Entscheidungen zu § 118 Abs. 3 ASchG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-11 von 11

RS UVS Kärnten 2002/06/06 KUVS-131-132/6/2002

Rechtssatz: Wenn zwei Arbeitnehmer auf einer Baustelle der Gesellschaft, in welcher der Beschuldigte handelrechtlicher Geschäftsführer ist, am Dach eines Hauses, welches eine Neigung von ca. 32o bis 38o sowie eine Traufenhöhe von ca. 5,50 m aufweist, geringfügige Dachreparaturarbeiten durchführen, die Arbeitnehmer trotz der ihnen zur Verfügung gestellten Sicherheitsgeschirre nicht angeschnallt waren, weiters während der gesamten Zeit ihrer Arbeit nicht mittels Sicherheitsseil, Karabiner, F... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.06.2002

RS UVS Kärnten 2001/09/19 KUVS-671-672/5/2001

Rechtssatz: Wird eine Baustelle vom zuständigen Projektleiter nur stichprobenweise, zweimal wöchentlich, überprüft und die Baustelle vom verantwortlichen, zur Vertretung nach außen berufenen Organ einer Firma selbst niemals kontrolliert, so kann nicht von einem wirksamen Kontrollsystem für die Einhaltung der verwaltungsrechtlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften gesprochen werden. Schlagworte Arbeitnehmerschutz, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kontrollsystem, Baustelle, Baustellenverantwort... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.09.2001

RS UVS Oberösterreich 1999/01/29 VwSen-280430/34/Gu/Pr

Rechtssatz: Die Verwendung eines unvollständigen Gerüstes, bei dem Brust-, Mittel- und Fußwehr fehlten, ist nur ein Delikt gemäß §62 Abs4 BauV. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.01.1999

RS UVS Kärnten 1998/06/26 KUVS-K2-616/4/98

Rechtssatz: Der Beschuldigte als Geschäftsführer einer GesmbH ist mangels entsprechendem Kontrollsystem verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn auf einer Baustelle ein Arbeitnehmer in der Ladeschaufel eines Minibaggers mitfuhr. Dabei genügt die Behauptung des Bestehens eines Kontrollsystems nicht, sondern muß auch das tatsächliche Funktionieren des Kontrollsystems auf der konkreten Baustelle dargelegt werden. Dazu ist erforderlich aufzuzeigen, welche Maßnahmen im einzelnen der unmit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.06.1998

RS UVS Kärnten 1998/06/23 KUVS-800-801/10/97

Rechtssatz: Wer eine Baustelle, bei welcher die Bauarbeiten mehr als fünf Arbeitstage dauerten, nicht spätestens eine Woche vor Arbeitsbeginn dem zuständigen Arbeitsinspektorat gemeldet hat, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. (Teilweise Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.06.1998

RS UVS Oberösterreich 1997/07/31 VwSen-280188/8/Ga/Fb

Rechtssatz: Hat der Berufungswerber - zulässig und nicht widerlegt - die Einrede iSd § 7 Abs.4 BauV erhoben und konnten in diesem Fall technische Schutzmaßnahmen wegen Unverhältnismäßigkeit des hiefür erforderlichen Aufwandes entfallen, so genügte es - und dies übersieht der Berufungswerber - keineswegs, den Arbeitnehmern die persönlichen Schutzausrüstungen iSd § 30 BauV lediglich zur Verfügung zu stellen. Vielmehr müssen die Arbeitnehmer mit der also zur Verfügung gestellten Ausrüstung au... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 31.07.1997

RS UVS Kärnten 1996/06/03 KUVS-1008/03/95

Rechtssatz: Der Zweck des § 57 Abs 2 Bauarbeitenschutzverordnung liegt darin, sicherzustellen, daß dann, wenn als Gerüstbelag Pfosten verwendet werden, diese so verlegt werden, daß ein Überkippen beim Betreten der Pfosten verhindert wird. Dies ist nur dann gewährleistet, wenn der Überstand eines Pfostens an den Endauflagern höchstens 30 cm beträgt. Im Hinblick auf den Schutzzweck der
Norm: ist es daher möglich, daß im Zuge der Demontage eines Baugerüstes ein Auflager zu einem Endauflager we... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.06.1996

RS UVS Kärnten 1996/05/14 KUVS-560-569/4/96

Rechtssatz: Kommt im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß der Beschuldigte auf einer Baustelle seines Grundstückes nicht der Arbeitgeber war, weil alle Arbeiten auf der Baustelle an selbständige Unternehmer vergeben wurden, so kann der Beschuldigte auch nicht für die Verpflichtung aus dem Arbeitnehmerschutzbereich verwaltungsstrafrechtlich ins Recht gezogen werden (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.05.1996

RS UVS Kärnten 1996/05/14 KUVS-K2-558/3/96

Rechtssatz: Erteilt ein freiberuflicher Tierarzt einer Baufirma und einem Malerunternehmen den Auftrag Stahlbetonarbeiten und Verputzarbeiten durchzuführen und wird auf dem der Baufirma gehörenden Stahlgerüst ein Ausländer ohne Beschäftigungsbewilligung bei Verputzarbeiten beobachtet und ist nicht erweislich, daß der Beschuldigte den Arbeitsauftrag an den Ausländer auf dem der Baufirma gehörigen Gerüst erteilte, so ist er verwaltungsstrafrechtlich weder nach dem Ausländerbeschäftigungsgese... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.05.1996

RS UVS Kärnten 1996/02/14 KUVS-1317-1324/3/95

Rechtssatz: Wenn der verwaltungsstrafrechtliche Beauftragte es unterläßt dafür zu sorgen, daß bei Arbeiten auf Dächern mit einer Neigung von mehr als 20 Grad und einer Absturzhöhe von 3 m geeignete Schutzeinrichtungen vorhanden sind, die den Absturz von Menschen, Materialien und Geräten in sicherer Weise verhindern, wobei bei besonderen Gelegenheiten, wie zB bei glatter, nasser oder vereister Dachhaut, die ein Abgleiten begünstigen, auch schon bei geringerer Neigung solche Schutzeinrichtun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.02.1996

RS UVS Kärnten 1995/10/12 KUVS-897/7/95

Rechtssatz: Die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzbereiches regeln ua den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer bei der beruflichen Tätigkeit. Die Vorsorge für den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer umfaßt alle Maßnahmen, die der Verhütung von beruflich bedingten Unfällen und Erkrankungen der Arbeitnehmer dienen. Es muß durch diese Maßnahmen für eine dem allgemeinen Stand der Technik und der Medizin entsprechende Gestaltung der Arbeitsb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.10.1995

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