Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Mag. Canan Aytekin-Yildirim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Guntmar Oliver R*****, vertreten durch Dr. Thomas Stampfer und Dr. Christoph Orgler, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Landesmuseum J*****, vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim späteren Gemeinschuldner vom 3. 7. 2000 bis 15. 10. 2004 als Tankwart beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Dienstgeberkündigung. Der Kläger erhielt die Lohnabrechnung für Oktober 2004. Darin waren als offene Beträge ausgewiesen: Lohn für den Zeitraum 1. 10. 2004 bis 15. 10. 2004 (490,16 EUR), Weihnachtsremuneration (760,88 EUR) und die Abfertigung in Höhe von 2.248,42 EUR. Am 4. 11. 2004 erhielt der Kläger eine dem Lohn und der We... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1994 bei der Beklagten mit einem Stundenlohn von EUR 9,48 und Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen von EUR 0,40 (2005, 2006 EUR 0,41) sowie einer Montagezulage von EUR 0,61 (2005, 2006 EUR 0,63) jeweils brutto beschäftigte Kläger leistete im Jahr 2005 91,47 Überstunden mit einem 50 %-igen Zuschlag, 19 Überstunden mit einem 100 %igen Zuschlag und 2006 weitere 21 Überstunden mit einem 50 %igen Zuschlag. Die Beklagte rechnete diese Überstunden so a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden, durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter KommR Mag. Paul Kunsky und Mag. Michael Zawodsky, als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ljubisa S*****, Lagerarbeiter, *****, vertreten durch Dr. Herbert Salficky, Rechtsanw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 1. 2003 bis 28. 11. 2003 bei Werner O***** als Unternehmensberater beschäftigt. Das Landesgericht Wiener Neustadt erklärte mit Beschluss vom 31. 3. 2004 das Konkursverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers des Klägers mangels Kostendeckung nicht zu eröffnen. Der Dienstvertrag des Klägers enthielt in Punkt 6.1 die Bestimmung, dass die monatlichen Gehaltszahlungen mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonates im Nachhinein fällig werden. 13.1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen dem Kläger (im Vertrag als „VB" = Vertriebsbeauftragter bezeichnet) und der Beklagten (im Vertrag als „Unternehmer" bezeichnet), die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, kam es am 12. 6. 2003 zum Abschluss eines „Anstellungsvertrages für Vertriebsbeauftragte in Österreich", der unter anderem wie folgt lautet: „... § 12 Paragraph 12, Verfallsfristen/Verjährung/Verwirkung 1.) Erhält der VB seine monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung und wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 4. 1971 bis 31. 5. 2003 Angestellte der Beklagten. Am 26. 3. 1998 schlossen die Streitteile einen Entsendungsvertrag. Darin wurde vereinbart, dass die Klägerin als Sales Executive for Southern Russian Federation/Station Manager für die Dauer von 1. 5. 1998 bis 30. 4. 2001 nach K*****/A*****/Russland entsendet werde. Im Entsendungsvertrag wurde unter Punkt 4 ein Bruttoentsendungsgehalt von 81.017 S (5.887,74 EUR), bestehend aus einem Entse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 10. 5. 1999 bis einschließlich 30. 9. 2001 bei der Erstbeklagten, deren Komplementärin die Zweitbeklagte ist, als Angestellte beschäftigt, das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung seitens der Erstbeklagten. Die Klägerin hat die Handelsakademie und ein Übersetzerstudium in Italienisch und Spanisch mit den Schwerpunkten „spanische Handelskorrespondenz" und „italienische Wirtschaftssprache" abgeschlossen. Sie bewarb sich auf Grund folgend... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 15. 7. 1991 bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt, über deren Vermögen am 6. 3. 2000 der Konkurs eröffnet wurde. Am 10. 4. 2000 wurde der Kläger vom Masseverwalter entlassen. Es ist nicht mehr strittig, dass die Entlassung nicht gerechtfertigt war. Der Kläger meldete im Konkurs über das Vermögen seines Dienstgebers seine aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses resultierenden, mit S 420.091,- bezifferten Forderungen erstmals am 28. 4. 20... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs1
Rechtssatz: Schließen die Betriebsparteien eine „freie Betriebsvereinbarung", kann den Parteien des Einzeldienstvertrags, in den die Regelungen dieser „Betriebsvereinbarung" (hier: jährliche Gehaltsanpassungen nach einem branchenfremden Kollektivvertrag) eingeflossen sind, ohne weiteres unterstellt werden, jenes Verständnis der „freien Betriebsvereinabrung" für und gegen sich gelten lassen zu wollen, das die Betriebsparteien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei dem Beklagten sind 107 Mitarbeiter beschäftigt, wovon mehr als drei ihr Dienstverhältnis vor dem 2. 7. 2003 aufgenommen haben. Auf die Dienstverhältnisse der Mitarbeiter fand bislang kein Kollektivvertrag Anwendung. Mittels Betriebsvereinbarung vom 1. 1. 1997, die Inhalt der Einzelverträge wurde, war geregelt, dass Gehaltserhöhungen jeweils am 1. 1. eines Jahres im Ausmaß der kollektivvertraglichen Erhöhung für die Handelsangestellten Österreichs erfolgen.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die - verfehlte -
Begründung: des Antrages auf nachträgliche Zulassung der ordentlichen Revision ist in die Zulassungsbeschwerde, die „ordentliche" Revision in eine außerordentliche Revision umzudeuten (6 Ob 264/98m ua). Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass kollektivvertragliche Ausschlussfristen auch für zwingende gesetzliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zulässig sind, da de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 17. 7. 1995 bei der späteren Gemeinschuldnerin als Monteur beschäftigt. Gesprächsweise erfuhr er, dass andere Kollegen wesentlich mehr verdienen würden und wandte sich dann an den Geschäftsführer wegen einer Gehaltserhöhung. Dieser teilte ihm mit, dass es möglich sei, dass der Kläger auf "selbständigen Basis" arbeite und dann sein Bruttostundensatz S 210,-- betrage statt bloß S 100,-- im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Für Überstunden sollte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist nur mehr die Frage des Verfalls der Ansprüche des Klägers auf Kündigungsentschädigung, anteilige Sonderzahlungen, Motorradstundenzulage und Urlaubsentschädigung strittig. Sie wurde vom Berufungsgericht verneint, auf dessen zutreffende
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die gegen die Berufungsentscheidung erhobene Revision der Beklagten ist zufolge über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung der Auslegung der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 12. 2002 als angestellter Außendienstmitarbeiter bei der beklagten Partei beschäftigt, deren Hauptverwaltung und Sitz in Deutschland liegt. Der Kläger ist mit dem Verkauf von Dachbaustoffen betraut und ausschließlich in Österreich tätig. Der zwischen den Streitteilen geschlossene Dienstvertrag hält in seinem Punkt 11 unter dem Titel "Reisekostenregelung" fest: "Die Erstattung von Reisekosten im Falle von Dienstreisen richtet sich nach de... mehr lesen...
Begründung: Der am 10. 4. 1939 geborene Beklagte und Widerkläger (im folgenden nur als "Beklagter" bezeichnet) war seit Jänner 1972 in verschiedenen Gesellschaften der T*****-Gruppe, zuletzt bei der klagenden und widerbeklagten KG angestellt. Zuletzt übte er bei der klagenden und widerbeklagten Partei (in der Folge "klagende Partei" genannt) die Funktion eines Abteilungsleiters für den Verkauf an Diplomaten und internationale Kunden aus. Das Dienstverhältnis endete am 10. 3. 1999... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile hatten 22 Jahre lang in Lebensgemeinschaft gelebt. Im Oktober 2000 zog die Klägerin aus dem gemeinsamen Haus aus. 1995 hatte sich der Beklagte mit einem Lebensmittelmarkt selbständig gemacht. Die Klägerin war dann vom 2. 2. 1995 bis 31. 12. 2000 als kaufmännische Angestellte beschäftigt gewesen und hatte zuletzt ein monatliches Gehalt von brutto S 19.548 (für eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden) 14x jährlich bezogen. Das Dienstverhältnis endete durc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Brandl und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Leo ***** W*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Walter Silbermayr, Rechtsanwalt in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 9. 1983 bei der Marktgemeinde B***** als Kindergärtnerin beschäftigt. Mit Nachtrag zum Dienstvertrag vom 30. 9. 1986 wurde der Dienstvertrag der Klägerin gemäß § 14 des Dienst- und Besoldungsrechts für Kindergärtnerinnen dahin geändert, dass das Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen wurde. Die Klägerin war ab 1. 9. 1983 bei der Marktgemeinde B***** als Kindergärtnerin beschäftigt. Mit Nachtrag zum Dienstvertrag vom 30. 9. 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision ist zulässig, weil die Auslegung des hier anzuwendenden KollV, insbesondere wegen der differenzierten Gewährung eines Zuschlages je nach Zeit- oder Stücklohn, über den konkreten Einzelfall hinausgeht. Das Berufungsgericht hat die Frage, ob den klagenden Parteien als Aushilfsexpeditarbeitern auch zum Stücklohn für das Einlegen von fremden Beilagen (Ziffer 4 der Zusatzbestimmungen für Expeditarbeiter zum Kollektivvertrag für Expeditarbeiter, Redaktio... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3 Abs1
Rechtssatz: Das einseitige Abgehen von einer kollektivvertraglichen Vereinbarung über eine Geldleistung durch Leistung von Naturalien ist dem Dienstgeber auch dann verwehrt, wenn es sich bei der Geldleistung um Aufwandsersatz handelt und wenn die Naturalleistung einem Günstigkeitsvergleich standhält. Ein solches einseitiges Abgehen ist mit der Rechtsnatur des Kollektivvertrages und dessen einseitig zu Gunsten des Arbeitnehme... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit der Parteien ergibt sich aus § 4 Abs 2 bzw. § 4 Abs 1 ArbVG. Beide sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Kollektivvertragsfähigkeit der Parteien ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, bzw. Paragraph 4, Absatz eins, ArbVG. Beide sind daher im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Verjährungsfrist ist grundsätzlich zulässig /Arb 10.174 uva). Nach der Rechtsprechung ist eine von der gesetzlichen Verjährung abweichende Verfallsklausel in Kollektivverträgen dann iSd § 879 Abs 1 ABGB sittenwidrig, wenn sie zum Nachteil des Arbeitnehmers gegen zwingende gesetzliche Fristbestimmungen - etwa § 1162d ABGB oder § 34 AngG - verstößt oder wenn durch eine unan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte gibt zwei ausschließlich durch Werbung finanzierte Gratiszeitungen heraus, die 47 mal jährlich bzw. einmal monatlich erscheinen. Die Beklagte hat keine Gewerberechtigung und ist weder Mitglied einer Fachgruppe der Wirtschaftskammer Steiermark noch des Verbandes Österreichischer Zeitungsherausgeber und Zeitungsverleger. Aufgabe des bei der Beklagten beschäftigten Klägers war es, Kunden zu akquirieren und mit ihnen Inseratenaufträge abzuschließen. Wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1965 als Assistent an der Technischen Universität Wien definitiv gestellter Bundesbediensteter (fiktiver Dienstbeginn 1962). Ab 1970 stand er - als Bediensteter des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, zuletzt als dessen Präsident - in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt wurde 1993 ausgegliedert und wird seither im Rahmen der Beklagten weitergeführt. Alleingesellschafterin der Beklagten ist die Repub... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit sich die Klägerin darauf beruft, dass die in ihrem Dienstvertrag enthaltene Verfallsklausel wegen Verstoßes gegen § 879 Z 4 ABGB (Wucher) nichtig sei, übersieht sie, dass diese Bestimmung nur die "Ausbeutung" des Leichtsinnes, einer Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung durch die Vereinbarung von in grobem Missverhältnis stehenden Leistungen erfasst. Ein dahingehendes Vorbringen wurd... mehr lesen...
Begründung: Beim beklagten Energieversorgungsunternehmen bestanden verschiedenste Arten der Pensionszusagen und Pensionsformen. Insbesondere gab es eine aus dem Jahr 1976 stammende Pensionsregelung, der nach 25 % der Mitarbeiter über eine rechtsverbindliche Pensionszusage verfügten. Das waren jene ab der Verwendungsgruppe IV (und höher) im Ausmaß von 80 % des letzten ruhegeldfähigen Bruttomonatsbezuges. Bei diesen Pensionszusagen bestand auch keine Widerrufsmöglichkeit, während... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit seinem Einwand, "Urlaubsgeld" könne nicht durch erhöhte laufende Zahlungen abgegolten werden, übersieht der Revisionswerber, dass hier nicht Urlaubsentgelt (§ 6 UrlG), sondern Sonderzahlungen geltend gemacht werden. Die Einbeziehung der aliquoten Sonderzahlungsanteile in die laufende Entlohnung ist aber nach der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0051019, zuletzt 8 ObA 256/98z = WBl 2000, 83 = DRdA 1999, 491) zulässig. Mi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach völlig einhelliger Rechtsprechung sind Verfallklauseln in Kollektivverträgen nicht schon deshalb unwirksam, weil sie unabdingbare Ansprüche betreffen (SZ 59/180; Arb 10.889; Ris-Justiz RS0034517; zuletzt 8 ObA 252/99p). Entgegen der Meinung des Revisionswerbers wurde dies vom Obersten Gerichtshof auch für Ansprüche nach § 9 UrlG ausdrücklich anerkannt (SZ 59/180; Arb 10.889). Von dieser Rechtsprechung abzugehen, be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 20. 7. 1989 von der beklagten Partei als Berufsfussballer im Angestelltenverhältnis bei der Wiener Gebietskrankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet. Das Arbeitsverhältnis des Klägers dauerte bis 30. 6. 1994 und endete durch Zeitablauf. Sein für die Abfertigungsberechnung heranzuziehendes Monatsentgelt betrug zuletzt S 71.405,-- brutto. Gemäß Punkt VII Pkt 3 des Spielervertrages sind offene Ansprüche aus dem gegenständlichen Spielerv... mehr lesen...