Begründung: Der Kläger war bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei ab Mai 2001 als Kraftfahrer tätig. Zur Sanierung der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen beklagten Partei wurde Ende 2002 eine „Betriebsvereinbarung" des Inhalts abgeschlossen, dass je 50 % des 13. und 14. Gehalts in eine „Ergebnisbeteiligung umgewandelt" werden. Diesem, als solches bezeichneten „Ergebnisbeteiligungsmodell", das bis zum 31. 12. 2007 laufen sollte, stimmte der Kläger einzelvertra... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 18. 2. 1975 als Vertragsbediensteter bei der Republik Österreich beschäftigt und im Personalstand der österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung geführt. Er war während der gesamten Zeit im Zustelldienst tätig, seit 1982 im Paketzustelldienst. Mit Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes (PTSG) wurden die bisher von der Post- und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben einer durch dieses Gesetz errichteten Aktiengesellschaft zur Besorgung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit 1. 5. 1996 wurde zur Besorgung der bisher von der Post und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben die Post und Telekom Austria AG (PTA) errichtet. Mit Einbringungsvertrag vom 14. 10. 1996 wurde der Betrieb der PTA "Mobilkommunikation" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an die Mobilkom Austria AG (beklagte Partei) eingebracht. Bei der beklagten Partei stehen rund 1.100 Dienstnehmer in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis. Bei der Berechnung des U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei vom 18. 7. 1994 bis 31. 5. 1997 als Handelsangestellte bei einer 20 Stundenwoche und bei einem Bruttomonatsgehalt von S 9.850,-- beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten anzuwenden. Die Klägerin leistete 1995 bis 1997 erhebliche Mehrstunden, die im Ausmaß von insgesamt 203,25 durch Zeitausgleich ausgeglichen und im Ausmaß von 81 Stunden bezahlt wurden. Bereits i... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs2 ArbVG § 3 heute ArbVG § 3 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Eine einzelvertragliche Aufsaugungsklausel ist nur zulässig, wenn sie einem Günstigkeitsvergleich standhält. Der nötige Zusammenhang ist unter Beachtung des Zweckes der Istlohnerhöhungen nur bei zeitlichem Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1984 bei dem beklagten Versicherungsunternehmen zunächst als Innendienstmitar- beiter, vom 1. 8. 1994 bis 31. 3. 1996 im Versicherungs- außendienst beschäftigt und wurde mit 1. 4. 1996 von der Direktion gemäß § 2 Abs 2 des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmen im Innendienst (KVI) wieder in den Innendienst rückversetzt, wo er noch heute tätig ist. Der Kläger war seit 1. 9. 1984 bei dem beklagten Versiche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis zu seiner Pensionierung am 1.8.1989 Angestellter der beklagten Partei. Auf sein Dienst- und Ruhestandsverhältnis finden die Bestimmungen der Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (kurz DO.A) Anwendung. Bis 31.12.1993 wurde seine Pension gemäß § 87 Abs 3 DO.A aufgewertet. Der Kläger war bis zu seiner Pensionierung am 1.8.1989 Angestellter der beklagten Partei. Auf sein Dienst- und Ruhestandsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den Betrag von S 13.715,63 brutto sA als Differenz des Entgelts für in der Zeit von Juni 1990 bis Februar 1991 geleistete 52 Mehrarbeits- und 342 Überstunden. Nach seinem Grundvertrag stehe ihm ein Stundenlohn von S 85,20 brutto zu. Da ihn die Beklagte schon seit längerer Zeit an die Rudolf F. und E. KG in Wien überlassen habe, sei auf seine Entgeltansprüche der für den Beschäftigerbetrieb geltende Kollektivve... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1 ArbVG §3 Abs2KollV für das eisen - und metallverarbeitende Gewerbe AbschnXIV Pkt12 AÜG § 10 heute AÜG § 10 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2021 AÜG § 10 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2012 ... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß § 7 ArbVG. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs 2 ArbVG. Beide Parteien sind daher im Sinn des § 54 Abs 2 1. Satz ASGG als Parteien des gegenständlichen besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts gemäß Paragra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: § 3 des Mantelkollektivvertrages für das graphische Gewerbe Österreichs bestimmt unter anderem: Paragraph 3, des Mantelkollektivvertrages für das graphische Gewerbe Österreichs bestimmt unter anderem: "Aufnahme und Lösung des Dienstverhältnisses ....... 2. Die Kündigung hat spätestens am Freitag, wenn dies ein Feiertag sein sollte, am vorhergehenden Werktag schriftlich zu erfolgen. 3. Erfolgt die Kündigung mittels Einschreibebriefes, so muß das Datum des A... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs2 ArbVG § 3 heute ArbVG § 3 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Verzichten beide Parteien auf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses - hier für einen Zeitraum von vier Jahren - ist im Rahmen des Günstigkeitsvergleiches der Umstand zu berücksichtigen, daß der Arbeitnehme... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs2 ArbVG § 3 heute ArbVG § 3 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
Die Erschwerung der Kündigungsmöglichkeit durch den Arbeitnehmer kann nicht im Rahmen des Günstigkeitsvergleiches durch eine völlig andersartige Gegenleistung des Arbeitgeber kompensiert werden.
... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs2 ArbVG §31 Abs3 ArbVG § 3 heute ArbVG § 3 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 31 heute ArbVG § 31 gültig ab 23.09.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2005 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 10.Februar 1975 bis 31. August 1986 als Angestellter im Außendienst beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung seitens des Klägers. Nach den §§ 54 und 55 der Betriebsvereinbarung für die Angestellten der beklagten Partei erhalten verheiratete Angestellte eine Haushaltszulage; darüber hinaus erhalten Angestellte für jedes Kind, für das sie Anspruch auf gesetzliche Familienbeihilfe haben und diese nac... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs2 ArbVG §31 Abs3 ArbVG § 3 heute ArbVG § 3 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 31 heute ArbVG § 31 gültig ab 23.09.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2005 ... mehr lesen...