I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts XXXX vom XXXX wurde der Beschwerdeführerin die Obsorge im Teilbereich Pflege und Erziehung in schulischen Belangen einschließlich der gesetzlichen Vertretung in diesem Bereich für ihre minderjährige Tochter XXXX , entzogen und dem Kinder- und Jugendhilfeträger der Bezirkshauptmannschaft XXXX übertragen. Dem Beschluss kommt vorläufige Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit zu. 1. Mit Beschluss des Bezirks... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts XXXX vom XXXX wurde der Beschwerdeführerin die Obsorge im Teilbereich Pflege und Erziehung in schulischen Belangen einschließlich der gesetzlichen Vertretung in diesem Bereich für ihre minderjährige Tochter XXXX , entzogen und dem Kinder- und Jugendhilfeträger der Bezirkshauptmannschaft XXXX übertragen. Dem Beschluss kommt vorläufige Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit zu. 1. Mit Beschluss des Bezirks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 15.01.2024 suchten die Beschwerdeführer um Befreiung vom Schulbesuch im Schuljahr 2023/24 aus medizinischen Gründen für ihren minderjährigen Sohn an. 2. Mit Bescheid vom 27.05.2024, Zl. 9132.005/0002-Präs3b/2024, zugestellt am 31.05.2024 (im Folgenden: angefochtener Bescheid), wies die Bildungsdirektion Wien (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag der Beschwerdeführer mit der
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die zu diesem Zeitpunkt minderjährige Beschwerdeführerin stellte am 07.03.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. In der am selben Tag durchgeführten Erstbefragung gab sie an, am XXXX geboren zu sein. 2. Die Beschwerdeführerin wurde am 07.03.2019 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) im Beisein eines Mitarbeiters der Kinder- und Jugendhilfebehörde niederschriftlich einvernommen. 3. In der weiteren Einvernahme beim ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Betrieb mit der BNr. XXXX von XXXX, XXXX, XXXX, (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) verfügte seit 2010 über eine Mutterkuhquote von 5 Stück. Der Beschwerdeführer hielt auf seinem Betrieb auf Basis der Daten der Rinderdatenbank im Kalenderjahr 2012 potenziell prämienfähige Rinder. 1. Der Betrieb mit der BNr. römisch 40 von römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Betrieb mit der BNr. XXXX von XXXX, XXXX, XXXX, (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) verfügte seit 2010 über eine Mutterkuhquote von 5 Stück. Der Beschwerdeführer hielt auf seinem Betrieb auf Basis der Daten der Rinderdatenbank im Kalenderjahr 2013 potenziell prämienfähige Rinder. 1. Der Betrieb mit der BNr. römisch 40 von römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF)... mehr lesen...