Norm
ArbVG §3 Abs1Rechtssatz
Schließen die Betriebsparteien eine „freie Betriebsvereinbarung", kann den Parteien des Einzeldienstvertrags, in den die Regelungen dieser „Betriebsvereinbarung" (hier: jährliche Gehaltsanpassungen nach einem branchenfremden Kollektivvertrag) eingeflossen sind, ohne weiteres unterstellt werden, jenes Verständnis der „freien Betriebsvereinabrung" für und gegen sich gelten lassen zu wollen, das die Betriebsparteien bei Abschluss der „freien Betriebsvereinbarung" hatten, oder das ihnen zumindest vernünftigerweise bei deren Auslegung zuzusinnen ist (hier: Gültigkeit der Bestimmungen des branchenfremden Kollektivvertrags über die Gehaltsanpassungen nur bis zum Abschluss eines brancheneigenen Kollektivvertrags).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119926Im RIS seit
10.06.2005Zuletzt aktualisiert am
29.01.2016