Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen wurde am 1. 10. 1993 einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsvergleich kamen die Eltern ua überein, die Obsorge hinsichtlich beider Kinder der Mutter allein zu übertragen. Der Vater verpflichtete sich, für die Tochter S 3.000,-- (= EUR 218,02) und für den Sohn S 2.000,-- (= EUR 145,35) monatlich an Unterhalt zu bezahlen. Über Antrag der von der Mutter vertretenen Kinder, die zuletzt (mit Schrifsatz vom 18. 2. 2002) eine Erhöhu... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Tiroler Gemeinde beantragte die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Steuer- und Abgabenrückständen im Gesamtbetrag von 2,648.012,40 S (= 192.438,57 EUR) aufgrund von fünf Rückstandsausweisen. Die dem Exekutionsantrag angeschlossenen Rückstandsausweise sind jeweils datiert, tragen jedoch keine AZ. Sie enthalten den Vermerk "Dieser Rückstand ist vollstreckbar. Es wird hiermit die Rechtskraft, Exekutionsfähigkeit und Berechtigung zur Ein... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Mit Beschluss vom 22. 11. 2000 verpflichtete das Erstgericht den Vater zu einer endgültigen monatlichen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 4. 2. 1998 wurde zu 20 S 22/98f das Konkursverfahren über das Vermögen der O***** (im Folgenden: Gemeinschuldnerin) eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Mit der am 27. 7. 1998 eingebrachten und in der Folge mehrfach eingeschränkten bzw modifizierten Klage begehrte der Kläger zuletzt (ON 12), dass der zwischen der Gemeinschuldnerin und der beklagten Bank am 28. 2. 1996 abgeschlossene Zessions- sowie Kontokorrentkr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte das rechtskräftige und vollstreckbare Versäumnis-Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 27. Mai 1991 (richtig: 1999), AZ 37 F 256/98, in Österreich für vollstreckbar. Mit diesem Urteil wurde der Verpflichtete unter anderem zu Punkt 3. verurteilt, an die erstbetreibende Partei vom 1. 3. 2000 an 142 % des jeweiligen Regelbetrags der dritten Altersstufe abzüglich hälftiger Kindergeldanteil (von derzeit 125 DM), zu Punkt 6. und 7. an die zweitbetreib... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Zur Obsorgerechtsentscheidung: Da die Obsorgerechtsentscheidung des Rekursgerichtes in keinem inneren Zusammenhang mit der Regelung der Besuchsrechtsausübung steht, ist die Zulässigkeit der Anfechtung gesondert zu prüfen (vgl SZ 45/117; RPflSlgG 1755; AnwBl 1993, 344 [Graff]; 8 Ob 265/97x; 3 Ob 20/00p). Sie ist zu verneinen. Da die Obsorgerechtsentscheidung des Rekursgerichtes in keinem inneren Zusammenhang mit der Rege... mehr lesen...
Begründung: Über am 22. 7. 1998 beim Handelsgericht Wien eingelangten Konkurseröffnungsantrag wurde über das Vermögen der C***** GmbH (im Folgenden Gemeinschuldnerin genannt) am 11. 3. 1999 zu 2 S 161/99k das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Seit 1997 war eine Vielzahl von Exekutionen gegen die Gemeinschuldnerin geführt worden, die bereits 1994 bis 1996 im Betriebsvermögensvergleich jährliche Verluste von S 91.045,37, S 164.469,31 und S 448.936,1... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, seiner Tochter Juliana für die Zeit vom 1. 6. 1992 bis 31. 12. 1994 insgesamt S 57.040 an Unterhalt zu bezahlen und wies das Mehrbegehren des Kindes ab. Weiters verpflichtete es den Vater - ebenfalls für die Zeit vom 1. 6. 1992 bis 31. 12. 1994 - zur Zahlung von Unterhalt im Gesamtbetrag von S 60.480 an seinen Sohn Florian; das Mehrbegehren dieses Kindes wies es ab. Das Rekursgericht bestätigte diese - im abweislichen Teil unbek... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten beauftragten die klagende Partei mit der Errichtung eines Rohbaus (offenbar für ein Wohnhaus) samt Schwimmbad und Senkgrube. Diesen Auftrag rechnete die klagende Partei mit Schlussrechnung vom 29. 7. 1996 ab. Mit ihrer Klage begehrten die klagenden Parteien die Zahlung von S 96.937,56 samt Anhang und brachten dazu im Wesentlichen vor: Nach Fertigstellung des Werkes und Legen der Schlussrechnung hätten die Beklagten weitere Aufträge erteilt, welche i... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des am 19. 3. 1996 bei Gericht eingelangten Antrags der drei minderjährigen Antragsteller verpflichtete das Erstgericht deren ehelichen Vater mit Beschluss vom 19. 5. 2000, ab 1. 2. 1996 monatlich Unterhaltsbeträge von S 7.500 für Nikolaus und je S 6.440 für Thomas und Eva zu bezahlen. Außerdem sprach es aus, dass die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Beträge abzüglich des bereits geleisteten Geld- und Naturalunterhaltes in jeweils für j... mehr lesen...
Begründung: Der erkennende Senat hatte sich bereits in der Vorentscheidung 1 Ob 311/98m (= EFSlg 85.926/3) mit den Unterhaltsansprüchen der Rechtsmittelwerber zu befassen. Es ging dabei um die Beurteilung der Auswirkungen eines Klassenlotteriegewinns des unterhaltspflichtigen Vater auf die Unterhaltsansprüche der Rechtsmittelwerber, aber auch um die erforderlichen Maßnahmen zur Ermittlung der Gewinnhöhe. Im zweiten Rechtsgang wurde erhoben, dass der Vater 1996 in der 141. Klassenl... mehr lesen...
Begründung: Mit Antrag vom 11. 5. 2000 begehrten die durch ihren Vater vertretenen Kinder - zu diesem Zeitpunkt waren beide noch minderjährig - die Mutter zu verpflichten, für die Dauer des eingeleiteten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens vorläufigen Unterhalt von S 5.500,- monatlich (für Christina) und S 4.500,- monatlich (für Johanna) zu zahlen. Mit Beschluss vom 4. 8. 2000 gab das Erstgericht diesem Antrag statt. Einem von der Mutter gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der eheliche Vater der beiden mj. Beklagten. Auf Grund des Scheidungsvergleiches vom 24. 6. 1996 steht die Obsorge für die Beklagten deren Mutter allein zu. Der Kläger verpflichtete sich, dem am 31. 12. 1984 geborenen Erstbeklagten einen Unterhalt von S 3.800,-- monatlich und der am 10. 7. 1988 geborenen Zweitbeklagten einen solchen von S 3.420,-- monatlich zu bezahlen. Eine Wertsicherung wurde ebenfalls vereinbart, wobei die Obergrenze der Al... mehr lesen...
Begründung: In ihren beiden Klagen begehrten die Klägerinnen S 229.522 sA bzw S 87.356 sA als Schadenersatz aus einem Liftunfall sowie jeweils die Feststellung der Haftung der Beklagten für Spät- und Dauerfolgen. Das Erstgericht verband die beiden Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung (AS 25) und erkannte die Klagebegehren mit Zwischenurteil als dem Grunde nach zu Recht bestehend. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten teilweise Folge, ändert... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, AußStr... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei ist eine Stadtgemeinde; sie beantragte die Bewilligung der Exekution durch Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten zur Hereinbringung mehrerer Abgabenforderungen aufgrund von vollstreckbaren Rückstandsausweisen. Diese Rückstandsausweise betreffen mit einer Ausnahme Kapitalforderungen, die sowohl einzeln als auch insgesamt S 52.000 nicht übersteigen. Ein Rückstandsausweis vom 14. 12. 1999 ist über eine Gesamtforderung von S 62.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Commerz-Immobilien-Beratungsgesellschaft mbH (in der Folge Gemeinschuldnerin) wurde auf Grund eines Antrages vom 13. 5. 1998 mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 13. 10. 1998 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 1. 1987 räumte die Beklagte der Gemeinschuldnerin einen Betriebsmittelkredit zu Konto-Nr. 258.111 ein. Wegen der Überziehung dieses Kontos vereinbarten die Parteien am 23. 5. 1991 ei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater der Minderjährigen zur Zahlung bestimmter gestaffelter Unterhaltsrückstände sowie zur Zahlung eines laufenden monatlichen Unterhalts von S 6.700 für den mj. Florian, von S 6.300 für die mj. Julia und von S 5.900 für die mj. Antonia (ON 36). Diese Entscheidung erwuchs teilweise in Rechtskraft. In ihren Rekursen strebten - abgesehen von der Frage der Rückstandsstaffel - der Vater eine Bemessung des laufenden monatlichen Unterhalts ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden minderjähigen Mädchen Sandra, geboren am 25. 5. 1989, und Lisa, geboren am 22. 2. 1996, sind beide die außerehelichen Töchter des vom Rekursgericht - in Abweichung vom Erstgericht - zu folgenden Unterhaltszahlungen verpflichteten Vaters: Für Sandra (gegenüber bisher S 1.500,--) vom 18. 2. 1997 bis 31. 12. 1997 monatlich S 3.700,--; vom 1. 1. 1998 bis 24. 5. 1999 monatlich S 3.900,--; vom 25. 5. 1999 bis 31. 12. 1999 monatlich S 4.400,-- und vom 1. 1. 200... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zur Klärung der Frage, ob die Anzeige nach § 10 Abs 4 MRG (in einem gemäß Art V Abs 3 Z 1 lit a des 2. WÄG noch nach alter Rechtslage zu beurteilenden Fall - vgl 5 Ob 186/97g = EWr I/10/33) auch die Art der Investitionen anführen muss, die Anrufung des Obersten Gerichtshofes für zulässig erklärt, doch liegen die hiefür in § 528 Abs 1 ZPO (iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen nicht vor. Das Rekursgericht hat zur Klärung der Frage,... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Rechtsanwälte-Kommanditpartnerschaft begehrte von der beklagten Universitätsklinik 69.214,80 S, weil sie diese in zwei Passivprozessen vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien vertreten habe. Hiezu berief sie sich unter anderem auf ihre Honorarnote vom 17.3.1998 und auf die Akten 6 Cga 89/97v und 12 Cga 243/97h des genannten Gerichtes. Sie sei vom damaligen Institutsvorstand ordnungsgemäß mit der Vertretung der beklagten Partei, die zwei Arbeitsrechtsklag... mehr lesen...
Begründung: Der unehelich geborene Minderjährige beantragte am 25. Februar 1999 (ON 60), den bisherigen Unterhaltsbeitrag seines Vaters von 3.500 S monatlich ab 1. Februar 1998 auf 4.000 S monatlich ab 1. März 1999 zu erhöhen und "den Kindesvater beschlussmäßig zu verpflichten, aus den verspätet geleisteten Unterhaltsteilbeträgen und aus den rückständigen Unterhaltsbeträgen jeweils 4 % Zinsen zu bezahlen", weil er mit der Bezahlung des aufgrund des bisherigen Exekutionstitels zu l... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 23. 4. 1998 (idF der bestätigenden Entscheidung des nunmehrigen Rekursgerichtes) wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, Mit Urteil des Erstgerichtes vom 23. 4. 1998 in der Fassung der bestätigenden Entscheidung des nunmehrigen Rekursgerichtes) wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, a) die Bauführung auf den vom Kläger [dem nunmehr betreibenden Gläubiger] gemieteten Teilflächen 1 und 2 des Grundstückes 234/3 der... mehr lesen...
Begründung: Der Erst-, Zweit- und Drittkläger begehren von der Beklagten die Zahlung von jeweils S 124.000 s. A., der Viertkläger begehrt die Zahlung von S 148.000 s. A. Die Kläger brachten vor, dass sie mit jeweils gesonderten Kaufverträgen vom 26. 1. 1992 (Erstkläger), 27. 2. 1992 (Zweitkläger), 26. 1. 1992 (Drittkläger) und 13. 4. 1992 (Viertkläger) sogenannte Wochenanteile an einem Objekt in Teneriffa verbunden mit Eigentum an einer Appartementeinheit erworben hätten. Der vo... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. 9. 1999 erhöhte das Erstgericht über Antrag der Kinder ab 1. 12. 1998 die vom Vater zu erbringende monatliche Unterhaltsleistung von S 3.400,- für die mj. Anita und von S 3.000,- für die mj. Sarah auf S 4.000,- je Kind. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters gab das Rekursgericht nicht Folge; es sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zugelassen werde. Rechtliche Beurteilung Den gegen diesen Beschluss erhobenen "a... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs3 D1cJN §55 Abs1
Rechtssatz: Zwischen einem Anspruch auf Verzugszinsen aufgrund vollstreckbarer Unterhaltsrückstände und verspäteter Unterhaltszahlungen und einem Anspruch auf Unterhaltserhöhung besteht kein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang. Die Zulässigkeit von Rechtsmitteln an den Obersten Gerichtshof ist daher für jeden der Ansprüche gesondert zu beurteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der unehelich geborene Minderjährige beantragte am 25. Februar 1999 (ON 60), den bisherigen Unterhaltsbeitrag seines Vaters von 3.500 S monatlich ab 1. Februar 1998 auf 4.000 S monatlich ab 1. März 1999 zu erhöhen und "den Kindesvater beschlussmäßig zu verpflichten, aus den verspätet geleisteten Unterhaltsteilbeträgen und aus den rückständigen Unterhaltsbeträgen jeweils 4 % Zinsen zu bezahlen", weil er mit der Bezahlung des aufgrund des bisherigen Exekutionstitels zu l... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zugleich die Räumungsexekution betreffend eine Liegenschaft und die Fahrnisexekution sowie die Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung einer Prozesskostenforderung von S 31.934,76 bewilligt. Der betreibenden Partei wurde zugleich die Räumungsexekution betreffend eine Liegenschaft und die Fahrnisexekution sowie die Forderungsexekution nach Paragraph 294 a, EO zur Hereinbringung einer Prozesskostenforderung von S 31.934,76 b... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters vom 28. 11. 1995, seine monatlichen Unterhaltsverpflichtungen von S 9.000,-- gegenüber seiner Tochter Anne-Kathrin und von je S 8.500,-- gegenüber seinen mj. Töchtern Susanne und Bettina auf monatlich S 5.400,-- bzw jeweils S 4.800,-- herabzusetzen, im zweiten Rechtsgang ab. Das Rekursgericht gab mit Beschluss vom 18. 6. 1999 dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge; es sprach aus, dass der ordentliche Revisions... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom Vater für die beiden Minderjährigen zu leistenden Unterhaltsbetrag von bisher je 6.000 S auf je 9.700 S monatlich. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß "der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG vorbehaltlich des § 14a AußStrG nicht zulässig ist. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß "der ordentliche Revisionsrekurs nach Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG vorbeha... mehr lesen...