RS OGH 1998/10/15 28R62/98p

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Veröffentlicht am 15.10.1998
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Rechtssatz

Der Geschäftsführer einer GmbH kann die Änderung der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift der Gesellschaft (als vereinfachte Anmeldung nach § 11 FBG) durch seinen Rechtsanwalt, der sich auf erteilte Bevollmächtigung beruft, ohne Vollmachtsvorlage beim Firmenbuch anmelden.Der Geschäftsführer einer GmbH kann die Änderung der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift der Gesellschaft (als vereinfachte Anmeldung nach Paragraph 11, FBG) durch seinen Rechtsanwalt, der sich auf erteilte Bevollmächtigung beruft, ohne Vollmachtsvorlage beim Firmenbuch anmelden.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 18 Bs 385/98. Diese ist nunmehr unter RW0000703 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000289

Im RIS seit

14.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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