Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §93 Abs4GmbHG §93 Abs5HGB §146 Abs2UGB §146 Abs2
Rechtssatz: Zur Antragstellung ist jeder berechtigt, der ein Interesse an der Verwertung, Befriedigung oder Verteilung von vorhandenem Gesellschaftsvermögen hat (so bereits SZ 64/134). Entscheidungstexte 6 Ob 19/01i Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 19/01i Veröff: SZ 74/28 ... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §63 Abs3
Rechtssatz: Erfolgt die Zahlung des Einlageschuldners an einen Dritten aufgrund einer wirksamen Anweisung der Gesellschaft (ihres Geschäftsführers), wird seine Verbindlichkeit auf Einzahlung der restlichen Stammeinlage insoweit getilgt, als die Forderungen des Gesellschaftsgläubigers, die er mit seiner Zahlung tilgte, unbedenklich (unbestritten), fällig und vollwertig waren und die Gesellschaft durch die Aufrech... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1FBG §15FBG idF BGBl I 1999/74 §40 Abs4
Rechtssatz: Die Bestellung von Nachtragsliquidatoren iSd § 40 Abs 4 FBG setzt das Vorhandensein von Aktivvermögen der Gesellschaft, somit den Weiterbestand ihrer Rechtspersönlichkeit (trotz vorheriger amtswegiger Löschung) vorraus. Die damit zwangsläufig verbundene Beurteilung ihrer Rechtspersönlichkeit greift in die gesellschaftsrechtliche und firmenbuchrechtliche Position der Gesells... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §15a
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 15a GmbHG, mit der die Möglichkeit der Bestellung von Notgeschäftsführern neu geschaffen wurde, löste die bisherige Praxis ab, die sich mit der Bestellung von Prozesskuratoren und von Abwesenheitskuratoren behelfen musste. Aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ist daher auch anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Regelungsbedarf für die Festsetzung der Entlohnung nicht erkannte, s... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §15a
Rechtssatz: Der Notgeschäftsführer gemäß § 15a GmbHG hat gegen die Gesellschaft Anspruch auf Ersatz von Barauslagen und auf Entlohnung; dieser ist im Verfahren außer Streitsachen durchzusetzen. Entscheidungstexte 4 Ob 342/97s Entscheidungstext OGH 12.11.1997 4 Ob 342/97s Veröff: SZ 70/237 10 Ob 269/98a E... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §63GmbHG §93 Abs5
Rechtssatz: Als Vermögen können sowohl Ansprüche gegen frühere Gesellschafter, Geschäftsführer oder Liquidatoren als auch gegen andere Dritte angesehen werden. Dazu gehören aber nach Auffassung des erkennenden Senates auch Gewährleistungsansprüche der Gesellschaft als Bestellerin (Geldanspruch auf Preisminderung für Sachmängel, Ersatz der Verbesserungskosten und andere) und Geldansprüche auf Schadenersa... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §93 Abs5UGB §30 Abs2
Rechtssatz: Erfordernis der Nachtragsliquidation ist die Bescheinigung eines als verwertbar anzusehenden Vermögens. Vermögen ist, was bei kaufmännisch - wirtschaftlicher Betrachtungsweise verwertbar, was zur Gläubigerbefriedigung oder gegebenenfalls zur Ausschüttung an die Gesellschafter geeignet ist, somit verteilungsfähige Aktiva. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die mittlerweile liquidierte und am 11.Oktober 1990 im (nunmehrigen) Firmenbuch gelöschte M.***** Wohnbaugesellschaft mbH in Liquidation (im folgenden nur Gesellschaft) - Gesellschafter waren die nunmehrigen Zweit- und Drittrevisionsrekurswerber, einziger Liquidator war der nunmehrige Erstrevisionsrekurswerber - errichtete als Bauträger in den Jahren 1986 bis 1988 eine aus drei Mehrfamilienhäusern bestehende Eigentums-Wohnhausanlage in W*****, deren allgemeine Teile trot... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf ein wettbewerbswidriges Verhalten der Beklagten nach §§ 1 und 7 UWG begehrt die Klägerin letztlich (ON 27 S 360 und ON 38 S 403 f), 1. die Erstbeklagte, den Zweitbeklagten und die Viertbeklagte schuldig zu erkennen, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Lederbekleidungswaren a) das Verleiten von Handelsvertretern und angestelltem Verkaufspersonal der Klägerin zu Verletzungen des Konkurrenzverbotes und b) das "Ausspannen" von Handelsvertretern der Klägeri... mehr lesen...
Norm: ALöschG §2FBG §29 Abs2FBG §40 Abs4GmbHG §93ZPO §1 Ae6
Rechtssatz: Nach herrschender Ansicht wirkt die Löschung nur deklarativ; die Gesellschaft besteht solange fort, als noch Aktivvermögen vorhanden ist. Fehlt es an einem Aktivvermögen, endet die Rechtspersönlichkeit der GmbH mit der amtswegigen Löschung. Entscheidungstexte 7 Ob 539/90 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 7 Ob 539/... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Gesellschafter der A*** Marmorbau Gesellschaft mbH mit einer Stammeinlage von S 25.000 auf das Stammkapital von S 100.000. Der Beklagte war nach dem Ausscheiden des Klägers als Geschäftsführer alleiniger Geschäftsführer der GmbH. Die letzte Generalversammlung, bei der der Jahresabschluß für das Jahr 1984 nicht genehmigt wurde, fand am 30.1.1986 statt. Die Gesellschaft hat ihre Tätigkeit am 31.10.1984 beendet. Sie wurde am 12.3.1987 auf Veranlassung des B... mehr lesen...