Begründung: Die Klägerin, eine Gesellschaft mit Sitz in Österreich, ist ein weltweit führender Produzent von Schneeketten, die unter anderem auch in Japan verkauft werden. Die Beklagte, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Italien, produziert und verkauft ebenfalls Schneeketten. Mit Schreiben vom 22. März 2010 teilte die Beklagte (von ihrem Sitz in Italien aus) einem der größten Händler des Generalimporteurs der Klägerin in Japan mit, dass einige von der Klägerin gelieferte und vom a... mehr lesen...
Norm: JN §27aJN §41JN §93 Abs1
Rechtssatz: Die Prüfung der Zuständigkeitsvoraussetzungen des §93 JN erfolgt auch dann nach den zuständigkeitsbegründenden Angaben in der Klage, wenn es um die internationale Zuständigkeit geht. Die mit der sogenannten Indikationentheorie begründete Auffassung, dass die Richtigkeit der Klageangaben zu prüfen sei (SZ60/277), ist seit der Einfügung des §27a JN durch die WGN1997 überholt. Entschei... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art5 Z3JN §27a
Rechtssatz: Wird mit einer Marke im Internet geworben und richtet sich die Werbung (auch) an österreichische Internetnutzer, so ist jedes österreichische für die Verletzungsklage des Markeninhabers sachlich zuständige Gericht auch örtlich zuständig, so dass die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist. Entscheidungstexte 4 Ob 110/01g Entscheidungstext OGH 29.... mehr lesen...
Norm: JN §27aTEG §12
Rechtssatz: § 27a JN ist teleologisch zu reduzieren, sodass auch für die inländische Gerichtsbarkeit zur Beweisführung des Todes § 12 TEG als die den nächstverwandten Rechtsbereich regelnde
Norm: der inländischen Gerichtsbarkeit analog angewendet wird. Entscheidungstexte 3 Ob 264/00w Entscheidungstext OGH 25.04.2001 3 Ob 264/00w Veröff: SZ 74/74 ... mehr lesen...
Norm: JN §27aWarschauer Luftverkehrsabk allgZusatzabk zum Warschauer Luftverkehrsabk ArtVIII
Rechtssatz: Das ZAG greift ein, wenn der Luftfrachtführer, der Vertragspartner des Kunden ist, die Beförderung nicht selbst durchführt, sondern sie einem Dritten, dem sog. ausführenden Luftfrachtführer überträgt. Gemäß Art VIII ZAG stehen dem Kunden als weitere Gerichtsstände dann auch der Wohnsitz und der Sitz der Hauptbetriebsleitung des ausführenden ... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art57JN §27aWarschauer Luftverkehrsabk Art17 ffWarschauer Luftverkehrsabk Art28Warschauer Luftverkehrsabk Art32
Rechtssatz: Da das WA zu den für besondere Rechtsgebiete geschlossenen Abkommen zählt, denen von Art 57 EuGVÜ der Vorrang vor dem EuGVÜ eingeräumt wird, ist für Klagen, die gegen einen Luftfrachtführer auf der Grundlage der Art 17 ff WA erhoben werden, die - nach Art 32 WA zwingende - Zuständigkeitsregelung des Art 28 WA a... mehr lesen...
Norm: JN §27aJN §99
Rechtssatz: Seit der Einführung des § 27a JN ist - entgegen der von der Rechtsprechung entwickelten Indikationentheorie - unerheblich, ob neben der örtlichen Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes auch eine sonstige ausreichende inländische Nahebeziehung vorliegt. Entscheidungstexte 8 Ob 105/99w Entscheidungstext OGH 25.11.1999 8 Ob 105/99w ... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4EO §331 AEO §331 FB-VG Art9EGJN ArtIXGmbHG §76JN §27a
Rechtssatz: Für die Pfändung des Geschäftsanteiles an einer GesmbH mit dem Sitz in Tunesien fehlt es an der internationalen Zuständigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 44/98m Entscheidungstext OGH 07.10.1998 3 Ob 44/98m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs1JN §27aJN §42 AaJN §42 AfVerordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art31
Rechtssatz: Liegt gemäß § 387 Abs 1 EO eine inländische Zuständigkeit vor, so ist für das Sicherungsverfahren die inländische Gerichtsbarkeit gegeben (so schon 6 Ob 612/78 = SZ 51/62). Entscheidungstexte 4 Ob 2/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 4 Ob 2/96 ... mehr lesen...