Entscheidungen zu § 39 Abs. 1 JGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

RS OGH 2007/3/29 15Os109/06b (15Os110/06z)

Norm: StPO §41 Abs2StPO §366JGG §38JGG §39 Abs1 Z2
Rechtssatz: Im bezirksgerichtlichen Verfahren ist in all jenen Fällen, in denen es um die Rechte des Jugendlichen in Zusammenhang mit gegen ihn erhobenen privatrechtlichen Ansprüchen geht und eine Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters aus welchen Gründen immer nicht erfolgen kann, die Bestellung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 oder Abs 3 StPO als notwendig anzusehen. Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.03.2007

RS OGH 2007/3/29 15Os109/06b (15Os110/06z)

Norm: StPO §41 Abs2StPO §366JGG §38JGG §39 Abs1 Z2
Rechtssatz: Im bezirksgerichtlichen Verfahren ist in all jenen Fällen, in denen es um die Rechte des Jugendlichen in Zusammenhang mit gegen ihn erhobenen privatrechtlichen Ansprüchen geht und eine Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters aus welchen Gründen immer nicht erfolgen kann, die Bestellung eines Verteidigers nach § 41 Abs 2 oder Abs 3 StPO als notwendig anzusehen. Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.03.2007

TE OGH 2006/4/25 11Os26/06t

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Entscheidung | OGH | 25.04.2006

RS OGH 2006/4/25 11Os26/06t

Norm: JGG §39 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Beiziehung eines Rechtsbeistandes in einem bezirksgerichtlichen Verfahren gegen einen ohne Schulbildung in Österreich als Asylwerber aufhältigen, der deutschen Sprache nicht mächtigen, einkommens- und vermögenslosen jugendlichen Beschuldigten ohne gesetzlichen Vertreter, bei dem der Widerruf eines sechsmonatigen Sanktionsrestes nach bedingter Entlassung aus einer einjährigen Freiheitsstrafe beantragt wurde,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.2006

RS OGH 2006/4/25 11Os26/06t

Norm: JGG §39 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Beiziehung eines Rechtsbeistandes in einem bezirksgerichtlichen Verfahren gegen einen ohne Schulbildung in Österreich als Asylwerber aufhältigen, der deutschen Sprache nicht mächtigen, einkommens- und vermögenslosen jugendlichen Beschuldigten ohne gesetzlichen Vertreter, bei dem der Widerruf eines sechsmonatigen Sanktionsrestes nach bedingter Entlassung aus einer einjährigen Freiheitsstrafe beantragt wurde,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.2006

RS OGH 1992/3/17 14Os18/92 (14Os19/92)

Norm: JGG 1988 §39 Abs1 Z1
Rechtssatz: In dem im § 39 Abs 1 Z 1 JGG geregelten Fall notwendiger Verteidigung ist dem Jugendlichen grundsätzlich schon anläßlich der ersten Verfolgungshandlung des Gerichtes ein Verteidiger beizugeben. Der Grund hiefür liegt darin, daß der zu bestellende Verteidiger dem Jugendlichen auch bei der allfälligen Bekämpfung einer verhängten Untersuchungshaft sowie bei der Sammlung von Entlastungsmaterial bereits möglich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1992

Entscheidungen 1-7 von 7

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