Begründung: Die Klägerin macht geltend, sie habe mit dem Beklagten einen Kaufvertrag über mehrere Liegenschaften in Graz abgeschlossen. Sie begehrt die Verschaffung des Eigentumsrechts an diesen Liegenschaften Zug um Zug gegen Zahlung oder gerichtliche Hinterlegung des Kaufpreises, hilfsweise Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Der beklagte Verein hat seinen Sitz in Wien. Zur Zuständigkeit des angerufenen Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz berief sich die Klägerin auf § 87... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Robert S*****, vertreten durch Mag. Johannes Polt, Rechtsanwalt in Horn, gegen die beklagte Partei G*****, wegen EUR 9.447,20 sA und Rentenzahlung (Gesamtstreitwert EUR 58.032,80 sA) über den ... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landesgericht Wiener Neustadt eingebrachten Klage begehrt die Klägerin, der Beklagten bestimmte Werbeaussagen zu untersagen, die Beseitigung oder Unkenntlichmachung der betreffenden Werbeprospekte und Werbefolder der Beklagten und die Veröffentlichung des Urteils in zwei Tageszeitungen wegen Verstoßes gegen § 2 UWG. Zur örtlichen Zuständigkeit des Erstgerichts berief sich die Klägerin auf § 83c Abs 1 JN; die Wettbewerbsverstöße bezögen sich jedenfalls auc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Kläger rügt, dass das Erstgericht ein Verbesserungsverfahren zur Ergänzung der angeblich unvollständigen Klagsangaben zur Zuständigkeit hätte einleiten müssen, ist darauf hinzuweisen, dass hier unzulässigerweise ein bereits vom Rekursgericht verneinter Verfahrensmangel gerügt wird (RIS-Justiz RS0041588, RS0042963 ua; Kodek in Rechberger2, § 503 ZPO Rz 3). Zutreffend hat das Rekursgericht erkannt, dass der Gericht... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei betreibt einen Möbelhandel mit der Hauptniederlassung in Wels. In Völs hat sie eine Zweigniederlassung. Sie betreibt dort auf einer von der klagenden Partei "in Bestand genommenen" Grundfläche einen "Möbelix"-Fachmarkt. Das Gebäude und die sonstigen baulichen Anlagen wurden von der beklagten Partei errichtet. Mit Bescheid vom 6. 4. 2000 wurde ihr die behördliche Benützungsbewilligung erteilt. Die klagende Partei begehrt den Zuspruch von 43.603,70 EURO... mehr lesen...
Begründung: Die beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien gegen die protokollierte Firma G***** KG,***** und Dieter ***** mit derselben Anschrift als dem persönlich haftenden Gesellschafter wegen Forderungen aus Warenlieferungen eingebrachte Klage, wurde auf den Gerichtsstand des § 88 Abs 2 JN gestützt. Die mit den gelieferten Waren übersandten Fakturen, welche den Vermerk "zahlbar und klagbar in Wien" getragen hätten, seien unbeanstandet angenommen worden. Eine Zustellung unter de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ende März 1985 suchte der Kläger das Stadtcounter (Verkaufslokal) der beklagten Partei in Wien auf und teilte der dort tätigen Angestellten Christine H*** seine Absicht mit, gemeinsam mit seiner Gattin und einer weiteren Begleiterin im Sommer eine größere Urlaubsreise zu unternehmen und die dafür notwendigen Flüge allenfalls bei der beklagten Partei zu buchen. Als Anflugspunkte nannte er Indien, Neuguinea, Australien, Neuseeland, die Osterinseln und Brasilien,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt wegen eines Verkehrsunfalles, den ein Versicherungsnehmer der G*** W*** V*** verschuldet hat, Schadenersatz. Die Klage ist gegen die G*** W*** V***, Filialdirektion Wien, Lobkowitzplatz 1, 1010 Wien, gerichtet. Die Beklagte wendete örtliche Unzuständigkeit ein. Sie habe ihren Sitz in Graz, in Wien befinde sich lediglich eine Filialdirektion. Die "Verwaltung des Versicherungsvertrages" sei durch die Generaldirektion in Graz erfolgt. Eine Zuständigk... mehr lesen...
Mit einer am 3. 12. 1981 beim Bezirksgericht Villach eingebrachten Klage begehrte die klagende Partei die Bezahlung von fünf Rechnungen im Betrag von 2 400 DM, 2 415 DM, 2 300 DM, 899 DM und 2 300 DM, zusammen 10 349 DM, abzüglich einer Teilzahlung von 4 789 DM, sohin 5 560 DM sA. Beide Streitteile sind Spediteure. Die beklagte Partei hat ihren Hauptsitz in Pontebba. In Österreich hat die beklagte Partei keine Niederlassung. Es gibt zwar eine Firma B & C in Kärnten, doch handelt... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin, Herausgeberin und Verlegerin der "A-Zeitung". Die Erstbeklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der "B-Zeitung", die Zweitbeklagte Komplementärin der Erstbeklagten. Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin die Beklagten wegen eines am 13. Feber 1977 in der steirischen Mutationsausgabe der "B-Zeitung" veröffentlichten, nach Ansicht der Klägerin mehrfach gegen §§ 1, 2 UWG verstoßenden Artikels des Chefredakteurs Georg N auf Unterlassung und Urteils... mehr lesen...
Norm: HGB §13 ffJN §83cJN §87 Abs1JN §87 Abs2UWG §23
Rechtssatz: Der Begriff der "Niederlassung" in § 23 Satz 1 UWG ist im Sinne der Bestimmungen des § 87 Abs 1 und 2 JN auszulegen, er deckt sich also nicht mit dem Begriff der "Zweigniederlassung" nach §§ 13 ff HGB. Entscheidungstexte 4 Ob 309/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 4 Ob 309/78 Veröff: ÖBl 1979,25 = SZ 51/29 ... mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Beklagte wohnt in Hard in Vorarlberg. Er besitzt dort eine Fabrik, ebenso eine solche in Steinabrückl im Gerichtsbezirk Wr. Neustadt. Die Hauptniederlassung befindet sich in Hard. Der Kläger bringt vor: Er habe für den Beklagten gegen vereinbarte Provisionen in den Jahren 1958 bis 1963 von diesem in den genannten Fabriken erzeugte Plastikartikel vertrieben. Es gebühre ihm daraus ein Betrag von 603.508,48 S. Mit Rücksicht darauf... mehr lesen...
Norm: JN §83c Abs1JN §87 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 87 Abs 1 JN begründet nicht einen Gerichtsstand des Sitzes einer Zweigniederlassung; hiefür müssen die Voraussetzungen des Abs 2, nämlich der ursächliche wirtschaftliche Zusammenhang mit dem Betrieb der Zweigniederlassung hinsichtlich aller der in der Klage geltend gemachten Ansprüche vorliegen. Abs 1 lässt die Klage nur bei Gericht der einzigen Hauptniederlassung oder Betriebsstätt... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 10. Juni 1961 überließ der Kläger eine zu seinem bäuerlichen Anwesen gehörige Schottergrube auf 5 Jahre dem Beklagten. Der Kläger behauptet in seiner Klage, daß nach dem zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Vertrag der Beklagte den Kläger an dem Befahren der Grubenzufahrtsstraße sowie an der Durchfahrt durch die Grube nicht behindern dürfe. Der Beklagte habe jedoch ungeachtet dieser Vertragspflicht den Durchfahrtsweg zur Gänze abgebaggert und so die Durchfahrt d... mehr lesen...
Norm: JN §87 Abs1
Rechtssatz: Eine Betriebsstätte im Sinne dieser Gesetzesstelle ist anzunehmen, wenn der Beklagte, der ein Unternehmen zur Gewinnung von Sand und Schotter betreibt, in der vom Kläger ihm überlassenen Schottergrube Schotter gewinnt, von den Bestellern abholen läßt oder mit eigenen Lastkraftwagen wegbringt, wobei in einer vom Beklagten in der Schottergrube errichteten Bretterhütte Aufschreibungen über die entnommenen Schottermeng... mehr lesen...
Der Kläger begehrt Zuspruch von Schadenersatz, da er dem Beklagten Holz verkauft und wegen Nichterfüllung des Vertrages von diesem unter Setzung einer Nachfrist zurückgetreten sei. Die Zuständigkeit des Landesgerichtes Innsbruck wurde in der Klage auf §§ 87, 99 JN. gestützt. Nachdem der Beklagte örtliche Unzuständigkeit eingewendet hatte, brachte der Kläger noch vor, daß nach den Vereinbarungen der Organisation der Holzhändler in Österreich und in Italien am 2. Mai 1953 die Usancen un... mehr lesen...
Norm: JN §87 Abs1
Rechtssatz: Der Gerichtsstand nach § 87 Abs 1 JN setzt voraus, daß eine Betriebsstätte besteht, von der aus der Beklagte oder sein Bevollmächtigter eine selbständige Tätigkeit entwickeln oder von welcher aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden. Dieser Gerichtsstand wird nur durch einen wirklichen Geschäftsbetrieb begründet. Entscheidungstexte 2 Ob 55/53 Entschei... mehr lesen...
Norm: AKB §8 Abs2JN §87 Abs1VersVG §48
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des § 87 JN ist durch § 12 VersVG nicht aufgehoben. Entscheidungstexte 1 Ob 275/33 Entscheidungstext OGH 22.03.1933 1 Ob 275/33 Veröff: SZ 15/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0046743 Dokumentnummer JJR_193... mehr lesen...