Norm: UGB §11. FBG §11
Rechtssatz: Die Anmeldung von Änderungen im Mitgliederstand einer EWIV ist von den Mitgliedern in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Entscheidungstexte 28 R 3/08d Entscheidungstext OLG Wien 30.04.2008 28 R 3/08d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:2008:RW0000405 ... mehr lesen...
Norm: FBG §11FBG §17FBG §24GmbHG §26
Rechtssatz: 1. Die Anmeldungspflicht des Gesellschafterwechsels einer Gesellschaft mbH (§ 26 Abs 1 GmbHG) ist mit Zwangsstrafen nach § 24 FBG durchzusetzen. Bei unvollständiger Anmeldung ist vor der Verhängung einer Zwangsstrafe ein Verbesserungsauftrag zu erteilen. 2. Die vereinfachte Anmeldung eines Gesellschafterwechsels (§ 11 FBG) kann auch durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt erfolgen. Die vorzuleg... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z6FBG §11GmbHG §26GmbHG §122 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Anmeldung der Änderung des Namens eines Gesellschafters einer GmbH zur Eintragung in das Firmenbuch kann in der vereinfachten Form des § 11 FBG vom Geschäftsführer oder auch durch einen dazu bevollmächtigten Vertreter vorgenommen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 64/00f Entscheidungstext OGH 29.03.2000 6 Ob 64/00f ... mehr lesen...
Norm: FBG §11HGB §12GmbHG §26
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH kann die Änderung der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift der Gesellschaft (als vereinfachte Anmeldung nach § 11 FBG) durch seinen Rechtsanwalt, der sich auf erteilte Bevollmächtigung beruft, ohne Vollmachtsvorlage beim Firmenbuch anmelden. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 18 Bs 385... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: FBG §11FBG §12GmbHG §26 Abs1
Rechtssatz: Für die Eintragung eines Überganges von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Vorlage des diesem zugrundeliegenden Notariatsaktes nur dann erforderlich, wenn das Firmenbuchgericht anläßlich seiner amtswegigen Prüfungspflicht Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Gesuch zugrundeliegenden Tatsachen hegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...