Entscheidungen zu § 40 Abs. 4 FBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 61-63 von 63

TE OGH 1987/3/24 2Ob610/86

Begründung: Im Verfahren 24 Cg 76/83 des Erstgerichtes wurden die jetzigen Wiederaufnahmskläger mit dem Urteil vom 15.Februar 1984 zur Zahlung eines Betrages von S 42.417,28 s.A. und der Prozeßkosten an die jetzige Wiederaufnahmsbeklagte, das A*** P*** H.Linhart GmbH, verpflichtet. Mit der am 20.Mai 1985 beim Erstgericht eingelangten Wiederaufnahmsklage, die sich auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Z 7 ZPO stützt, begehrten die Kläger die Bewilligung der Wiederaufnahme und in de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.1987

TE OGH 1985/11/12 2Ob611/84

Begründung: Die klagende Partei behauptet, die zweitbeklagte Partei Firma Ing. C Ges.m.b.H. habe als persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei die im Ausgleichsverfahren Sa 14, 15/81 des Kreisgerichtes Wels zur Zahlung auch für die erstbeklagte Partei übernommenen Ausgleichsquoten nicht bezahlt, sodaß nach erfolgter Mahnung die ursprüngliche Ausgleichsforderung von insgesamt S 730.228,60 s.A. wiederaufgelebt sei. Da der klagenden Partei im Ausgleichsverfahren das... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.1985

RS OGH 1961/3/8 5Ob64/61, 6Ob19/84, 2Ob611/84, 2Ob610/86, 3Ob40/98y, 6Ob330/98t, 1Ob120/00d, 6Ob19/0

Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §84GmbHG §89GmbHG §93
Rechtssatz: Sowohl für den italienischen wie für den deutschen und auch für den österreichischen Rechtsbereich gilt der Grundsatz, dass trotz der Löschung der GmbH im Handelsregister die Gesellschaft solange fortbesteht, als noch ein Gesellschaftsvermögen vorhanden ist. Die Eintragung der Löschung der Gesellschaftsfirma hat nur deklarative Bedeutung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1961

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