Begründung: Das Oberlandesgericht Linz gab dem Delegierungsantrag des Beklagten Folge und bestimmte nach § 31 Abs 1 JN zur Verhandlung und Entscheidung dieses Rechtsstreites an Stelle des vom Kläger angerufenen Kreisgerichtes Wels des Landesgerichtes Linz, das dem Auftrag nachkam, Ausfertigungen des Delegierungsbeschlusses an die Parteien zuzustellen. Das Oberlandesgericht Linz gab dem Delegierungsantrag des Beklagten Folge und bestimmte nach Paragraph 31, Absatz eins, JN zur V... mehr lesen...
Begründung: Am 7.9.1984 klagten die Eheleute Dr. Peter und Marlen B beim Kreisgericht Wiener Neustadt zu 3 Cg 1368/84 die Eheleute Dr. Walter und Susanna A auf Herausgabe der Originalurkunde des zwischen den Streitteilen geschlossenen Kaufvertrages vom 30.6.1983, betreffend die 100/2503 Anteile an der Liegenschaft EZ 5091 KG Perchtoldsdorf, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Stiege 3, top.Nr.302 verbunden ist, sowie aller weiteren in deren Besitz befindlichen Urkunden, ... mehr lesen...
Norm: JN §31 Abs3 V JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz: Gegen die Abweisung ... mehr lesen...
In einem Zwangsversteigerungsverfahren lehnte der Rekurswerber die Richter des Landesgerichtes L. wegen Befangenheit ab. Er stützte sich darauf, daß durch die gegen ihn geführte Pressekampagne und durch die Verweigerung der Genehmigung zu einer Eigentumsübertragung an einer Liegenschaft seitens der Bezirksgrundverkehrskommission und der Landesgrundverkehrskommission in L. sämtliche Richter des Landesgerichtes L. befangen seien. Ferner ergebe sich daraus, daß in einem Strafverfahren ... mehr lesen...
Norm: JN §31 Abs3RATG TP1 ZPO §41 F1 JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 ZPO § 41 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §31 Abs3 VG 24.02.1907 RGBl 1907/41 über die Ausübung der Gerichtsbarkeit bei den OLG und dem OGH §4 Abs1 Z2 JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 ... mehr lesen...
In der beim Arbeitsgericht Spittal a. d. Drau anhängigen Rechtssache stellte der Kläger bei der Streitverhandlung den Antrag, aus Gründen der Zweckmäßigkeit das Arbeitsgericht Hermagor zu delegieren. Das Oberlandesgericht Graz, an das die Akten zur Entscheidung nach § 31 JN. vorgelegt wurden, wies den Delegierungsantrag als unzulässig zurück. Der Wirkungskreis, die Organisation und das Verfahren der Arbeitsgerichte seien in einem besonderen Gesetz geregelt, das zwar die Anwendbarke... mehr lesen...
Norm: JN §31 Abs3 V JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 JN § 31 gültig von 01.07.1914 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Zur Zulässigkeit e... mehr lesen...
Norm: JN §24 JN §31 Abs3 V ZPO §520 E1 JN § 24 heute JN § 24 gültig ab 10.08.1933 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 346/1933 JN § 31 heute JN § 31 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 ... mehr lesen...
Das Oberlandesgericht Wien stellte dem Antragsteller den Delegierungsantrag zur gleichzeitigen Einbringung mit der Klage bei dem für das Klagebegehren örtlich zuständigen Gerichtshof zurück, weil der Antrag, dem für die Entscheidung zuständigen Gericht eine Rechtsache abzunehmen und einem anderen Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung zuzuweisen, die Rechtsanhängigkeit dieser Sache beim zuständigen Gericht voraussetzte. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese E... mehr lesen...
Norm: AHG §9 Abs4 JN §31 Abs3 III AHG § 9 heute AHG § 9 gültig ab 01.03.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 91/1993 AHG § 9 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 9 gültig von 01.01.1989 bis 31.07.198... mehr lesen...