Begründung: Mit Schreiben vom 17.12.2010 teilte der Jugendwohlfahrtsträger (Magistrat der Stadt Wien, MA 11), dem Bezirksgericht Favoriten mit, für die am ***** geborene mj Sarah P***** vom 10. 12. 2010 bis 17. 12. 2010 die Obsorge ausgeübt zu haben. Die alleine obsorgeberechtigte Mutter Svetlana P***** habe am 17.12.2010 einer Vereinbarung zur Krisenunterbringung der Minderjährigen zugestimmt. Am 25. 1. 2011 beantragte der Jugendwohlfahrtsträger beim Bezirksgericht Favoriten, ihm w... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller - Geschäftsführer der Erst- und der Zweitantragstellerin ist der Drittantragsteller - streben die Bewilligung der Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 und 3 ZPO an. Sie behaupten Schadenersatzansprüche gegen Dr. S*****, dessen Adresse sie mit 8530 Deutschlandsberg angeben (laut Sachverständigenliste richtig: 8541 Schwamberg, *****), mit der erkennbaren
Begründung: , dieser sei in einem gegen den Drittantragsteller geführten Strafverfahren in Salzb... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 1. 2011 hat das Bezirksgericht Bregenz ausgesprochen, dass es zur weiteren Führung des Todeserklärungsverfahrens nicht zuständig sei und dass das Verfahren an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien überwiesen werde. Der Akt wurde dem genannten Bezirksgericht mit vier Beschlussausfertigungen und dem Ersuchen um Zustellung „an die Parteien“ übermittelt. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien verweigerte mit Beschluss vom 31. 1. 2011 die Übernahme des Verf... mehr lesen...
Begründung: Mit Verfügung vom 14. 7. 2010 hat das Bezirksgericht Innere Stadt Wien die bei ihm anhängige Verlassenschaftssache dem Bezirksgericht Linz „gemäß § 44 und § 106 JN zuständigkeitshalber überwiesen“. Das Bezirksgericht Linz hat mit Verfügung vom 21. 7. 2010 den Akt dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit dem Hinweis zurückgestellt, dass eine Übernahme der „Verlassenschaft“ durch das Bezirksgericht Linz gemäß §§ 44, 106 JN nicht gegeben scheine. Nunmehr legt das Bezirksger... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin studiert an der Wirtschaftsuniversität Wien, ihr „Hauptaufenthalt und Lebensmittelpunkt" liegt aber nach eigenen Angaben in Wels. Sie gab beim Bezirksgericht Leopoldstadt einen an das Bezirksgericht Wels gerichteten Antrag zu Protokoll, wonach ihr im Sprengel des Bezirksgerichts Grieskirchen wohnhafter Vater aufgrund einer von ihm erhaltenen Abfertigung zur Leistung eines ergänzenden Unterhalts verpflichtet werden soll. Das Bezirksgericht Leopoldstadt... mehr lesen...
Begründung: Am 2. 4. 2009 beantragte die Bundespolizeidirektion Wien unter Berufung auf § 11 AVG iVm § 109 JN beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien die Bestellung eines Kurators für den Verein K*****. Der Verein habe letztmalig am 7. 2. 2007 organschaftliche Vertreter bestellt, deren Funktionsperiode mit 6. 2. 2009 abgelaufen sei. Damit sei die Handlungsfähigkeit des Vereins erloschen. Nach den von der Vereinsbehörde geführten Erhebungen übe der Verein seit längerem keine Tätigkeit ... mehr lesen...
Begründung: Zu 10 A 103/07x ist beim Bezirksgericht Fürstenfeld die Verlassenschaftssache nach dem am 19. 11. 2005 in den USA verstorbenen Hans S***** anhängig. Der Verstorbene hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in den USA und war amerikanischer Staatsbürger. Der letzte in Österreich gelegene Hauptwohnsitz des Verstorbenen war in Dobersdorf im Sprengel des Bezirksgerichts Jennersdorf gelegen. Als Nachlassvermögen ist in Österreich ein Sparbuch der Raiffeisenbank Fürstenfel... mehr lesen...
Begründung: In der eingangs genannten Rechtssache hat das Bezirksgericht Landeck mit Beschluss vom 27. 3. 2008 ausgesprochen, dass es zur Entscheidung über den Antrag des früheren Zweitbeklagten Roland R*****, dem Kläger die mit Beschluss des Bezirksgerichts Wolfsberg vom 9. 1. 2007 in dieser Rechtssache bewilligte Verfahrenshilfe zu entziehen, unzuständig ist, und den Antrag dem Bezirksgericht Wolfsberg überwiesen. Nachdem dieser Beschluss in Rechtskraft erwachsen war, sandte das B... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Michaela K*****, gegen den Antragsgegner Zoltan K*****, vertreten durch Dr. Gerhard Schatzlmayr, Rechtsanwalt in Schwanenstadt, wegen Unterhalts, AZ 1 Fam 30/07h des Bezirksgerichts Traun, über die Anzeige eines Zuständigkeitsstreits zwischen diesem und ... mehr lesen...
Begründung: Am 28. August 2007 gab die schon volljährige, damals in Pasching wohnhafte Antragstellerin vor dem Bezirksgericht Traun einen gegen beide Elternteile gerichteten Unterhaltsantrag zu gerichtlichem Protokoll (AZ 1 Fam 24/07a). Mit Beschluss vom 5. Oktober 2007 erklärte sich das Bezirksgericht Traun zur weiteren Führung des Verfahrens für unzuständig und überwies das Verfahren zur Gänze an das Bezirksgericht Fünfhaus (ON 6). Zur Führung des Pflegschaftsverfahrens sei das G... mehr lesen...
Begründung: Zu 2 P 22/07s des Bezirksgerichts Favoriten war ein Pflegschaftsverfahren bezüglich der am 7. Jänner 2003 geborenen mj Sabrina K***** anhängig, das mit Beschluss des Bezirksgerichts Favoriten vom 14. 3. 2008 gemäß § 111 Abs 1 und 2 JN an das Bezirksgericht Meidling übertragen wurde. Das Bezirksgericht Meidling übernahm die Zuständigkeit. Dieses Pflegschaftsverfahren ist nun zu 24 P 36/08v des Bezirksgerichts Meidling anhängig. Zu 2 P 22/07s des Bezirksgerichts Favoriten... mehr lesen...
Begründung: In der am 14. Februar 2008 beim Bezirksgericht Innsbruck anhängig gemachten Exekutionssache wurde am 20. Februar 2008 die Exekution bewilligt. In der Folge konnte die Exekutionsbewilligung dem Verpflichteten an der von der betreibenden Partei angegebenen - im Sprengel des Bezirksgerichts Innsbruck gelegenen - Anschrift nicht zugestellt werden. Am 29. Februar 2008 stellte die betreibende Partei daraufhin den Antrag auf neuerliche Zustellung der Exekutionsbewilligung an d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Michaela K*****, gegen die Antragsgegner 1. Zoltan K*****, vertreten durch Dr. Gerhard Schatzlmayr, Rechtsanwalt in Schwanenstadt, und 2. Elisabeth P*****, wegen Unterhalts, AZ 1 Fam 30/07h des... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist zu FN 82316d im Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck (davor Handelsgericht Wien HRB 34592) eingetragen. Am 7. 5. 2004 wurde in einer „außerordentlichen Generalversammlung" der Antragsgegnerin ua der Beschluss gefasst, dass der bisherige Geschäftsführer Ing. Helmut R***** mit sofortiger Wirkung abberufen und dass Sigmund M***** mit sofortiger Wirkung zum alleinzeichnungsberechtigten Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt wird. Ferner wurde e... mehr lesen...
Begründung: Mit - unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eingebrachtem - Schriftsatz vom 13. 7. 2006 begehrt der Antragsteller, der Oberste Gerichtshof möge den negativen Zuständigkeitsstreit zwischen dem Landesgericht Linz und dem Handelsgericht Wien entscheiden. Im Verfahren der Antragsteller Josef K***** und andere gegen V***** T***** A***** sowie V***** T***** V***** AG wegen Überprüfung der angebotenen Barabfindung gemäß § 9 Abs 2 Spaltungsgesetz hätten sich beide Gerichte für ... mehr lesen...
Begründung: Mit an das Bezirksgericht Graz adressiertem Schriftsatz vom (Einlangen bei Gericht) 3. 3. 2006 beantragte der Vater (Antragsteller), seine Unterhaltsverpflichtung für die am 13. 11. 1986 geborene und nach dem Rubrum des Schriftsatzes in Graz wohnhafte Tochter Denise rückwirkend ab 1. 10. 2005 von bisher EUR 250 auf nunmehr monatlich EUR 150 herabzusetzen. Tatsächlich ist die Antragsgegnerin jedoch in 1210 Wien wohnhaft, wo ihr auch die Gleichschrift des Antragsschriftsa... mehr lesen...
Begründung: Das zunächst angerufene Bezirksgericht Bregenz erließ antragsgemäß den Zahlungsbefehl im Sinne des Klagebegehrens, wies aber in weiterer Folge - nachdem es den Wohnsitz des Beklagten mit Wien, *****, ermittelt hatte - die Klage von Amts wegen Unzuständigkeit zurück. Über Antrag der Klägerin wurde dieser Zurückweisungsbeschluss in der Folge aufgehoben und die Rechtssache an das nicht offenbar unzuständige Bezirksgericht Favoriten überwiesen. Ob dieser Beschluss in Rechts... mehr lesen...
Begründung: In der am 2. September 2004 beim Bezirksgericht Fünfhaus anhängig gemachten Exekutionssache beschloss das Bezirksgericht Fünfhaus am 8. März 2006, den Akt gemäß § 44 JN dem Bezirksgericht Klagenfurt zu überweisen. In der am 2. September 2004 beim Bezirksgericht Fünfhaus anhängig gemachten Exekutionssache beschloss das Bezirksgericht Fünfhaus am 8. März 2006, den Akt gemäß Paragraph 44, JN dem Bezirksgericht Klagenfurt zu überweisen. Am 22. März 2006 lehnte das Bezirks... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. Februar 2006 übertrug das Bezirksgericht Wolfsberg die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 JN dem Bezirksgericht Traun, weil die Kinder ihren Aufenthalt nunmehr im Sprengel dieses Gerichts hätten. Das Bezirksgericht Traun lehnte die Übernahme der Pflegschaftssache ab. Der Übertragungsbeschluss wurde den Parteien bislang noch nicht zugestellt. Das Bezirksgericht Wolfsberg legt die Akten dem Obersten Gerichtshof zur Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte am 24. 2. 2004 den Konkurseröffnungsantrag beim Landesgericht Klagenfurt ein. Sie bezeichnete die Antragsgegnerin als "C***** GmbH, *****". Das Landesgericht Klagenfurt erklärte sich mit Beschluss vom 25. 2. 2004 zur Entscheidung unzuständig und überwies den Konkurseröffnungsantrag gemäß § 44 JN dem Landesgericht Salzburg. Die Gemeinschuldnerin betreibe ihr Unternehmen im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg. Dabei ging das LG Klagenfurt off... mehr lesen...
Begründung: Die Klage wurde zunächst beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eingebracht. Nach einem Postfehlbericht berichtigte der Kläger die Bezeichnung der Beklagten, gab eine Zustelladresse im Sprengel des Handelsgerichtes Wien bekannt und beantragte die Überweisung der Rechtssache an das nicht offenbar unzuständige Handelsgericht Wien. Mit Beschluss vom 23. 4. 2004 sprach das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz seine Unzuständigkeit zur Führung des Rechtsstreites au... mehr lesen...
Norm: JN §47 Abs1
Rechtssatz: Die Anrufung des gemeinsam übergeordneten Gerichtshofs in einem negativen Kompetenzkonflikt nach § 47 JN setzt voraus, dass beide konkurrierende Gerichte rechtskräftig über ihre (Un-)Zuständigkeit zur Entscheidung über die (gleiche) Rechtssache abgesprochen haben und die Rechtssache, zu deren Behandlung sie sich für unzuständig erklärt haben, der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegt. Entschei... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Josefstadt bewilligte mit Beschluss vom 23. Dezember 1999 auf Antrag der Betreibenden gegen den damals in Deutschland wohnhaften Verpflichteten zur Hereinbringung einer Unterhaltsforderung von 26.600 S (Rückstand) sowie laufenden Unterhalts von 3.800 S monatlich ab Dezember 1999 die Forderungsexekution (Drittschuldner Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter in Wien). Am 16. Juni 2003 beantragte die Betreibende den unpfändbaren Freibetrag gemäß § 292... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte am 3. 4. 2003 den Konkurseröffnungsantrag beim Handelsgericht Wien ein. Sie brachte vor, der Antragsgegner sei Alleingesellschafter und handelsrechtlicher Geschäftsführer der D***** Sportwagen Handels GmbH mit Sitz in 1010 Wien. Er betreibe als Alleingesellschafter eine unternehmerische Tätigkeit. Mit Beschluss vom 11. 4. 2003 erklärte sich das Handelsgericht Wien für sachlich unzuständig und überwies den Konkurseröffnungsantrag gemäß § 44 JN... mehr lesen...
Norm: JN §47 Abs1
Rechtssatz: § 47 Abs 1 JN setzt die Existenz beider über die Zuständigkeit streitenden Gerichte voraus. (Hier: Auflösung des Jugendgerichtshofes Wien) Entscheidungstexte 5 Nc 29/03i Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Nc 29/03i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118458 ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen befinden sich bei Pflegeeltern in Bad St. Leonhard im Lavanttal. Der Pflegschaftsakt wurde beim Jugendgerichtshof Wien zu 6 P 7/02t geführt. Mit Beschluss vom 30. 6. 2003, ON 42, trat der Jugendgerichtshof Wien den Akt dem Bezirksgericht Wolfsberg im Sinne von BGBl I 30/2003 zuständigkeitshalber ab. Mit Beschluss vom 30. 6. 2003, ON 42, trat der Jugendgerichtshof Wien den Akt dem Bezirksgericht Wolfsberg im Sinne von Bundesgesetzblatt Teil eins, 30 au... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Kitzbühel nahm den Antrag der Eltern der Minderjährigen auf "Zurückführung der [in Irland befindlichen] Tochter in ihre Obsorge" am 16. 11. 2001 zu Protokoll (ON 2). Am 16. 11. 2001 sprach das Bezirksgericht Kitzbühel aus, dass es zur Verhandlung und Entscheidung in der Pflegschaftssache unzuständig sei und diese an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien überweise (ON 3). Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien sprac... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Enns wies die Mahnklage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. Es hob über Antrag des Klägers die Zurückweisung der Klage auf und überwies die Rechtssache gemäß § 230a ZPO dem offenbar nicht unzuständigen Bezirksgericht Haag. Dieses erließ einen Zahlungsbefehl. Die beklagte Gesellschaft erhob einen Einspruch, in dem die örtliche Unzuständigkeit des Bezirksgerichts Haag nicht geltend gemacht wurde. In der folgenden Streitverhandlung vom 6. 11. 200... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte am 13. 1. 2000 den Konkurseröffnungsantrag beim Landesgericht Klagenfurt ein. Er gab an, der Antragsgegner sei Unternehmer mit der - im Sprengel des angerufenen Gerichtes gelegenen - Anschrift ***** G*****. Nach Einlangen eines Postfehlberichts beantragte der Antragsteller die neuerliche Zustellung des Konkurseröffnungsantrags unter der - im Sprengel des Landesgerichts Wels gelegenen - Anschrift *****. Ohne Durchführung von Erhebungen erklärt... mehr lesen...
Begründung: Zum Verständnis ist es erforderlich, zunächst den bisherigen Verfahrensgang chronologisch zusammengefaßt wiederzugeben: Mit der am 27. 10. 1998 beim Landesgericht Salzburg unter Hinweis auf den Gerichtsstand der Erfüllung nach Art 5 Z 1 LGVÜ, subsidiär auch jenen des Vermögens nach § 99 JN eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 8,475.315,-- auf das Kreditkonto bei der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG mit der N... mehr lesen...