Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer (im Hinblick auf Spruchpunkt 6 des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 17. Mai 1999) für schuldig befunden, er habe es, wie anlässlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat für den 9. Aufsichtsbezirk festgestellt worden sei, als verwaltungsstrafrechtlich verantwortlicher handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft m.b.H., die wiederum persönli... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §8 Abs2 Z3;ASchG 1994 §8 Abs2 Z4;ASchG 1994 §8 Abs2;ASchG 1994 §8 Abs5;
Rechtssatz: Da nach § 8 Abs. 5 ASchG 1994 die Verantwortung der einzelnen Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Arbeitnehmer in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften insbesondere durch die Koordinationspflichten nach § 8 Abs. 2 ASchG 1994 nicht eingeschränkt wird, hat die Festlegu... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §8 Abs2;
Rechtssatz: Als Voraussetzung für das Auslösen der Verpflichtung zur Koordination nach § 8 Abs. 2 ASchG 1994 kommt es auf die Beschäftigung von betriebsfremden Arbeitnehmern in einer Arbeitsstätte an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000020171.X03 Im RIS seit 02.04.2002 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §8 Abs2 Z3;ASchG 1994 §8 Abs2 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird u.a. zu § 8 Abs. 2 Z. 3 ASchG 1994 ausgeführt, diese Bestimmung verpflichte zur gemeinsamen Festlegung der Schutzmaßnahmen, weil einerseits zu den notwendigen Schutzmaßnahmen auch konkrete Vorkehrungen in der Arbeitsstätte gehören würd... mehr lesen...
1.1. Die beschwerdeführende Partei ist eine in Vereinsform organisierte und überbetrieblich geführte arbeitsmedizinische Versorgungseinrichtung. Sie beantragte für den Ressortbereich der belangten Behörde die Ermächtigung zur Durchführung von besonderen ärztlichen Untersuchungen nach § 4 der Verordnung der Bundesregierung vom 11. Dezember 1984 über die gesundheitliche Eignung von Bediensteten für bestimmte Tätigkeiten, BGBl. Nr. 2/1985 (im folgenden: Verordnung). Der Ermächtigungsantr... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §8 Abs2;ASchG 1972 §8 Abs4;
Rechtssatz: § 8 Abs 4 ASchG räumt Ärzten oder Einrichtungen, die sich mit der Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen befassen, einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ermächtigung zur Vornahme von Untersuchungen nach § 8 Abs 2 ASchG ein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:19... mehr lesen...