Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Vorverfahren: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer ist Bezieher einer Unterhaltsrente nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG). Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer ist Bezieher einer Unterhaltsrente nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG). Mit Bescheid vom 20. März 1996 hatte der Landeshauptmann von Wien über die Unterhaltsrente des Beschwerdeführers wie folgt abgesprochen: "Der Bescheid des Amtes der ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.09.2017 Norm: KOVG 1957 §13 Abs1 MRG §3 Abs3 Opferfürsorgegesetz §11 Abs12 Opferfürsorgegesetz §11 Abs5 KOVG 1957 § 13 heute KOVG 1957 § 13 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001 KOVG 1957 § 13 gültig v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid vom XXXX hat das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice; in der Folge belangte Behörde genannt) der Beschwerdeführerin gemäß § 35 Abs. 1 und 2 sowie § 51 Abs. 2 KOVG 1957 eine Witwengrundrente gewährt. 1. Mit dem Bescheid vom römisch 40 hat das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice; in der Fol... mehr lesen...