Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §45 Abs4
Rechtssatz:
Keine Straffestsetzung bei rechtswidrigem Zwischenurteil: Ist das die Voraussetzung für die nachfolgende Straffestsetzung bildende Zwischenurteil gesetzwidrig, so könnte das darauf aufbauende Ergänzungsurteil nicht gesetzmäßig sein.
Entscheidungstexte 9 Os 60/74 Entscheidungstext OGH 06.06.1974 9 Os 60/74 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 B
Rechtssatz:
Zur nachträglichen Festsetzung der Strafe gemäß § 13 Abs 2 JGG 1961, wenn das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, daß trotz der in der Begehung neuer Straftaten zutage getretenen Unzulänglichkeit der bisherigen Maßnahmen (vgl Liebscher JBl 1960,344) - die bloße Androhung des Vollzuges der für die neuen strafbaren Handlungen zu verhängenden Strafe allein oder in Verbindung mit anderen Maßnahmen (imme... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §45 Abs4 StPO §56 StPO § 56 heute StPO § 56 gültig ab 01.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2018 StPO § 56 gültig von 01.06.2016 bis 31.10.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2016 StPO § 56 gülti... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §45 Abs4
Rechtssatz:
Zur nachträglichen Festsetzung einer gemäß dem § 13 Abs 1 JGG vorläufig nicht ausgesprochenen Strafe bedarf es eines Antrages des Staatsanwaltes (beziehungsweise im bezirksgerichtlichen Verfahren des staatsanwaltschaftlichen Funktionärs) = EvBl 1949/413. Zur nachträglichen Festsetzung einer gemäß dem Paragraph 13, Absatz eins, JGG vorläufig nicht ausgesprochenen Strafe bedarf es ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 B
Rechtssatz:
Wird gegen ein Urteil, mit dem die Strafe auch auf Grund eines Schuldspruches nach dem § 13 Abs 1 JGG 1961 bestimmt wurde, die Berufung wegen Nichtgewährung des bedingten Strafnachlasses erhoben, so weist der OGH die Berufung mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 13 Abs 2 JGG 1961, wonach die Strafe zu vollziehen ist, als unzulässig zurück. Wird gegen ein Urteil, mit dem die Strafe auch auf Grun... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §46 Abs4JGV 1955 §21 Abs2 StPO §56 Abs1 StPO § 56 heute StPO § 56 gültig ab 01.11.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2018 StPO § 56 gültig von 01.06.2016 bis 31.10.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2016 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §14 Abs1
Rechtssatz:
Die Vollziehung einer nach dem § 13 Abs 2 JGG 1961 (bzw § 13 Abs 3 JGG 1949) ausgesprochenen Strafe kann nach dem § 14 Abs 1 leg cit nicht aufgeschoben werden. Die Vollziehung einer nach dem Paragraph 13, Absatz 2, JGG 1961 (bzw Paragraph 13, Absatz 3, JGG 1949) ausgesprochenen Strafe kann nach dem Paragraph 14, Absatz eins, leg cit nicht aufgeschoben werden.
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Norm: JGG 1949 §13 Abs3JGG 1961 §13 Abs2JGG 1961 §59 Abs1
Rechtssatz:
Die Bestimmung des § 13 Abs 2 JGG 1961 ist strenger als jene des § 13 Abs 3 JGG 1949. Die Bestimmung des Paragraph 13, Absatz 2, JGG 1961 ist strenger als jene des Paragraph 13, Absatz 3, JGG 1949.
Entscheidungstexte 10 Os 318/62 Entscheidungstext OGH 11.09.1962 10 Os 318/62 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §45 Abs4 StPO §265 Bb StPO § 265 heute StPO § 265 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007 StPO § 265 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2007 StPO § 2... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 B
Rechtssatz:
In den Fällen der echten bedingten Verurteilung im Sinne des § 13 JGG 1949 ist es nicht erforderlich, daß der Verurteilte "aufs neue eine strafbare Handlung begeht", wie dies im § 3 Abs 1 Z 3 des Gesetzes über die bedingte Verurteilung 1949 vorausgesetzt wird. Die Strafe ist vielmehr dann festzusetzen und zu vollziehen, wenn sich innerhalb der Probezeit zeigt, daß die Besserung des jugendlichen R... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 B
Rechtssatz:
Es ist unzulässig, die Vollziehung einer nach § 13 JGG ausgesprochenen Strafe nach dem Gesetz über die bedingte Verurteilung aufzuschieben. (Zum JGG 1949) Es ist unzulässig, die Vollziehung einer nach Paragraph 13, JGG ausgesprochenen Strafe nach dem Gesetz über die bedingte Verurteilung aufzuschieben. (Zum JGG 1949)
Entscheidungstexte 2 Os ... mehr lesen...