Rechtssatz
Die Erschwerung der Kündigungsmöglichkeit durch den Arbeitnehmer kann nicht im Rahmen des Günstigkeitsvergleiches durch eine völlig andersartige Gegenleistung des Arbeitgeber kompensiert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051072Dokumentnummer
JJR_19880914_OGH0002_009OBA00178_8800000_001