Norm
JN §83c Abs1Rechtssatz
Bei einer wettbewerbswidrigen Handlung, die sich auf eine Zweigniederlassung "bezieht" (§ 23 Abs 1 UWG), muß es sich nicht immer um eine wettbewerbswidrige Handlung im Betrieb der Niederlassung handeln.Bei einer wettbewerbswidrigen Handlung, die sich auf eine Zweigniederlassung "bezieht" (Paragraph 23, Absatz eins, UWG), muß es sich nicht immer um eine wettbewerbswidrige Handlung im Betrieb der Niederlassung handeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0080000Zuletzt aktualisiert am
19.01.2010