RS OGH 1997/7/17 6Ob2371/96m, 6Ob57/01b, 6Ob111/01v, 6Ob149/03k, 6Ob95/15m, 6Ob196/20x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.1997
beobachten
merken

Norm

FBG §11
FBG §12
GmbHG §26 Abs1

Rechtssatz

Für die Eintragung eines Überganges von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die Vorlage des diesem zugrundeliegenden Notariatsaktes nur dann erforderlich, wenn das Firmenbuchgericht anläßlich seiner amtswegigen Prüfungspflicht Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Gesuch zugrundeliegenden Tatsachen hegt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 2371/96m
    Entscheidungstext OGH 17.07.1997 6 Ob 2371/96m
  • 6 Ob 57/01b
    Entscheidungstext OGH 29.03.2001 6 Ob 57/01b
    Vgl; Beisatz: Eine Prüfungsbefugnis (und auch Prüfpflicht) des Firmenbuchgerichts ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Gesuch zu Grunde liegenden Tatsachen bestehen. (T1)
    Beisatz: Hier: Mangels jeglicher konkreter Angaben im Eintragungsgesuch des Geschäftsführers, wann, wie und wo die Abtretung der Geschäftsanteile erfolgt sein soll, kann von einem Wegfall der amtswegigen Prüfungspflicht auf Grund des Untersuchungsgrundsatzes keine Rede sein. (T2)
  • 6 Ob 111/01v
    Entscheidungstext OGH 16.05.2001 6 Ob 111/01v
    Vgl auch; Beisatz: Die Angaben des Geschäftsführers einer Gesellschaft mbH über einen Abtretungsvorgang werden vom Firmenbuchgericht grundsätzlich nicht geprüft. Bei der vereinfachten Anmeldung nach § 11 FBG müssen Urkunden nicht vorgelegt werden. Eine Prüfung des Abtretungsvorganges durch das Firmenbuchgericht erfolgt nur dann, wenn der Geschäftsführer Urkunden vorgelegt hat und danach Bedenken an der Zulässigkeit der Abtretung bestehen. (T3)
  • 6 Ob 149/03k
    Entscheidungstext OGH 11.09.2003 6 Ob 149/03k
    Vgl; Beis wie T3 nur: Bei der vereinfachten Anmeldung nach § 11 FBG müssen Urkunden nicht vorgelegt werden. (T4)
  • 6 Ob 95/15m
    Entscheidungstext OGH 29.06.2015 6 Ob 95/15m
    Auch; Beis wie T1; Beis wie T2; Beis wie T3; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Prüfung einer Stiftungszusatzurkunde. (T5);
    Veröff: SZ 2015/64
  • 6 Ob 196/20x
    Entscheidungstext OGH 18.02.2021 6 Ob 196/20x
    Beisatz: Die Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts kann sich daher im Fall des vom Geschäftsführer angezeigten Gesellschafterwechsels grundsätzlich auf die Prüfung beschränken, ob der angezeigte Vorgang dem Gesetz und der Satzung entspricht Der Anmeldeschriftsatz hat daher jene Tatsachen zu enthalten, anhand derer wenigstens die eingeschränkte Prüfung des Firmenbuchgerichts erfolgen kann. (T6)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107904

Im RIS seit

16.08.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten