Norm: ECG §18 Abs4 JN §83c Abs3 JN §51 Abs1 Z8b ECG § 18 gültig von 01.05.2022 bis 16.02.2024 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 182/2023 ECG § 18 gültig von 01.01.2021 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ECG § 18 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Norm: JN §83c Abs3 JN § 83c heute JN § 83c gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 756/1992
Rechtssatz: § 83c Abs 3 JN bringt eine mit Abgrenzungsregeln der inländischen Gerichtsbarkeit vermischte Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit. Aus dem systematischen Aufbau dieser... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Magnetfeld-Geräte in Österreich. Sie verkauft ihre Produkte an Großkunden und an Letztverbraucher. Nach den Angaben in der Klage hat das erstbeklagte Unternehmen, das in Österreich Magnetfeldsysteme (Magnetfeldtherapiegeräte) vertreibt, seinen Sitz in Dornbirn, wo auch der Zweitbeklagte wohnt. Mit ihrer beim Handelsgericht Wien eingebrachten und mit einem Sicherungsantrag verbundenen Klage begehrt die Klägerin, den Beklagten zu verbi... mehr lesen...
Norm: Verordnung (EG) Nr 3295/94 des Rates 394R3295 Antipiraterieverordnung Art6 JN §83c Abs3 JN § 83c heute JN § 83c gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 756/1992
Rechtssatz:
Die Verwirklichung des Zwecks der Antipiraterieverordnung verlangt, den Begriff des "Einlangen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin - ein Erzeuger auf dem Gebiet des Kleidungssektors - besitzt Markenrechte an den Bezeichnungen "B*****" und "H*****". Sie hat unter Berufung auf diese Rechte bei den österreichischen Zollbehörden einen Bescheid nach Art 3 Abs 1 der Verordnung (EG) Nr 3295/94 des Rates vom 22. 12. 1994 (im Folgenden Antipiraterieverordnung) erwirkt. Danach wurde ihr die Aussetzung der Überlassung bzw die Zurückbehaltung von Waren durch die Zollämter, wenn sie zur Überf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin besitzt Markenrechte an mehreren Wort- und Bild-Marken und hat unter Berufung auf diese Rechte bei den österreichischen Zollbehörden einen Bescheid gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. 12. 1994 (im folgenden: Antipiraterieverordnung) erwirkt, wonach ihr "die Aussetzung der Überlassung bzw die Zurückbehaltung von Waren durch die Zollämter, wenn sie zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, zur Ausfuhr od... mehr lesen...
Norm: JN §83c Abs3 JN § 83c heute JN § 83c gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 756/1992
Rechtssatz:
Wird Transitware von Zollbehörden in Anwendung einer gemeinschaftsrechtlichen Verordnung im Inland angehalten, so ist auch diese Ware am Ort der Anhaltung eingelangt im ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Kapitalgesellschaften mit dem Sitz in Italien; sie erzeugen und vertreiben Möbel, insbesondere Sessel, Lehnstühle, Liegen und Tische, unter der Bezeichnung "Le Corbusier". Die Beklagte hat in Österreich weder eine Zweigniederlassung oder Repräsentanz noch einen Handelsvertreter; dennoch beziehen einige österreichische Möbelhändler ihre Produkte und bieten sie im Inland zum Verkauf an. Die Geschäfte werden dabei regelmäßig so abgewickelt, daß die Bek... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verlegt Bücher und führt auch eine eigene Buchhandlung in Wien 11; sie liefert die von ihr verlegten Bücher auch über eine eigene Auslieferungsfirma in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die Klägerin ist (ua) Verlegerin eines unter dem Titel "K***" am 22. Oktober 1987 erschienenen und der Öffentlichkeit präsentierten Buches von Erich S***; hiefür wurden ihr die ausschließlichen Werknutzungsrechte eingeräumt. Das Buch enthält im wesentlichen Karikaturen ... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, beide Beklagten hätten gegen das UrhG, das UWG und das ABGB verstoßen, da sie ungeachtet des von ihm mit der Erstbeklagten als Autorin abgeschlossenen Verlagsvertrages über die Herstellung und den Vertrieb des Werkes "Gesundheit aus der Apotheke Gottes" ein nach dem Aussehen verwechselbares und inhaltlich weitgehend gleiches Buch "Maria T***-Heilkräuter aus dem Garten Gottes" im deutschsprachigen Raum herausbrächten und vertrieben, begehrt der Kl... mehr lesen...
Norm: JN §83c Abs3 JN § 83c heute JN § 83c gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 756/1992
Rechtssatz:
Rechtsstreitigkeiten um einen Wettbewerbsverstoß, der im Inland begangen worden ist oder sich auf dem österreichischen Markt auswirkt, können in jedem Fall vor einem öste... mehr lesen...
Begründung: Die klagende A B AG befaßt sich (ua) mit der Abwicklung des nationalen und internationalen Fernschreibverkehrs. Die beklagte C D E Ltd. (F) bemüht sich seit dem Frühjahr 1984, in die Abwicklung des Telex-Verkehrs von Österreich nach übersee eingeschaltet zu werden. Sie hat deshalb an einen Großteil der österreichischen Fernschreibteilnehmer ein Fernschreiben gerichtet, welches (ua) nachstehende Werbebehauptungen enthält (Beilagen A, C): 'Mit Hilfe unseres Hauptbüros in... mehr lesen...
Norm: JN §83c Abs3 JN § 83c heute JN § 83c gültig ab 01.01.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 756/1992
Rechtssatz:
Aus dem Ausland einem Großteil der österreichischen Fernschreibteilnehmer übermittelte Fernschreiben sind bei ausdehnender, am Regelungszweck orientierter Interpretation... mehr lesen...