Begründung: Die am 30. 1. 1976 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Döbling am 16. 8. 2007 rechtskräftig geschieden. Mit Antrag vom 10. 12. 2007 begehrte der Antragsteller die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Zur Zuständigkeit des Erstgerichts brachte er vor, der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt der Parteien sei in Reichenau an der Rax, *****, gewesen, wo die Antragsgegnerin noch immer wohne. Die Antra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem vorliegenden Beschluss wurde die vom Zweitbeklagten erhobene Unzuständigkeitseinrede zurückgewiesen und dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens über die Ehenichtigkeitsklage unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Nach § 528 Abs 1 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen den Beschluss eines Rekursgerichtes nur dann zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des mater... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage begehrt der Kläger den Zuspruch von EUR 65.400 sowie die Feststellung der solidarischen Haftung der beklagten Parteien für alle ihm aus seiner Infektion mit dem Hepatitis C-Virus in Hinkunft noch entstehenden Schäden. Er sei in den Jahren 1970 bis 1973 beim Blutplasmaspenden in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz mit dem Virus infiziert worden. Die Erstbeklagte habe an ihrem Standort... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien als Solidarschuldnern die Zahlung von 138.078 EUR und die Feststellung, dass sie ihm für alle in Hinkunft auftretenden weiteren Schäden aus der Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus, die er sich anlässlich von Plamaspenden (in Linz) in den Jahren 1968 bis 1972 zugezogen habe, zur ungeteilten Hand hafteten. Die erstbeklagte Partei habe ohne gewerberechtliche Genehmigung und unter den Regeln ärztlicher Kunst widersprechenden Hy... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte Schadenersatz für in Zusammenhang mit Blutplasmaspenden verursachte Gesundheitsschäden durch Infektion mit dem Hepatitis C-Virus und die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen Infektionsschäden. Er brachte vor, von 1969 bis 1976 etwa zweimal wöchentlich Blut zur Gewinnung von Blutplasma in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz gespendet zu haben. In der Folge sei beim Kläger eine chronische Hepatitis C und Leb... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte 65.400 EUR als Ersatz von Gesundheitsschäden infolge einer Infektion mit dem Hepatitis C-Virus anlässlich von Blutspenden und die Feststellung, dass ihm die beklagten Parteien für alle künftigen Infektionsschäden hafteten. Er brachte vor, von 1973 bis 1978 etwa sechsmal monatlich Blut zur Gewinnung von Blutplasma in der Plasmapheresestelle der erstbeklagten Partei in Linz gespendet zu haben. Am 5. 1. 2000 sei bei ihm eine chronische Hepatitis C diag... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 65.400 EUR an Schadenersatz für Gesundheitsschäden durch die Infektion mit dem Hepatitis C-Virus im Zusammenhang mit Blutplasmaspenden sowie die Feststellung, dass ihm die Beklagten für alle künftigen Schäden haften. Der Kläger habe im Jahren 1979 in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. 1990 seien bei ihm erstmals erhöhte Leberwerte und eine chronische Hepatitis C festgestellt worden. Die Ers... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage begehrt der Kläger den Zuspruch von EUR 65.400,-- sowie die Feststellung der solidarischen Haftung der beklagten Parteien für alle ihm aus seiner Infektion mit dem Hepatitis C-Virus in Hinkunft noch entstehenden Schäden. Er sei in den Jahren 1974 und 1975 beim Blutplasmaspenden in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz mit dem Virus infiziert worden. Die Erstbeklagte habe an ihrem Stand... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung von EUR 101.741,96 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle in Hinkunft auftretenden weiteren Schäden aus der Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus, mit der
Begründung: , er habe 1974 in der Plasmapheresestelle der erstbeklagten Partei in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. Dabei sei er mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden. Die erstbeklagte Partei habe über keine Gewerbeberechtigung verfügt, Blu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt 65.400 EUR an Schadenersatz für Gesundheitsschäden durch die Infektion mit dem Hepatitis C-Virus im Zusammenhang mit Blutplasmaspenden sowie die Feststellung, dass ihm die Beklagten für alle künftigen Schäden hafteten. Der Kläger habe im Jahr 1979 in der Plasmapheresestelle der Erstbeklagten in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. 1990 seien bei ihm erstmals erhöhte Leberwerte und eine chronische Hepatitis C festgestellt worden. Die Ers... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wien begehrte, die am 1. 6. 1989 zwischen den beklagten Parteien geschlossene Ehe gemäß § 23 EheG für nichtig zu erklären. Die Erstbeklagte sei österreichische Staatsbürgerin, der Zweitbeklagte türkischer Staatsangehöriger. Die Ehe sei ausschließlich zu dem Zweck geschlossen worden, um dem Zweitbeklagten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung und damit eine Anwartschaft auf den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Die ... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wien begehrt, die am 1. 7. 1987 zwischen der Erstbeklagten und dem Zweitbeklagten geschlossene und im Ehebuch des Standesamts Wien-Ottakring unter Nr. 461/1987 beurkundete Ehe gemäß § 23 EheG für nichtig zu erklären. Die Erstbeklagte sei österreichische Staatsangehörige; der Zweitbeklagte besitze die türkische Staatsbürgerschaft. Die Beklagen hätten nur geheiratet, um dem Zweitbeklagten eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung und damit eine A... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §65JN §66 BJN §76 Abs1 IJN §93 Abs1
Rechtssatz: § 76 Abs 1 JN ist für die Ehenichtigkeitsklage des Staatsanwalts (§§ 23, 28 EheG) nicht anwendbar. Zuständig ist das Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des (der) beklagten Ehegatten. Für den Ehegatten, für den das angerufene Gericht nicht das Gericht seines allgemeinen Gerichtsstands ist, ist der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft (§ 93 Abs 1 JN) begründet (Abgehen von der En... mehr lesen...
Norm: EheG §28 Abs1ZPO §14 BdJN §65JN §66 BJN §76 Abs1 I
Rechtssatz: Der Staatsanwalt hat die Ehenichtigkeitsklage beim Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des (der) beklagten Ehegatten einzubringen. § 76 Abs 1 JN ist nicht anzuwenden (Abgehen von der Entscheidung 7 Ob 347/98z). Entscheidungstexte 4 Ob 39/00i Entscheidungstext OGH 15.02.2000 4 Ob 39/00i Veröff: SZ 73/27 ... mehr lesen...
Norm: JN §6 BJN §65JN §76 Abs1 IJN §92aJN §93 Abs1
Rechtssatz: Die Anordnung, daß auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Beklagten abzustellen ist, kann auf den Fall, daß beide Ehegatten vom Staatsanwalt als Beklagte in Anspruch genommen werden, zumindest dann nicht angewendet werden, wenn die Ehegatten in unterschiedlichen Gerichtssprengeln aufhältig sind. Es kommt nur die gegenüber allen sonstigen Möglichkeiten des § 76 Abs 1 JN subsidiäre Zustä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die von der Staatsanwaltschaft Feldkirch erhobene Ehenichtigkeitsklage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. § 76 Abs 1 JN sehe eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit für Ehesachen im engeren Sinn vor. Da die beiden Beklagten nach dem Klagevorbringen keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gehabt hätten, sei für die vorliegende Klage gemäß § 76 Abs 1 letzter Halbsatz JN das Bezirksgericht Innere Stadt Wien zuständig. Denn di... mehr lesen...
Norm: JN idF BGBl 1978/280 §76 Abs1JN idF BGBl 1978/280 §114bJN §114a Abs1
Rechtssatz: Für die Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse ist mangels gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers oder des Antragsgegners im Bezirk des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltes der Ehegatten das Bezirksgericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner im Zeitpunkt der Antragstellung den gewöhnlichen Aufenthalt hat. ... mehr lesen...
Am 27. Juni 1966 hat der Kläger gegen die Beklagte beim Landesgericht Feldkirch eine Klage auf Scheidung der am 18. Oktober 1935 geschlossenen Ehe eingebracht. Beide Parteien sind englische Staatsangehörige. Der Kläger behauptet, er habe seinen ordentlichen und dauernden Wohnsitz in Bregenz - Lochau. Die Beklagte, die das bestreitet, lebt in London. Die Ehescheidungsklage wird auf § 55 EheG. gestützt. Die Beklagte hat die Einrede der Unzuständigkeit der österreichischen Gerichte erh... mehr lesen...