Entscheidungen zu § 87 Abs. 1 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

20 Dokumente

Entscheidungen 1-20 von 20

TE OGH 2007/12/11 4Ob215/07g

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Entscheidung | OGH | 11.12.2007

TE OGH 2007/9/27 2Ob173/07s

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Entscheidung | OGH | 27.09.2007

TE OGH 2005/3/14 4Ob4/05z

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Entscheidung | OGH | 14.03.2005

TE OGH 2004/10/20 7Ob150/04s

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Entscheidung | OGH | 20.10.2004

TE OGH 2002/1/29 1Ob301/01y

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Entscheidung | OGH | 29.01.2002

TE OGH 1996/7/17 7Ob2166/96x

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Entscheidung | OGH | 17.07.1996

TE OGH 1994/4/12 4Ob32/94

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Entscheidung | OGH | 12.04.1994

TE OGH 1991/7/4 6Ob586/91

Begründung: Die beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien gegen die protokollierte Firma G***** KG,***** und Dieter ***** mit derselben Anschrift als dem persönlich haftenden Gesellschafter wegen Forderungen aus Warenlieferungen eingebrachte Klage, wurde auf den Gerichtsstand des § 88 Abs 2 JN gestützt. Die mit den gelieferten Waren übersandten Fakturen, welche den Vermerk "zahlbar und klagbar in Wien" getragen hätten, seien unbeanstandet angenommen worden. Eine Zustellung unter de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.07.1991

TE OGH 1988/5/18 1Ob592/88

Entscheidungsgründe: Ende März 1985 suchte der Kläger das Stadtcounter (Verkaufslokal) der beklagten Partei in Wien auf und teilte der dort tätigen Angestellten Christine H*** seine Absicht mit, gemeinsam mit seiner Gattin und einer weiteren Begleiterin im Sommer eine größere Urlaubsreise zu unternehmen und die dafür notwendigen Flüge allenfalls bei der beklagten Partei zu buchen. Als Anflugspunkte nannte er Indien, Neuguinea, Australien, Neuseeland, die Osterinseln und Brasilien,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.05.1988

TE OGH 1987/1/13 2Ob67/86

Begründung: Die Klägerin begehrt wegen eines Verkehrsunfalles, den ein Versicherungsnehmer der G*** W*** V*** verschuldet hat, Schadenersatz. Die Klage ist gegen die G*** W*** V***, Filialdirektion Wien, Lobkowitzplatz 1, 1010 Wien, gerichtet. Die Beklagte wendete örtliche Unzuständigkeit ein. Sie habe ihren Sitz in Graz, in Wien befinde sich lediglich eine Filialdirektion. Die "Verwaltung des Versicherungsvertrages" sei durch die Generaldirektion in Graz erfolgt. Eine Zuständigk... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.01.1987

TE OGH 1984/12/19 3Ob561/84

Mit einer am 3. 12. 1981 beim Bezirksgericht Villach eingebrachten Klage begehrte die klagende Partei die Bezahlung von fünf Rechnungen im Betrag von 2 400 DM, 2 415 DM, 2 300 DM, 899 DM und 2 300 DM, zusammen 10 349 DM, abzüglich einer Teilzahlung von 4 789 DM, sohin 5 560 DM sA. Beide Streitteile sind Spediteure. Die beklagte Partei hat ihren Hauptsitz in Pontebba. In Österreich hat die beklagte Partei keine Niederlassung. Es gibt zwar eine Firma B & C in Kärnten, doch handelt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.12.1984

TE OGH 1978/3/14 4Ob309/78

Die Klägerin ist Eigentümerin, Herausgeberin und Verlegerin der "A-Zeitung". Die Erstbeklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der "B-Zeitung", die Zweitbeklagte Komplementärin der Erstbeklagten. Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die Klägerin die Beklagten wegen eines am 13. Feber 1977 in der steirischen Mutationsausgabe der "B-Zeitung" veröffentlichten, nach Ansicht der Klägerin mehrfach gegen §§ 1, 2 UWG verstoßenden Artikels des Chefredakteurs Georg N auf Unterlassung und Urteils... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.03.1978

RS OGH 1978/3/14 4Ob309/78, 3Ob561/84, 1Ob592/88, 4Ob32/94, 1Ob301/01y

Norm: HGB §13 ffJN §83cJN §87 Abs1JN §87 Abs2UWG §23
Rechtssatz: Der Begriff der "Niederlassung" in § 23 Satz 1 UWG ist im Sinne der Bestimmungen des § 87 Abs 1 und 2 JN auszulegen, er deckt sich also nicht mit dem Begriff der "Zweigniederlassung" nach §§ 13 ff HGB. Entscheidungstexte 4 Ob 309/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 4 Ob 309/78 Veröff: ÖBl 1979,25 = SZ 51/29 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.1978

TE OGH 1965/2/3 7Ob25/65

Begründung: Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Beklagte wohnt in Hard in Vorarlberg. Er besitzt dort eine Fabrik, ebenso eine solche in Steinabrückl im Gerichtsbezirk Wr. Neustadt. Die Hauptniederlassung befindet sich in Hard. Der Kläger bringt vor: Er habe für den Beklagten gegen vereinbarte Provisionen in den Jahren 1958 bis 1963 von diesem in den genannten Fabriken erzeugte Plastikartikel vertrieben. Es gebühre ihm daraus ein Betrag von 603.508,48 S. Mit Rücksicht darauf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.02.1965

RS OGH 1965/2/3 7Ob25/65, 5Ob71/72, 2Ob67/86, 7Ob2166/96x, 1Ob301/01y, 7Ob150/04s, 4Ob4/05z, 2Ob173/

Norm: JN §83c Abs1JN §87 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 87 Abs 1 JN begründet nicht einen Gerichtsstand des Sitzes einer Zweigniederlassung; hiefür müssen die Voraussetzungen des Abs 2, nämlich der ursächliche wirtschaftliche Zusammenhang mit dem Betrieb der Zweigniederlassung hinsichtlich aller der in der Klage geltend gemachten Ansprüche vorliegen. Abs 1 lässt die Klage nur bei Gericht der einzigen Hauptniederlassung oder Betriebsstätt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1965

TE OGH 1962/12/21 8Ob365/62

Mit Vertrag vom 10. Juni 1961 überließ der Kläger eine zu seinem bäuerlichen Anwesen gehörige Schottergrube auf 5 Jahre dem Beklagten. Der Kläger behauptet in seiner Klage, daß nach dem zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Vertrag der Beklagte den Kläger an dem Befahren der Grubenzufahrtsstraße sowie an der Durchfahrt durch die Grube nicht behindern dürfe. Der Beklagte habe jedoch ungeachtet dieser Vertragspflicht den Durchfahrtsweg zur Gänze abgebaggert und so die Durchfahrt d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.12.1962

RS OGH 1962/12/21 8Ob365/62

Norm: JN §87 Abs1
Rechtssatz: Eine Betriebsstätte im Sinne dieser Gesetzesstelle ist anzunehmen, wenn der Beklagte, der ein Unternehmen zur Gewinnung von Sand und Schotter betreibt, in der vom Kläger ihm überlassenen Schottergrube Schotter gewinnt, von den Bestellern abholen läßt oder mit eigenen Lastkraftwagen wegbringt, wobei in einer vom Beklagten in der Schottergrube errichteten Bretterhütte Aufschreibungen über die entnommenen Schottermeng... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1962

TE OGH 1954/12/15 2Ob907/54

Der Kläger begehrt Zuspruch von Schadenersatz, da er dem Beklagten Holz verkauft und wegen Nichterfüllung des Vertrages von diesem unter Setzung einer Nachfrist zurückgetreten sei. Die Zuständigkeit des Landesgerichtes Innsbruck wurde in der Klage auf §§ 87, 99 JN. gestützt. Nachdem der Beklagte örtliche Unzuständigkeit eingewendet hatte, brachte der Kläger noch vor, daß nach den Vereinbarungen der Organisation der Holzhändler in Österreich und in Italien am 2. Mai 1953 die Usancen un... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.1954

RS OGH 1953/1/30 2Ob55/53, 2Ob907/54, 6Ob586/91

Norm: JN §87 Abs1
Rechtssatz: Der Gerichtsstand nach § 87 Abs 1 JN setzt voraus, daß eine Betriebsstätte besteht, von der aus der Beklagte oder sein Bevollmächtigter eine selbständige Tätigkeit entwickeln oder von welcher aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden. Dieser Gerichtsstand wird nur durch einen wirklichen Geschäftsbetrieb begründet. Entscheidungstexte 2 Ob 55/53 Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1953

RS OGH 1933/3/22 1Ob275/33

Norm: AKB §8 Abs2JN §87 Abs1VersVG §48
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des § 87 JN ist durch § 12 VersVG nicht aufgehoben. Entscheidungstexte 1 Ob 275/33 Entscheidungstext OGH 22.03.1933 1 Ob 275/33 Veröff: SZ 15/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0046743 Dokumentnummer JJR_193... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1933

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