Norm: AußStrG §158 Abs1
Rechtssatz: Durch die Eintragung der Beschränkung des Eigentums durch die angeordnete Nachbarschaft in den öffentlichen Büchern wird nicht nur erreicht, daß vom Vorerben allein getroffene dingliche Verfügungen über die Liegenschaft auch mit Wirkung gegen Dritte unwirksam ist, soweit sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen, sondern auch, daß das gemeinsame Verfügungsrecht des Vorerben und aller Nacherbe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E7AußStrG §158 Abs1AußStrG §174 Abs2 Z3 C1
Rechtssatz: Der in der Verbücherungsklausel der Einantwortungsurkunde namentlich angeführte Nacherbe ist durch die bestimmte Bezeichnung weiterer Nacherben, deren Anwartschaftsrecht verbüchert werden soll, beschwert; ihm steht daher gegen diese Verfügung ein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 3 Ob 512/93 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 AAußStrG §158 Abs1
Rechtssatz: Eine Absonderung und die Bestellung eines Kurators im Sinne des § 812 ABGB haben nur dann zu erfolgen, wenn diese Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, demjenigen, der sich durch Handlungen des Erben gefährdet sieht, eine zusätzlich Sicherung zu bringen. (Hier: es bedarf nicht der Bestellung eines Nachlaßkurators, weil die Eintragung der Substitution nach § 158 Abs 1 AußStrG im Ergebnis die selbe Wi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §158 Abs1Schweizer OR Art790
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der Frage, ob eine von einem Erblasser angeordnete Beschränkung eines Substitutionsvermögens durch die Verwaltung eines Testamentsvollstreckers in einem Anteilsbuch einer Schweizer GmbH einzutragen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 202/75 Entscheidungstext OGH 13.11.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §158 Abs1GBG §20 lita
Rechtssatz: Zur Frage der Rechtsstellung von Vor- und Nacherben bei der fideikommissarischen Substitution (grundsätzliche Ausführungen). Entscheidungstexte 1 Ob 210/68 Entscheidungstext OGH 14.11.1968 1 Ob 210/68 Veröff: SZ 41/151 = EvBl 1969/155 S 237 = NZ 1969,186 8 Ob 521/78 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §158 Abs1AußStrG §174 Abs2 Z3GBG §61 ff A
Rechtssatz: Der durch die Eintragung der Beschränkung des Eigentumsrechtes des Vorerben im Grundbuch gesicherte Nacherbe kann im Falle seiner zu Unrecht erfolgten Verdrängung aus dem Grundbuch wie sonst ein dinglich Berechtigter mit Löschungsklage vorgehen. Entscheidungstexte 1 Ob 210/68 Entscheidungstext OGH 14.11.1968 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §615 Abs1AußStrG §26AußStrG §158 Abs1GBG §136 Abs1
Rechtssatz: Die Entscheidung, ob eine im Grundbuch eingetragene fideikommissarische Substitution erloschen ist, steht nicht dem Grundbuchsgericht, sondern dem Abhandlungsgericht als Substitutionsbehörde zu. Entscheidungstexte 5 Ob 441/61 Entscheidungstext OGH 22.03.1962 5 Ob 441/61 EvBl 1962/426 S 526 = RZ 162/174 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §158 Abs1
Rechtssatz: Steht das Gut, auf das sich die Nacherbschaft bezieht, gemäß § 158 Abs 1 AußStrG in Verwahrung des Abhandlungsgerichtes, so kann einem Ausfolgungsantrag des Vorerben nur mit Zustimmung aller Nacherben stattgegeben werden. Das Abhandlungsgericht hat lediglich zu untersuchen, ob diese Erklärungen in gehöriger Form samt dem etwa erforderlichen pflegschaftsbehördlichen Zustimmungen vorliegen. Eine Entscheidung da... mehr lesen...