Entscheidungen zu § 83c Abs. 1 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-15 von 15

TE OGH 2007/9/27 2Ob173/07s

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Entscheidung | OGH | 27.09.2007

RS OGH 2005/3/14 4Ob4/05z

Norm: JN §83c Abs1
Rechtssatz: Für den Gerichtsstand des § 83c JN ist kein besonderer sachlicher oder rechtlicher Zusammenhang zwischen der beanstandeten Handlung und der jeweiligen Zweigniederlassung zu verlangen, es genügt, dass sich die beanstandete Handlung auch auf die jeweilige Zweigniederlassung bezieht. Entscheidungstexte 4 Ob 4/05z Entscheidungstext OGH 14.03.2005 4 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.2005

TE OGH 2005/3/14 4Ob4/05z

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Entscheidung | OGH | 14.03.2005

TE OGH 2004/10/20 7Ob150/04s

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Entscheidung | OGH | 20.10.2004

TE OGH 2002/1/29 1Ob301/01y

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Entscheidung | OGH | 29.01.2002

TE OGH 1996/7/17 7Ob2166/96x

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Entscheidung | OGH | 17.07.1996

TE OGH 1988/4/26 4Ob8/88

Begründung: Beide Parteien vertreiben - unter anderem auch an verschiedenen Standorten in Oberösterreich - Verbrauchermärkte, in denen neben anderen Waren Lebensmittel und Haushaltswaren angeboten werden. Die Beklagte kündigte in einer vierseitigen Postwurfsendung, welche in weiten Teilen Oberösterreichs verbreitet wurde, für ihre Verbrauchermärkte in Traun, Freistadt, Vöcklabruck und Bad Ischl die für den Zeitraum vom 28.September bis 10.Oktober 1987 gültigen Preise für insgesamt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.1988

TE OGH 1987/1/13 2Ob67/86

Begründung: Die Klägerin begehrt wegen eines Verkehrsunfalles, den ein Versicherungsnehmer der G*** W*** V*** verschuldet hat, Schadenersatz. Die Klage ist gegen die G*** W*** V***, Filialdirektion Wien, Lobkowitzplatz 1, 1010 Wien, gerichtet. Die Beklagte wendete örtliche Unzuständigkeit ein. Sie habe ihren Sitz in Graz, in Wien befinde sich lediglich eine Filialdirektion. Die "Verwaltung des Versicherungsvertrages" sei durch die Generaldirektion in Graz erfolgt. Eine Zuständigk... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.01.1987

TE OGH 1985/4/2 4Ob395/84

Begründung: Der Herausgeber und Verleger der Buchserien 'Baedekers Allianz Reiseführer' und 'Baedekers Allianz Taschenbücher', Mairs Geographischer Verlag mit dem Sitz in Ostfildern (Bundesrepublik Deutschland), hat die Klägerin mit dem alleinigen Verkauf und der Auslieferung dieser Buchserien in Österreich betraut. Der gemäß § 4 der 'Verkehrsordnung für den Buch-, Kunst-, Musikalien- und Zeitschriftenhandel in Österreich' (Beilage H; im folgenden: Verkehrsordnung) in Österreich vom... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.04.1985

TE OGH 1985/4/2 4Ob406/84

Begründung: Die erstbeklagte Partei betreibt Kaufhäuser unter anderem in Wien, Linz und Innsbruck. Sie besitzt auch eine Gewerbeberechtigung für den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel (Beilage 8) und verkauft unter anderem in ihrem Kaufhaus in Linz 'Baedekers Allianz Reiseführer' und 'Baedekers Allianz Taschenbücher' unter den vom Verleger festgesetzten festen Ladenpreisen, und zwar erstere Werke statt um S 250 um S 179 und die Taschenbücher statt um S 135 um S 89. Den Verkauf zu di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.04.1985

RS OGH 1982/2/16 4Ob430/81, 4Ob330/83, 4Ob406/84, 4Ob395/84, 4Ob8/88, 4Ob4/05z

Norm: JN §83c Abs1UWG §23 Abs1ZPO §233
Rechtssatz: Der durch - wenn auch gleichartige - Wettbewerbshandlungen verschiedener Niederlassungen eines Unternehmens Verletzte, muß jede der Wettbewerbsverletzungen bei dem Gericht der betreffenden Niederlassung verfolgen. Es tritt in einem solchen Fall auch bei gleichlautenden, allgemein gefaßten Begehren Streitanhängigkeit nicht ein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.02.1982

RS OGH 1967/9/5 4Ob331/67, 4Ob406/84, 4Ob395/84, 4Ob4/05z

Norm: JN §83c Abs1UWG §23
Rechtssatz: Bei einer wettbewerbswidrigen Handlung, die sich auf eine Zweigniederlassung "bezieht" (§ 23 Abs 1 UWG), muß es sich nicht immer um eine wettbewerbswidrige Handlung im Betrieb der Niederlassung handeln. Entscheidungstexte 4 Ob 331/67 Entscheidungstext OGH 05.09.1967 4 Ob 331/67 Veröff: SZ 40/113 = ÖBl 1967,142 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1967

TE OGH 1967/9/5 4Ob331/67

Die Klage, mit der begehrt wird, der beklagten Partei in deren Firmennamen die Benützung des Wortes "Kaufhof" zu untersagen, stützt sich auf die Bestimmungen des Unlauteren Wettbewerbs Gesetzes. Die beklagte Partei hat bei der ersten Tagsatzung den Mangel ihrer Partei- und Prozeßfähigkeit mit der Begründung: eingewendet, es hätte an Stelle der Zweigniederlassung die Hauptniederlassung geklagt werden müssen. Das Erstgericht erachtete diese Einrede für zutreffend und wies die Klage zur... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.09.1967

RS OGH 1965/2/3 7Ob25/65, 5Ob71/72, 2Ob67/86, 7Ob2166/96x, 1Ob301/01y, 7Ob150/04s, 4Ob4/05z, 2Ob173/

Norm: JN §83c Abs1JN §87 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 87 Abs 1 JN begründet nicht einen Gerichtsstand des Sitzes einer Zweigniederlassung; hiefür müssen die Voraussetzungen des Abs 2, nämlich der ursächliche wirtschaftliche Zusammenhang mit dem Betrieb der Zweigniederlassung hinsichtlich aller der in der Klage geltend gemachten Ansprüche vorliegen. Abs 1 lässt die Klage nur bei Gericht der einzigen Hauptniederlassung oder Betriebsstätt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1965

TE OGH 1965/2/3 7Ob25/65

Begründung: Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Beklagte wohnt in Hard in Vorarlberg. Er besitzt dort eine Fabrik, ebenso eine solche in Steinabrückl im Gerichtsbezirk Wr. Neustadt. Die Hauptniederlassung befindet sich in Hard. Der Kläger bringt vor: Er habe für den Beklagten gegen vereinbarte Provisionen in den Jahren 1958 bis 1963 von diesem in den genannten Fabriken erzeugte Plastikartikel vertrieben. Es gebühre ihm daraus ein Betrag von 603.508,48 S. Mit Rücksicht darauf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.02.1965

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