Norm
JN §31 Abs3 VRechtssatz
Auch bei Ablehnung des Delegierungsantrages entfällt bei Übereinstimmung des Referenten und des Vorsitzenden ein Senatsbeschluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0046253Im RIS seit
08.09.1961Zuletzt aktualisiert am
29.03.2023