Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 2 Z 2 ArbVG können durch Kollektivverträge die gegenseitigen aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer geregelt werden. Nach der Judikatur des OGH (Hinweis Dittrich-Tades, ArbR, ArbVG § 2 E Nr 71) und der herrschenden Lehre (Hinweis Jabornegg, Jbl 1990, 205) kann demnach ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Der Kollektivvertrag hat hinsichtlich der Entgeltansprüche von Ferialpraktikanten, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen, keine Regelungsbefugnis (§ 2 Abs 2 Z 2 ArbVG). Es kann daher von vornherein (und ohne dass dies im Kollektivvertrag ausdrücklich normiert würde) nicht davon ausgegangen werden, dass der Kollektivvertrag Entgeltansprüche ... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §2 Abs2 Z2;KollV Denkmal- Fassaden- und Gebäudereiniger 1989 §4 Abs2a;KollVNov Denkmal- Fassaden- und Gebäudereiniger 1990;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der Regelungsmacht der Kollektivvertragsparteien ist das Erfordernis der Zusendung des Kollektivvertrages an das Landessekretariat der Gewerkschaft gemäß § 4 Abs 2a des KollV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäuder... mehr lesen...