Entscheidungen zu § 21 Abs. 2 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

19 Dokumente

Entscheidungen 1-19 von 19

TE OGH 2008/11/19 3Ob230/08g

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Entscheidung | OGH | 19.11.2008

TE OGH 2004/7/21 3Ob133/04m

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Entscheidung | OGH | 21.07.2004

TE OGH 2001/10/25 8Ob227/01t

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Entscheidung | OGH | 25.10.2001

TE OGH 2001/4/27 7Ob90/01p

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Entscheidung | OGH | 27.04.2001

TE OGH 1999/8/27 1Ob199/99t

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Entscheidung | OGH | 27.08.1999

TE OGH 1999/4/21 7Rs93/99v

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Entscheidung | OGH | 21.04.1999

RS OGH 1999/4/21 7Rs93/99v

Norm: ASGG §2JN §19JN §21 Abs2
Rechtssatz: Eine Partei kann einen Richter gemäß § 21 Abs. 2 JN wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei diesem ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat. Lehnt eine Partei nach Schluß der mündlichen Verhandlung einen Richter wegen Befangenheit ab, wobei sie ausdrücklich vor Schluß der mündlichen Verhandlung erk... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.04.1999

RS OGH 1995/3/27 1Ob5/95, 6N2/99 (6N5/99), 1Ob199/99t, 3Ob133/04m, 6Ob213/05z, 8Ob21/12i, 1Ob199/12i

Norm: JN §21 Abs2
Rechtssatz: Das Ablehnungsrecht ist verzichtbar und verschweigbar. Seine zeitliche Begrenzung steht im Einklang mit Art 6 Abs 1 MRK. Ablehnungsgründe können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der spätere Ablehnungswerber in Kenntnis bestehender Ablehnungsgründe gegen bestimmte Richter bei diesen Anträge stellt, ohne einleitend jene
Gründe: darzustellen. Auch ein verfahrensrechtlicher Antrag kann das Ablehnungsrecht präklud... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.03.1995

TE OGH 1995/3/27 1Ob5/95

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Entscheidung | OGH | 27.03.1995

RS OGH 1995/3/27 1Ob5/95, 7Ob90/01p, 6Ob213/05z

Norm: JN §21 Abs2
Rechtssatz: Die Kenntnis des Ablehnungswerbers oder seines Prozeßbevollmächtigten vom behaupteten Ablehnungsgrund muß sich auf jene Tatsachen beziehen, die nach Ansicht der Partei die Besorgnis einer Befangenheit begründen; Voraussetzung für die Ausübung des Ablehnungsrechtes ist aber auch die Kenntnis der Person des/der mit der Sache befaßten Richters/Richter, Kennenmüssen reicht nicht aus. Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.03.1995

TE OGH 1993/1/13 9ObA277/92

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Geltendmachung der Befangenheit war auch noch nach der Erlassung der zweitinstanzlichen Entscheidung zulässig (SZ 43/104, JBl 1989, 664), und zwar auch noch im Rechtmittelschriftsatz, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - im Rahmen der Ausführungen zum Revisionsgrund der Nichtigkeit den Rechtsmittelausführungen zur Sache selbst vorangestellt wurde (Fasching I 206; auch derselbe, LB2 Rz 161; ÖBl 1977, 76; JBl 1989, 66... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.01.1993

RS OGH 1993/1/13 9ObA277/92, 6N2/99 (6N5/99)

Norm: JN §21 Abs2
Rechtssatz: Anträge im Sinne des § 21 Abs 2 JN sind auch Rechtsmittelanträge. Entscheidungstexte 9 ObA 277/92 Entscheidungstext OGH 13.01.1993 9 ObA 277/92 6 N 2/99 Entscheidungstext OGH 28.05.1999 6 N 2/99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1993

TE OGH 1989/5/9 4Ob65/89

Begründung: Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des Beklagten in der vorliegenden Wettbewerbssache mit Beschluß vom 15.November 1988, 4 Ob 101/88, Folge und hob das Urteil des Berufungsgerichtes wegen Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens auf, weil die zweite Instanz von der vom Erstgericht getroffenen Feststellung, daß der Beklagte nicht in Wettbewerbsabsicht gehandelt habe, ohne Beweiswiederholung abgegangen war. Dazu führte der Oberste Gerichtshof ua aus: "Auf Grund die... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.05.1989

RS OGH 1989/5/9 4Ob65/89

Norm: JN §21 Abs2
Rechtssatz: Ein Richter unterer Instanz kann nach der Urteilsfällung überhaupt nur dadurch erfolgreich abgelehnt werden, daß noch vor der Entscheidung der höheren Instanz in der Sache selbst der Ablehnung stattgegeben wird und damit der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 1 ZPO eintritt. Ist der Ablehnungsgrund gleichzeitig auch ein tauglicher Anfechtungsgrund im Rechtsmittelverfahren, dann ist die Ablehnung verspätet, wenn di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1989

RS OGH 1989/5/9 4Ob65/89, 1Ob154/00d, 8Ob227/01t, 3Ob230/08g

Norm: JN §21 Abs2
Rechtssatz: Wird der Ablehnungsgrund erst in einem Verfahrensstadium bekannt, in dem keine Verhandlung mehr stattfindet, dann geht das Ablehnungsrecht jedenfalls verloren, wenn die Partei einen schriftlichen Antrag an das Gericht stellt, ohne (vorher wenigstens im Antrag) den Ablehnungsgrund geltend zu machen. Das gilt auch dann, wenn der ablehnenden Partei der Ablehnungsgrund erst nach Fällung des Urteils (erster oder zweiter... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1989

RS OGH 1978/3/2 6Ob504/78

Norm: JN §21 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 21 Abs 2 JN gilt auch im Eheverfahren und wird durch dessen Amtswegigkeit nicht berührt. Entscheidungstexte 6 Ob 504/78 Entscheidungstext OGH 02.03.1978 6 Ob 504/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0045984 Dokumentnummer JJR_197... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.03.1978

TE OGH 1969/10/2 2Ob249/69

Im vorliegenden Schadenersatzprozeß nach § 1327 ABGB. ist nur noch die Entscheidung darüber offen, ob der Klägerin ein Schaden dadurch entstanden sei, daß sie wegen des Todes ihres Gatten dessen Dienstwohnung (als Schulwart und Hausmeister in einem Schulungsheim der Landeslandwirtschaftskammer) räumen und sich eine Ersatzwohnung habe beschaffen müssen. Der Oberste Gerichtshof hob das diese Forderung abweisende Urteil der zweiten Instanz auf und wies die Rechtssache zur neuerlichen Ver... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.10.1969

RS OGH 1969/10/2 2Ob249/69

Norm: JN §21 Abs2
Rechtssatz: Die Ablehnung des Richters ist verspätet, wenn die Partei im Anschluß an die gerügten Bemerkungen des Richters über einen Vergleich verhandelt. Entscheidungstexte 2 Ob 249/69 Entscheidungstext OGH 02.10.1969 2 Ob 249/69 Veröff: SZ 42/147 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.10.1969

TE OGH 1951/6/12 1Ob349/51

Kläger ist Mitglied des Österreichischen Direktorenverbandes aller Artisten und Bühnenkünstler beschäftigenden und musikdarbietenden Unternehmungen, sein Gesellschafter Josef St. Mitglied des Verbandes österreichischer Theaterdirektoren. Beide Gesellschafter wurden von den Beklagten beim Bühnenschiedsgericht auf Bezahlung von Gagenrückständen geklagt und in ihrer Abwesenheit mit Schiedsspruch vom 13. März 1949 verurteilt. Ein schriftlicher Schiedsvertrag liegt nicht vor, sondern nur e... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.06.1951

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