Begründung: Das Berufungsgericht hat ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands hinsichtlich jedes einzelnen Klägers bzw hinsichtlich jeweils von Eigentumspartnern den Betrag 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteigt. Den Rekurs an den Obersten Gerichtshof hat das Berufungsgericht gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO für zulässig erklärt, weil zur Frage der offensichtlichen Unterbewertung mehrerer, auf § 364 Abs 3 ABGB gegründeter, miteinander verbundener Ansprüche keine ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mit- und Wohnungseigentümer dreier Liegenschaften, und zwar der Liegenschaften EZ *****, EZ ***** und EZ ***** je Grundbuch ***** (KG *****).
Begründung: von Wohnungseigentum und (erstmaliger) Verkauf der Wohnungseigentumseinheiten erfolgte betreffend die EZ ***** mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 14. 11. 1972 (Blg ./I), betreffend die EZ ***** mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 28. 11. 1972 (Blg ./J) und betreffend die EZ ***** mit Kauf... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben von der Beklagten mit Einzelkaufverträgen jeweils Anteile an der Liegenschaft M***** erworben, wobei jedem einzelnen von der Beklagten die Durchführung bestimmter Sanierungsarbeiten zugesagt wurde. Mangels Erbringung der entsprechenden Leistungen machen die Kläger - im Übrigen gestützt auf einen Mehrheitsbeschluss aller Wohnungseigentümer - gegen die Beklagte das Deckungskapital für die Durchführung der Arbeiten als Erfüllungsinteresse geltend. Überwi... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Im vorliegenden Verfahren begehrt die Bundesrepublik Deutschland von der beklagten Anstalt F***** aus Liechtenstein Zahlung des Gegenwertes von D... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt zuletzt (AS 94) den Zuspruch verschiedener Ansprüche auf laufendes Entgelt sowie aus der unberechtigten Entlassung, darunter auch einer Kündigungsentschädigung im Ausmaß von EUR 243,86. Das Erstgericht erließ allein über diese Kündigungsentschädigung ein klagsabweisendes Teilurteil, das vom Berufungsgericht bestätigt wurde. Das Berufungsgericht unterließ jedoch einen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision mit der
Begründung: , dass das Teilurteil... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die uneheliche Tocher des am 23. 3. 1972 - ledig und sonst kinderlos - verstorbenen Erblassers. Dieser hatte vier Geschwister, drei Schwestern - darunter die beiden Beklagten - und einen Bruder, der am 20. 4. 1973 ledig und kinderlos verstarb. Dessen Nachlass wurde seinen Schwestern aufgrund deren gesetzlichen Erbrechts eingeantwortet. Die Klägerin war diesem Nachlassverfahren nicht beigezogen worden. Die Klägerin begehrte, die Beklagten schuldig zu er... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs1 Z2 JN §55 Abs5 ZPO §11 Z1 B JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.19... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank begehrte mit einer Mahnklage von der beklagten Bankkundin neben einem aufhaftenden Kreditobligo von 81.558,02 S sA auch den Zuspruch von 6.096 S samt 4 % Zinsen seit 20.Juni 1996 Kosten des Inkassoinstituts aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Das Erstgericht wies die Klage im Umfang des Teilbegehrens von 6.096 S sA zurück (Punkt 1.), weil es sich insoweit um nicht auf den ordentlichen Rechtsweg gehörige vorprozessuale Kosten handle... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIIb ZPO §501 ZPO §502 Abs2 K ZPO §514 A ZPO §514 C1 ZPO §528 Abs2 Z1 F ZPO §528 Abs2 Z1 K JN §55 Abs5 ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Kläger begehren in acht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen die Verurteilung der beklagten Partei (als Wohnungseigentumsorganisator einer Reihenhausanlage) zur Einwilligung in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes gemäß § 25 WEG, soweit es sich um Ehegatten handelt unter Berücksichtigung der § 9 und 12 WEG. Die Kläger begehren in acht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung v... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs1 Z2 JN §55 Abs5WEG §9WEG §13 ZPO §11 Z1 B ZPO §11 Z2 C JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 J... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Kläger sind Wohnungseigentumsbewerber. Die für sie vorgesehenen Eigentumswohnungen sind ihnen zur Nutzung bereits übergeben worden, die Verbücherung ihrer Rechte ist jedoch noch nicht erfolgt. Die Kläger begehren von der Beklagten, die ebenfalls Wohnungseigentumsbewerberin ist, die Räumung eines in der den Klägern bei Abschluß ihrer Anwartschaftsverträge vorgelegten Bau- und Ausstattungsbeschreibung vorgesehen... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs5 ZPO §408 ZPO §502 K JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.1989 bis ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung eines bestimmten Grenzverlaufes zwischen den benachbarten Grundstücken der Streitteile und die Unterlassung von Bewirtschaftungsmaßnahmen auf dem strittigen Grundstreifen durch den Beklagten. Während des Verfahrens erster Instanz stellte der Beklagte den Antrag, den Kläger gemäß § 408 ZPO wegen mutwilliger Prozeßführung zur Leistung eines Entschädigungsbetrages von S 60.000,-- zu verurteilen. In seiner Entscheidung vom 12.2.1992... mehr lesen...
Norm: JN §55 Abs5 ZPO §11 Z1 B ZPO §528 Abs1 K JN § 55 heute JN § 55 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 55 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 55 gültig von 01.08.1... mehr lesen...
Begründung: In der "N*****-Zeitung" vom 12.4.1992 erschien auf Seite 15 ein Artikel mit der Überschrift "Tägliches erscheinendes Magazin kann die Gesundheit gefährden". In diesem Artikel heißt es ua: "Die Eignung von Zeitungspapier zum Recycling, also um aus Altpapier wieder neues zu machen, hängt davon ab, mit welchen Farben die Beschichtung des Zeitungspapiers erfolgte. Im Falle des neu auf den Markt gekommenen täglichen Magazins wird neben dem Tiefdruckverfahren der s... mehr lesen...