In seiner am 14. Juli 2004 eingebrachten, gegen die Eduard K. Bäckerei GmbH & Co KG als ehemaligen Arbeitgeber und die Eduard K. Bäckerei GmbH als deren Komplementärin gerichteten Klage erhob der Beschwerdeführer folgendes Urteilsbegehren: "1. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Beschwerdeführer binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution den sich aus brutto EUR 1.603,71 ergebenden Nettobetrag samt ... Zinsen ... zu bezahlen. 2. Die erstbeklagte ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §55 Abs2;JN §55; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/16/0650 E 26. April 2001 RS 2 Stammrechtssatz Die Zusammenrechnungsregelung des § 55 JN geht vom Grundsatz aus, dass mehrere Begehren nur insoweit zusammenzurechnen sind, als sie auf eine mehrfache Leistung gehen. Aus diesem Grund ordnet § 55 Abs 2 JN für die F... mehr lesen...
Mit Klage vom 5. Juli 1993 forderten die klagenden Parteien (dies waren die Erst- und Zweitbeschwerdeführerin sowie die Rechtsvorgängerin der Drittbeschwerdeführerin) von den beklagten Parteien, der K KG und der K GmbH, die Bezahlung von S 5,778.818,00 und entrichteten dafür an Pauschalgebühren S 75.466,00. Punkt 5.) dieser Klage lautet auszugsweise: "Zusammenfassend schulden uns die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand folgende Beträge: Rechnung vom 17.01.1991 ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §55 Abs2;JN §55;
Rechtssatz: Die Zusammenrechnungsregelung des § 55 JN geht vom Grundsatz aus, dass mehrere Begehren nur insoweit zusammenzurechnen sind, als sie auf eine mehrfache Leistung gehen. Aus diesem Grund ordnet § 55 Abs 2 JN für die Fälle der Gesamtschuldverhältnisse (hier haftet bei Schuldnermehrheit jed... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte beim Arbeitsgerichte Feldkirch gegen WF eine Klage eingebracht, deren Streitwert mit S 42.500,-- angegeben war. Er begehrte darin die Fällung des nachstehenden Urteiles: "1.) Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen ab Rechtskraft des Urteils Abrechnung über den dem Kläger zustehenden Reingewinn aus den von ihm gebrachten neuen geschäftlichen Beziehungen, insbesondere aus jenen über den Untervertreter TK in W, zu legen, dies für die Zeit vo... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1950 §15 Z1 lita;GJGebG 1962 §15 Z1 lita; JN §55; JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt ... mehr lesen...