Norm: ZPO §84 IZPO §85ZPO §230 Abs2JN §41JN §43
Rechtssatz: Durch die Einfügung der Wortgruppe „oder die Klage zur Verbesserung zurückzustellen" in § 230 Abs 2 ZPO mit der ZVN 2002 ist nun klargestellt, dass ein Verbesserungsverfahren von Amts wegen auch dann einzuleiten ist, wenn in einem Schriftsatz Vorbringen fehlt, das für die mit dem Schriftsatz vorgenommenen Prozesshandlungen vorgeschrieben ist (hier: zur sachlichen Zuständigkeit). ... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §42JN §43
Rechtssatz: Wird in einer Klage ein Hauptbegehren mit einem aus einem anderen Sachverhalt abgeleiteten Eventualbegehren verbunden, ist der Zuständigkeitsprüfung nur das Sachvorbringen zum Hauptbegehren zugrundezulegen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 10 Ra 136/03y. Diese ist nunmehr unter RW0000611 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §42JN §43
Rechtssatz: Wird in einer Klage ein Hauptbegehren mit einem aus anderen Sachverhalt abgeleiteten Eventualbegehren verbunden, ist der Zuständigkeitsprüfung nur das Sachvorbringen zum Hauptbegehren zugrundezulegen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Rs 340/00x. Diese ist nunmehr unter RW0000610 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der 1953 außer der Ehe geborene Beklagte brachte nach seiner Geburt, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, im Verfahren C 52/53 des BG Neuhofen an der Krems eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung gegen den nunmehrigen Kläger ein. Im dortigen Verfahren bestritt dieser zwar das Klagebegehren, gestand aber in der Folge einen Geschlechtsverkehr mit der Mutter des Kindes zu, anerkannte in der mündlichen Streitverhandlung vom 30.9.1953 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ist die sachliche Zuständigkeit eines Gerichtshofes erster Instanz schon auf Grund der Wertzuständigkeit gegeben, richtet sich der Einwand, derselbe Gerichtshof sei als Arbeits- und Sozialgericht unzuständig, in Wahrheit gegen die Zusammensetzung des Spruchkörpers i. S.d. § 37 Abs 1 ASGG (9 Ob A 41/88; 9 Ob A 329/89). Dieser Besetzungsmangel ist geheilt, wenn sich beide Parteien in die mündliche Streitverhandlung ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 40, 50 ZPO. Anmerkung E17996 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:009OBA00198.89.0712.000 Dokumentnummer JJT_19890712_OGH0002_009OBA00198_8900000_000 mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger erhobene Klage auf Feststellung des Zurechtbestehens einer Provisionsforderung von 600.000 S im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde in allen drei Instanzen, zuletzt mit Entscheidung des Obersten Gerichteshofes vom 30. September 1986, 14 Ob 138/86, abgewiesen. Gegen diese Entscheidung erhebt der Kläger mit der Behauptung, es lägen Wiederaufnahmsgründe vor, unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eine Wiederaufnahmsklage und bringt vor, daß... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, er sei im Unternehmen des Beklagten vom 2. Juni 1986 bis zu seiner Entlassung am 24. August 1986 als Geschäftsführer beschäftigt gewesen, begehrt der Kläger S 147.579 netto sA an ausstehendem Entgelt und anteiligen Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung sowie Überstundenentlohnung. Der Beklagte wendete in der ersten zur mündlichen Streitverhandlung bestimmten Tagsatzung die sachliche Unzuständigkeit des Erstgerichtes als Arbeits- und Sozialgericht... mehr lesen...
Norm: ASGG §37ASGG §47 Abs1JN §43JN §45
Rechtssatz: Ein Beschluss nach § 37 Abs 3 ASGG unterliegt nicht der Anfechtungsbeschränkung des § 45 JN (§ 46 Abs 2 Z 2 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 41/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 41/88 1 Ob 542/94 Entscheidungstext OGH 30.05.1994 1 Ob 542/94 Auch ... mehr lesen...
Norm: ASGG §37ASGG §47 Abs1JN §43
Rechtssatz: Ist die sachliche Zuständigkeit eines GH erster Instanz schon auf Grund der Wertzuständigkeit gegeben, richtet sich der Einwand, der GH sei als Arbeitsgericht und Sozialgericht sachlich unzuständig, in Wahrheit gegen die Zusammensetzung des Spruchkörpers im Sinne des § 37 Abs 1 ASGG (Besetzungsmangel). Entscheidungstexte 9 ObA 41/88 Entsc... mehr lesen...
Norm: JN §43ZPO §235 Abs3 EZPO §240 Abs2 A
Rechtssatz: Mit rechtskräftiger Zulassung der Klagsänderung durch Erweiterung des Begehrens über die bezirksgerichtliche Wertgrenze ist zugleich über die nur auf die Klagserweiterung gestützte Einrede der sachlichen Unzuständigkeit bindend abgesprochen. Entscheidungstexte 6 Ob 825/83 Entscheidungstext OGH 22.12.1983 6 Ob 825/83 ... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen wurde am 29. 9. 1982 in der Kanzlei des Beklagtenvertreters ein Vergleich geschlossen, in dem sich der Beklagte verpflichtete, bis 8. 10. 1982 an die klagende Partei einen Entfertigungsbetrag in der Höhe von 650 000 S zu bezahlen, einen Teilbetrag von 250 000 S für die von der klagenden Partei vorgenommene Baustelleneinrichtung für die Erbauung eines auf einer Liegenschaft des Beklagten in Salzburg zu errichtenden Hauses, den Restbetrag von 400 000 S als Abfe... mehr lesen...
In dem Verfahren 6 Cg 281/68 des LG S hat der Erstrichter dem Klagebegehren der Hedwig F, die Beklagte Anna Maria H schuldig zu erkennen, sie von der sich aus dem Wechselzahlungsauftrag des Landes- als Handelsgerichtes S vom 16. 4. 1968, GZ 1 Cg 213/68-1, samt den hiezu ergehenden Urteilen und Beschlüssen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus B & Comp, S, zu befreien, mit Urteil vom 22. 4. 1970 vollinhaltlich stattgegeben. Das OLG L als Berufungsgericht hat der Beruf... mehr lesen...
Mit der am 7. Juni 1962 beim Bezirksgericht A. übereichten Mahnklage begehrte der Kläger vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von 6000 S samt 4% Zinsen seit 2. September 1961 als Restkaufpreis für einen um den Betrag von 14.300 S vom Beklagten gekauften Personenkraftwagen. Das Bezirksgericht A. überwies die Rechtssache über die vom Beklagten bei der Tagsatzung vom 11. September 1962 erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit auf Antrag des Klägers gemäß § 261 (6) ZPO. an das... mehr lesen...
Norm: JN §43ZPO §240 Abs1 AZPO §477 D3
Rechtssatz: Wendet der Beklagte die (verzichtbare) Unzuständigkeit ein und weist das angerufene Gericht - ohne über die Zuständigkeit expressis verbis zu entscheiden - das Klagebegehren ab, so darf das Berufungsgericht (auch wenn der Beklagte die Unzuständigkeit in der Berufungsmitteilung ausgeführt hat) nicht von Amts wegen die Frage der Zuständigkeit prüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: Geo §17JN §43KO §111ZPO §514 C3
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit des Beschlusses, mit dem eine Klage von einer Abteilung des Gerichtshofes (Konkursabteilung) an eine andere (allgemeine Streitabteilung) abgetreten wird. Entscheidungstexte 5 Ob 288/59 Entscheidungstext OGH 17.06.1959 5 Ob 288/59 Veröff: EvBl 1959/268 S 468 2 Ob 96/6... mehr lesen...
Norm: JN §43JN §104 FZPO §240 Abs1 BZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Die Replik des Klägers, die vom Beklagten geltend gemachte Gegenforderung muß vor einem Schiedsgericht erhoben werden, betrifft eine heilbare Unzuständigkeit des angerufenen ordentlichen Gerichtes und muß daher nach § 249 (441) ZPO vorgebracht werden, bevor sich der Kläger in die Verhandlung über die Gegenforderung eingelassen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...