RS OGH 2005/5/11 9ObA31/05g, 8ObA39/08f, 9ObA109/15t

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Veröffentlicht am 11.05.2005
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Norm

ArbVG §3 Abs1

Rechtssatz

Schließen die Betriebsparteien eine „freie Betriebsvereinbarung", kann den Parteien des Einzeldienstvertrags, in den die Regelungen dieser „Betriebsvereinbarung" (hier: jährliche Gehaltsanpassungen nach einem branchenfremden Kollektivvertrag) eingeflossen sind, ohne weiteres unterstellt werden, jenes Verständnis der „freien Betriebsvereinabrung" für und gegen sich gelten lassen zu wollen, das die Betriebsparteien bei Abschluss der „freien Betriebsvereinbarung" hatten, oder das ihnen zumindest vernünftigerweise bei deren Auslegung zuzusinnen ist (hier: Gültigkeit der Bestimmungen des branchenfremden Kollektivvertrags über die Gehaltsanpassungen nur bis zum Abschluss eines brancheneigenen Kollektivvertrags).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119926

Im RIS seit

10.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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