbeitnehmer, der Betriebsratmitglied ist, ohnehin einen besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 120 und 121 ArbVG genießt. Der dem Arbeitnehmer aus einer weiteren Erhöhung des Bestandschutzes erwachsende Vorteil ist unte... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs2
Rechtssatz: Die Erschwerung der Kündigungsmöglichkeit durch den Arbeitnehmer kann nicht im Rahmen des Günstigkeitsvergleiches durch eine völlig andersartige Gegenleistung des Arbeitgeber kompensiert werden. Entscheidungstexte 9 ObA 178/88 Entscheidungstext OGH 14.09.1988 9 ObA 178/88 Veröff: RdW 1989,200 = WBl 1989,123 = Arb 10729 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 10.Februar 1975 bis 31. August 1986 als Angestellter im Außendienst beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung seitens des Klägers. Nach den §§ 54 und 55 der Betriebsvereinbarung für die Angestellten der beklagten Partei erhalten verheiratete Angestellte eine Haushaltszulage; darüber hinaus erhalten Angestellte für jedes Kind, für das sie Anspruch auf gesetzliche Familienbeihilfe haben und diese nachwe... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs2ArbVG §31 Abs3
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob ein rechtlicher und sachlicher Zusammenhang im Sinne des § 3 Abs 2 ArbVG vorliegt, ist auf den sozialpolitischen Zweck der in Frage stehenden kollektivrechtlichen Regelung zurückzugreifen und sind Kompensationen zu vermeiden, die dem konkreten sozialpolitischen Zweck der kollektiven Mindestnorm widersprechen (keine Kompensation der in der Betriebsvereinbarung aus sozialen Gründen... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs2ArbVG §31 Abs3
Rechtssatz: Läßt sich der Kollektivnorm ein spezieller sozialpolitischer Zweck entnehmen, kann nicht zur Beurteilung der Günstigkeit auf eine allgemeinere Zielsetzung zurückgegriffen werden. Entscheidungstexte 9 ObA 115/88 Entscheidungstext OGH 15.06.1988 9 ObA 115/88 Veröff: WBl 1989,25 = ZAS 1989,87 (Holzer) = RdW 1989,72 ... mehr lesen...