Begründung: In den vom Erstgericht geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die P*****Gesellschaft m.b.H. (übernehmende Gesellschaft) eingetragen. Ihre Alleingesellschafterin ist die W***** GmbH (FN *****) mit einer voll einbezahlten Stammeinlage von 500.000 ATS (36.336,42 EUR). Alleinige Gesellschafterin der W***** GmbH ist die W***** Holding GmbH. Sie hat ihre Stammeinlage (3 Mio EUR) zur Gänze geleistet. Das Stammkapital der W***** Holding GmbH beträgt 30 Mio ATS (2.180.185 EUR). Zu... mehr lesen...
Begründung: Der am 19. 11. 2007 verstorbene Erblasser hinterließ seine Ehegattin und drei Söhne, wobei er seine Ehegattin mit letztwilliger Anordnung vom 17. 1. 2006 zur Alleinerbin eingesetzt und die Söhne unter Aussetzung von Vermächtnissen auf den Pflichtteil gesetzt hatte. Hinsichtlich seines Geschäftsanteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ordnete er zugunsten seines Sohnes B***** als Hauptlegatar ein Vermächtnis im Ausmaß von 50 % und zugunsten seines Sohnes C... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Erstgericht geführten Firmenbuch ist unter FN ***** die T***** Gesellschaft mbH seit 3. 8. 1994 eingetragen. Alleiniger Gesellschafter ist Otto S*****, geboren am 13. 3. 1918. Auch alleiniger Geschäftsführer ist Otto S*****; er vertritt seit 5. 6. 2003 selbständig. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Döbling vom 22. 10. 2008, GZ 10 P 91/08k-7, wurde Dr. Manfred S***** (im Folgenden: der Einschreiter) für die Dauer des Verfahrens, in dem die Notwendigkeit der ... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z2GmbHG §52UmgrStG §13 ABs1
Rechtssatz: Die Einbringung einer Beteiligung als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft wirkt nur dann auf den Stichtag der Einbringungsbilanz zurück, wenn die Anmeldung der Kapitalerhöhung innerhalb der 9-Monatsfrist des § 202 Abs 2 HGB erfolgt. Erfolgt die Anmeldung nach Ablauf dieser Frist, ist Einbringungsstichtag der Tag des Einlangens des Firmenbuchgesuches. Eine Beteiligung, die sich zu diesem Z... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z2GmbHG §52UmgrStG §13 ABs1
Rechtssatz: Die Einbringung einer Beteiligung als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft wirkt nur dann auf den Stichtag der Einbringungsbilanz zurück, wenn die Anmeldung der Kapitalerhöhung innerhalb der 9-Monatsfrist des § 202 Abs 2 HGB erfolgt. Erfolgt die Anmeldung nach Ablauf dieser Frist, ist Einbringungsstichtag der Tag des Einlangens des Firmenbuchgesuches. Eine Beteiligung, die sich zu diesem Z... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z6GmbHG §26GmbHG §122 Abs2 Z2RAO §8 Abs1ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Dass der Geschäftsführer für die Richtigkeit der angemeldeten Namensänderung eines Gesellschafters auch nach der Strafbestimmung des § 122 Abs 2 Z 2 GmbHG hafte, kann dem Gesetzeswortlaut nicht entnommen werden, der auf eine unrichtige Wiedergabe der Vermögenslage abstellt. Bei der Anmeldung der Änderung des Namens eines Gesellschafters genügt bei einer persönlichen... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z6FBG §11GmbHG §26GmbHG §122 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Anmeldung der Änderung des Namens eines Gesellschafters einer GmbH zur Eintragung in das Firmenbuch kann in der vereinfachten Form des § 11 FBG vom Geschäftsführer oder auch durch einen dazu bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 64/00f Entscheidungstext OGH 29.03.2000 6 Ob 64/00f ... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z6GmbHG §26GmbHG §122 Abs2 Z2RAO §8 Abs1ZPO §30 Abs2
Rechtssatz: Dass der Geschäftsführer für die Richtigkeit der angemeldeten Namensänderung eines Gesellschafters auch nach der Strafbestimmung des § 122 Abs 2 Z 2 GmbHG hafte, kann dem Gesetzeswortlaut nicht entnommen werden, der auf eine unrichtige Wiedergabe der Vermögenslage abstellt. Bei der Anmeldung der Änderung des Namens eines Gesellschafters genügt bei einer persönlichen... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z6FBG §11GmbHG §26GmbHG §122 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Anmeldung der Änderung des Namens eines Gesellschafters einer GmbH zur Eintragung in das Firmenbuch kann in der vereinfachten Form des § 11 FBG vom Geschäftsführer oder auch durch einen dazu bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 64/00f Entscheidungstext OGH 29.03.2000 6 Ob 64/00f ... mehr lesen...
Norm: FBG §3FBG §5
Rechtssatz: Eine in der Satzung einer Gesellschaft mbH verankerte Beschränkung der Übertragung von Geschäftsanteilen, insbesondere in Form eines Mitgesellschaftern eingeräumten Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes ist mangels eines gesetzlichen Eintragungstatbestandes nach den §§ 3 und 5 FBG nicht im Firmenbuch einzutragen. Entscheidungstexte 6 Ob 313/99v Ent... mehr lesen...
Norm: FBG §3FBG §5FBG §19GmbHG §82UmgrStG §22
Rechtssatz: Dass die Ausgliederung eines Teilbetriebes und dessen Einbringung in eine neu gegründete Gesellschaft für Gläubiger der einbringenden Gesellschaft und diese selbst nachteilig sein kann, liegt auf der Hand. Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr scheidet in einem solchen Fall aus, wenn die einbringende Gesellschaft ein angemessenes Äquivalent für das Einbringungsvermögen erhä... mehr lesen...
Norm: AktG §238FBG §3FBG §5GmbHG §49 ff
Rechtssatz: 1. Die §§ 49 ff GmbHG haben Beschlußfassungen der Gesellschaft im Auge, die die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Verfassung der Gesellschaft nicht nur materiell, sondern auch formell abändern. 2. Ein von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Organgesellschaft geschlossener Ergebnisabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Beschlußfassung der Gesellschafter in Form notariell... mehr lesen...
Norm: FBG §3FBG §5
Rechtssatz: Die Kapitalgesellschaften betreffenden Eintragungstatbestände des Firmenbuchgesetzes (§§ 3 und 5 FBG) erfassen Unternehmensverträge nicht. Dem österreichischen Gesellschaftsrecht ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß der Publizität dienende Eintragungen jedenfalls - auch ohne gesetzliche Anordnung - vorzunehmen wären. Gewinnabführungsverträge sind Gegenstand der Angaben im Anhang des Jahresabschlusses (§ 2... mehr lesen...