Entscheidungsgründe: Maßgeblich für den Amtshaftungsanspruch der Kläger ist der Inhalt des - noch anhängigen - zivilgerichtlichen Verfahrens AZ 27 Cg 169/85 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (im Folgenden Vorverfahren), in dem die Kläger als dortige Beklagte (im Folgenden als Kläger bezeichnet) ebenfalls durch ihren nunmehrigen Rechtsbeistand (im Folgenden Klagevertreter) vertreten waren: Im Vorverfahren belangte am 26. Juni 1985 Martin S*****, vertreten durch Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Aufhebung der von der beklagten Partei am 28. September 1988 ausgesprochenen Kündigung seines Dienstverhältnisses wegen sittenwidrigen Motivs und Sozialwidrigkeit. Am 29. September 1988 sei ihm ein Schreiben zugegangen, in dem ihm mitgeteilt worden sei, daß die Personalkommission der beklagten Partei in der Sitzung vom 12. September 1988 beschlossen habe, das Dienstverhältnis zu kündigen. Er sei zwar der Auffassung, daß diese Mitteilung den Erfor... mehr lesen...
Norm: ASGG §46 Abs2 Z2ASGG §47 Abs1JN §24 Abs1
Rechtssatz: Der Rekurs gegen eine bestätigende Entscheidung im Ablehnungsverfahren ist gemäß § 24 Abs 1 JN und § 47 Abs 1 ASGG zulässig, da in Arbeitsrechtssachen und Sozialrechtssachen die Bestätigung eines Beschlusses durch das Berufungsgericht den weiteren Rechtsbezug nicht ausschließt, sofern der Wert des Streitgegenstandes den im § 46 Abs 2 Z 2 ASGG bezeichneten Betrag übersteigt. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit dem Beschluß vom 12.2.1985, ON 121, die Anträge der Mutter Eva Maria B, über den Vater Ing. Wilhelm A zur Durchsetzung ihres Besuchsrechtes in Ansehung der mj. Sonja A Zwangsmaßnahmen (Beugestrafen) zu verhängen, ab. Es setzte die Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr der Mutter mit der mj. Sonja bis auf weiteres, mindestens jedoch für die Dauer eines halben Jahres, aus. Mit Schriftsatz vom 25.2.1985 lehnte die Mutter den mit der Pflegsch... mehr lesen...
Norm: JN §24 Abs1JN §25
Rechtssatz: Im stattgebenden Ablehnungsbeschluss muss ausdrücklich ausgesprochen werden, dass das vorangegangene Verfahren als nichtig aufgehoben werde und bis zu welchem Zeitpunkt es aufgehoben wird. (Fasching I 214). Entscheidungstexte 3 Ob 648/76 Entscheidungstext OGH 21.12.1976 3 Ob 648/76 Veröff: EvBl 1977/173 S 396 ... mehr lesen...